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Ein längerer Kredit hänge von dem Ermessen der Zollbehörde ab. Für
diejenigen Zollbeträdge, welche nicht binnen 14 Tagen bezahlt werden, ißt, gleich=
viel ob ein längerer Kredit ausdrücklich bewilligt wurde, oder nicht, neben dem
ursprünglichen Zollbetrage eine Provision, welche 2 Prozent des letzteren beträgt,
zu erlegen. Hierbei ist vorausgesetzt, daß die Zollrechnung spätestens acht Tage
nach Passtrung der Joll-Linie beim Elbzoll-Komtoir zu Hamburg zur Aushändi-
gung bereit liege, widrigenfalls die vierzehntägige Frist erst von dieser Aushän=
digung an zu berechnen ist.
2) Für die in binnenländische Flußschiffe verladenen Waaren ist der
Zoll sofort bei der Auffahrt, insoweit nicht ein Kredit — wofür Provision nicht
berechnet werden soll — gegeben wird, und zwar beim Königlich Hanno-
verschen Wachtschiffe zu erlegen.
5. 13.
Münzsorce.
- Die Bezahlung des Zolls geschieht in groben Muͤnzsorten des Vier-
zehnthalerfußes und bei Beträgen, welche nicht in # Thaler ausgehen, in Han-
noverscher Scheidemünze.
r 14.
Reklamationen.
. Reklamationen wegen zu hoher Zollansaͤtze, außer den Faͤllen des 5. 11.
Nr. 1. a. b. und 2. b., können binnen Jahresfrist nach Passirung der Zollstelle
bei dem Elbzoll-Komtoir zu Hamburg angebracht, später aber nicht mehr er-
hoben werden.
Beschwerden gegen Zollverfügungen.
Beschwerden über Verfügungen und Maaßregeln der Lokal-Zollbehörden
und über das Benehmen der Zollbeamten können an die oberste Zollverwal-
tungsbehörde und in höchster Instanz an das Königliche Finanzministerium zu
Hannover gerichtet werden.
. 15.
Elbzollgericht.
Die Untersuchung und Bestrafung der, in Beziehung auf den Bruns-
hauser Zoll begangenen, Desrauden und Ordnungswidrigkeiten geschieht durch
das Königlich Hannoversche Elbzollgericht, welches zu Stade oder Harburg sei-
" S hobtn und mit wenigstens drei, zum Richteramt befaͤhigten, Personen
esetzt sein muß.
Ueber das Verfahren bei diesem Gerichte wird die Koͤniglich Hanno-
versche Regierung spaͤtestens bei Ausfuͤhrung dieses Regulativs eine Verordnung
publiziren, in welcher folgende Grundsaͤtze festzuhalten sind:
Das Verfahren soll moͤglichst kurz und summarisch sein.
Auf erhobene Anzeige ladet das Elbzollgericht den Denunziaten, 'uur
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