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Interimsscheine zu Altien fuͤr Eisenbahn-Unterneh-
mungen, s. Eisenbahnen.
Invalide, Militair-, Bestrafung derselben fuͤr Ent-
weichung aus den Invalidenhaͤusern, nach Kriegsarti-
kel 47. (V. v. 27. Juni 44. 5. 49.) 291. — der
Entlassung aus dem Militairverhaͤltnisse, wenn sie die
Versehung in die zwelte Klasse des Soldatenstandes
verwirkt haben, bel milltalrischen Verbrechen Ktatt dle-
ser Strase, bei gemeinen Verbrechen aber neben dersel-
ben. (V. v. 27. Junl 4 1. ". 33.) 291.
Invaliden-Kompagnien, deren Offizlere treten dem
Ehrengerche der Garnisen bei. (V. v. 20. Juli 43.
S. 6.) 301
Juden, Vollfhrigkei- derselben mit dem vollendeten
Disten Lebensjahre. (Deklar. v. 241. Jan. Ai.) 51. —
ausnahmsweise mit dem 20ten Lebensjahre, wo die-
ses seither angenommen ist, bis zur Publikation obiger
Deklaration. (ebend.) 51.
Judenwesen, In der Previnz Posen, Verordnung
über dasselbe vom 1. Juni 1833., Anwendung der
Bestimmung des s. 20. d. ders. auch auf die Ver-
##nnderung des Wohnsitzes jüdtscher Korporations, Mit-
glieder Iinnerhalb der genannten Provinz, nach vor-
beriger Abfindung rücksichtlich ihres Antheils an den
Korporatlons,Verpflichtungen. (A. K. O. v. 24. Juni
41.) 250. — wo dergl. Abfindungen schon früher
stattgesunden haben, behält es bel dlesen seln Bewen,
den. (ebend.) 259.
Jüdische Ebelente, bel Sühneversuchen zwischen
denselben vor der Ehescheldungsklage vertritt ein Rab,
biner die telle des Gelstlichen. (V. v. 28. Junt
41. 5. 14) 186.
Justigbeamte, Disziplinar-Umersuchungs= und Straf,
verfahren gegen dieselben wegen Dienstemlassung. (G.
v. 29. März 44. J. 40 — 43.) 85. 86. — wenn solche
von des Königs Majestär unmittelbar ernannt sind,
so ist der Beschluß über deren Dlenstentlassung durch
den Justizminister zur Allerhöchsten Beställgung ein-
zureschen. (ebend. §. 142.) 86.
Justizkollegien, dandes, Besugniß der Chespräsiden-
ten derselben zur Anstellung sämmtlicher Subalternen
bel den Ober und Untergerichten, mit allelniger Aus-
nahme der Salarsen, und Depolital-Kassen= Rendan-
ten bei erstern. (A. K. O. v. 10. Mal 11.) 115. —
dabel ist übrigens nach den Vorschriften der Order
v. 31. Dezdr. 1827. zu verfahren. (ebend.) 115. —
Verfahren bei den Entscheidungen in Dicziplinar-Un-
tersuchungen gegen richterliche Beamte wegen Dienst-
entlassung ders. (G. v. 29. März 41. o 40 — 43.)
85. 86. — desgl. gegen Mitglieder derselben in glei-
cher Bezlehung. (ebend. §. 40.) 85. — in den Pro-
Sachregister.
1844.
Justizkollegien, (Forts.)
vinzen Preußen und Schlesien, Kompeten) ders. bei
Rechtsstreitlgkeiren der Patrimental, Gerichtsherren
oder deren Angehörigen wider einzelne ihrer Gerichts-
eingesessenen. (A. K. O. v. 5. Juli 41.) 261. — dar-
nach wird fuͤr die genannten beiden Provinzen die
Vorschrift des &. 105. Tit. 2. der Proze-b Ordnung
erweltert. (ebend.) 261. — f. auch Oberlandesgerichte
und Dienstbehörden.
Justlzkommissarlen, können bei den Ehegerichten
das Amt eines Staatsanwalts nicht Übernehmen. (V.
v. 28. Juni 44. J. 4.) 181. — s. auch Rechtsbeistände.
Justlzminister, gehört im Staatsministerio zu den
mit den Verhandlungen wegen Dienstentlassung be-
stimmten belden Mirglledern desselben. (G. v. 20. März
44. K. 360.) 81. — von demselben wird in Diszipli-
nar'Uncersuchungen gegen Mitglieder der Landes, JusB
stizkolleglen wegen Dienstentlassung ein anderes der-
selben bestimmt. (ebend. §. 40.) 85. — von demselben
kann gegen die Entscheldung des letztern binnen drei
Monaten der Rekurs an das Geheime Ober-Trlbu-
nal eingelegt werden. lebend. §. 40.) 85. — der Be-
schluß über die Dienstentlassung der von des Königs
Majestät unmittelbar ernannten richterlichen Beamten
ist von dems. zur Allerhöchsten Bestätigung einzurei-
chen. (ebend. §. 42.) 86. — von allen Disziplinarbe-
schlüssen wider Advokaten und Anwalte ist durch das
öffentliche Ministerlum eine Abschrift an dens. einzu-
senden. (V. v. 7. Juni 44. 9. 17.) 178. — Anstel,
lung der Salarien, und Deposital-Kassen Rendanten
bel den Obergerichten durch dens. (A. K. O. v. 10.
Mat 4i.) 115. — Ausführung dessen Anordnungen
wegen Degradatlon richterlicher Beamten zu Subal
ternbeamten oder Strafoersehung gegen letztere. (ebend.)
115. — dessen Mitwirkung als Mitglied des Han-
delsraths tritt nur bel leglslativen Gegenständen ein.
(V. v. 7. Juni 44. . 2.) 148.
Justizministerlum, als Chef desselben trite, in Stelle
des Staats= und Justizministers Mühler, vom
1. Okebr. 1841 ab der Staats' und Jufstizminister
Uhden ein. (A. K. O. v. 25. Septbr. 44.) 451.—
Bestellung eines Raths aus demselben zu einem der
Referenten in Disziplinar Untersuchungen gegen nie-
dere Beamte (Kangleidlener, Boten 2c.) der obersten
Verwaltungsbehörden wegen Dienstentlafsung, wenn
bei letztern kein Justitiarius angestellt ist. (G. v. 29.
März 41. F. 33.) S1.
Justiz= Subalternenbeamte, del den Ober- und
Untergerichten, deren Anstellung durch die Chefrräfi-
denten der Landes Justiz-Kollegien, mit alleiniger Aus,
nahme der Salsrien: und Deposital, Kassenrendanten
bei