Anlage II.
Verzeichniß
derjenigen Gegenstaͤnde, welche bei dem Koͤniglich Hannoverschen Elbzolle
zu Brunshausen keiner Abgabe unterworfen sind.
1) Abfaͤlle und Ruͤckstaͤnde, alle mit einem Zollsatze nicht ausdrũcklich be-
legte, insbesondere: Asche; Auster= und Muschelschaalen zum Kalkbrennen;
Blut von geschlachtetem Vieh (sowohl flüssiges als eingetrocknetes); Brannt-
weinspülig; Cacaoschaalen; Charpie; Därmez; thierischer Dünger,
auch andere Düngungsmittel, welche nicht anderswo aufgeführt sind (aus-
gelaugte Asche oder Kalkäscher, Dornschlag, Guano, Knochenschaum oder Zucker-
erde, Sägespäne 2c.); Eisenfeile und Hammerschlag, ingl. Schliff (Ab-
fall beim Schleisen grober Eisenwaaren); Hese; Heringslake; Holzborke
oder Gerberlohe; Hornabfall (Hornspäne, geraspeltes Hirschhorn 2c.); Hufe
und Klauen; Kleie; Knochen (ganze und zerkleinerte, einschließlich Knochen-
mehl); Leimleder und Tdhierflechsen; Lohkuchen (ausgelaugte Lohe); Lumpen
und andere Abfälle zur Papierfabrikation (Papierspäne, Makulatur, altes Tau-
werk, alte Fischernetze rr.); Oelkuchen und Oelkuchenmehl; Treber und
Trester; alte Gold= und Silbertressen zum Einschmelzen; Tuchecken und
Tuchleisten u. dergl. m.
2) Effecten und Reisegeräthe 2c., nämlich: gebrauchte Hausgeräthe; ge-
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tragene Kleider und Wäsche; gebrauchte Fabrikgeräthschaften und ge-
brauchtes Handwerkszeug; auch Kleidungsstäcke und Wäsche aller Art, welche
Schiffer, Matrosen und Passagiere zu ihrem Gebrauche, serner Handwerkszeug,
welches reisende Handwerker, ingl. Geräthe, Instrumente und Schauge-
genstände, welche reisende Künstler mit sich führen; nicht minder gebrauchte
Schiffs-Inventarienstücke; Emballagen; leere Gebinde; auch Verzeh-
Fungögegenstände zum Reiseverbrauch.
ker.
3 Erden, als: Gips (roher), Lehm, Mergel, Sand, ingl. Kobaltspeise
und Schlacken von Erzen.
5) HErtsrüchte (alle mit einem Zollsatze nicht ausdrücklich belegte), lebende
flanzen 2c., nämlich: Bäume und Sträucher zum Verpflanzen; Reben
und Schößlinge; Orangerie-, Blumen= und Topfgewächse; Heu,
Gras und Futterkräuter; Getraide in Garben und andere Feldfrüchte
(einschließlich Flachs und Hanf) in Büscheln, Bündeln 2c., wie sie unmittelbar
vom Felde eingebracht werden; frische, gesaltjene und abgekochte Gemüse und
Krautarten; Beeren (frische); eßbare Wurzeln und Wurzelknollen;
frische Kräuter, Blüthen, Wurzeln 2c. zum medizinischen und Gewerbsgebrauch;
serner Stroh, Spreu und Häckerling; Schachtelhalm; Cicheln; r
nüsse