Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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In Absicht auf die Folgen der von Uns bestaͤtigten Zuruͤckversetzung in 
die erste Klasse des Soldatenstandes behaͤlt es bei den Bestimmungen der Order 
vom 18. März 1839. sein Bewenden. 
. 20. 
Die Ausstoßung aus dem Soldatenstande findet sowohl gegen Unterof-7) Ausstolnng 
fziere bei gleichzeitiger Degradation, als gegen Gemeine statt. Diese Strase 
hat zur unmittelbaren Folge: ftande. 
1) den Verlust der bekleideten Charge und der damit verbundenen Rechte 
und Auszeichnungen, so wie aller durch den Dienst erworbenen An- 
sprüche; 
2) die Unfähigkeit im Staats= oder Kommunaldienste ein Amt oder eine 
Ehrenstelle zu bekleiden. 
Auch auh beioder Ausstoßung aus dem Soldatenstande zugleich auf den Verlust 
a) des Adels, 
b) der Nationalkokarde und der aberkennungsfdhigen Ehrenzeichen (s. 18.), 
c) aller Ehrenrechte, 
ausdruͤcklich erkannt werden. 
8. 21. 
Die koͤrperliche Zuͤchtigung ist durch Schlaͤge mit einem Röhrchen zus) Krperiiche 
vollziehen. Diese Strafe darf nicht oͤffentlich und vor den Augen des Publi- Zuͤqiigung. 
kums, sondern nur in einem abgesonderten Raume, im Beiseyn der Kameraden 
und unter Aufsicht eines Offziers, von einem Unteroffziere oder Gefreiten voll- 
zogen werden. 
Bei der Vollstreckung ist der zu Züchtigende mit einem alten Rock be- 
kleidet vorzuführen. . 
In keinem Falle darf auf mehr als vierzig und nicht auf weniger als 
zehn Stockschlaͤge erkannt werden. Die Vertheilung derselben auf mehrere 
Tage ist unzulaͤssig. 
5S. 22. 
Läßt der Gesundheitszustand des zu Bestrafenden die Anwendung der 
körperlichen Züchtigung nicht zu, so tritt statt derselben Freiheitsstrafe ein. 
23. 
Durch die Vermögenskonfiskation verliert der Verurtheilte das gesammte 9) Vermägens- 
Vermögen, welches er im Inlande besitzt, oder künftighin erhaͤlt. Konfsskation. 
Wenn auf Konfiskation des Vermögens zu erkennen ist, 6 muß das- 
selbe der Regierungs-Hauptkasse der heimathlichen Provinz des Verurtheilten 
jugesprochen werden. 
24. 
Ist in den Kriegsartikeln Arrest im Allgemeinen und ohne naͤhere Be- 10) Besondert 
zeichnung des Grades desselben angedroht, so sind darunter alle drei Arrestgrade Sestmun- 
begriffen. Ann erdens 
ili- 
5. 25. 
Ist bei Androhung von Arreststrafen das niedrigste Strafmaaß nicht 
angegeben, so kann die Strafe innerhalb der Grenzen der Oisziplinarstrafgewalt 
im Disziplinarwege verhängt werden, insofern unter den obwaltenden Umständen 
eine härtere Strafe nicht verwirkt seyn sollte. 
(Nr. 2192.) 5. 20. 
tairstrafen.
	        
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