Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

Anlage II. 
Verzeichniß 
derjenigen Gegenstaͤnde, welche bei dem Koͤniglich Hannoverschen Elbzolle 
zu Brunshausen keiner Abgabe unterworfen sind. 
1) Abfaͤlle und Ruͤckstaͤnde, alle mit einem Zollsatze nicht ausdrũcklich be- 
legte, insbesondere: Asche; Auster= und Muschelschaalen zum Kalkbrennen; 
Blut von geschlachtetem Vieh (sowohl flüssiges als eingetrocknetes); Brannt- 
weinspülig; Cacaoschaalen; Charpie; Därmez; thierischer Dünger, 
auch andere Düngungsmittel, welche nicht anderswo aufgeführt sind (aus- 
gelaugte Asche oder Kalkäscher, Dornschlag, Guano, Knochenschaum oder Zucker- 
erde, Sägespäne 2c.); Eisenfeile und Hammerschlag, ingl. Schliff (Ab- 
fall beim Schleisen grober Eisenwaaren); Hese; Heringslake; Holzborke 
oder Gerberlohe; Hornabfall (Hornspäne, geraspeltes Hirschhorn 2c.); Hufe 
und Klauen; Kleie; Knochen (ganze und zerkleinerte, einschließlich Knochen- 
mehl); Leimleder und Tdhierflechsen; Lohkuchen (ausgelaugte Lohe); Lumpen 
und andere Abfälle zur Papierfabrikation (Papierspäne, Makulatur, altes Tau- 
werk, alte Fischernetze rr.); Oelkuchen und Oelkuchenmehl; Treber und 
Trester; alte Gold= und Silbertressen zum Einschmelzen; Tuchecken und 
Tuchleisten u. dergl. m. 
2) Effecten und Reisegeräthe 2c., nämlich: gebrauchte Hausgeräthe; ge- 
3 
tragene Kleider und Wäsche; gebrauchte Fabrikgeräthschaften und ge- 
brauchtes Handwerkszeug; auch Kleidungsstäcke und Wäsche aller Art, welche 
Schiffer, Matrosen und Passagiere zu ihrem Gebrauche, serner Handwerkszeug, 
welches reisende Handwerker, ingl. Geräthe, Instrumente und Schauge- 
genstände, welche reisende Künstler mit sich führen; nicht minder gebrauchte 
Schiffs-Inventarienstücke; Emballagen; leere Gebinde; auch Verzeh- 
Fungögegenstände zum Reiseverbrauch. 
ker. 
3 Erden, als: Gips (roher), Lehm, Mergel, Sand, ingl. Kobaltspeise 
und Schlacken von Erzen. 
5) HErtsrüchte (alle mit einem Zollsatze nicht ausdrücklich belegte), lebende 
flanzen 2c., nämlich: Bäume und Sträucher zum Verpflanzen; Reben 
und Schößlinge; Orangerie-, Blumen= und Topfgewächse; Heu, 
Gras und Futterkräuter; Getraide in Garben und andere Feldfrüchte 
(einschließlich Flachs und Hanf) in Büscheln, Bündeln 2c., wie sie unmittelbar 
vom Felde eingebracht werden; frische, gesaltjene und abgekochte Gemüse und 
Krautarten; Beeren (frische); eßbare Wurzeln und Wurzelknollen; 
frische Kräuter, Blüthen, Wurzeln 2c. zum medizinischen und Gewerbsgebrauch; 
serner Stroh, Spreu und Häckerling; Schachtelhalm; Cicheln; r 
nüsse
	        
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