Gemeinde N. N. Kreises N. N. Regierungs-Bezirks N. N.
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. 10. II. 12. 13.
Der Schade erreicht Die Grundsteuer Hiervon ist zu er-
Der jährliche also: der Besitzung für lassen:
; das Jahr 18.
Rein-Ertrag u. b. beträgt nach der a. ãb — Bemerkungen.
ist berechnet zu den ganzen zwei Gemeinde-Hebe-Ler ganziähr-der balbjähr.
chnet Jadres- Dritheile Nolle lic= Setrag liche Bitrag
Riblr. Ertrag. desselben. gihit. Egr. Pf. Athl Sgr. Pf. Nihl Sgr. Pl.
89 c. Liqui-
Zahrgang 16#1#1#. (Nr. 2310.)