Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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(r. 2314.) Allerhöchsie Kabinetsorder vom 27. September 1844., betreffend die Bestrafung 
der der Kartelkonvention mit Rußland vom E Mai d. J. zuwider er- 
folgenden Verheimlichung oder Fortschaffung von Deserteurs, reklamirten 
Milikairpftichtigen und zur Auslieferung geeigneten Ve rbrechern. 
Awu Ihren Bericht vom 2. d. M. sebe Ich nach Ihrem Angtrage fest, daß 
dersenige, welcher der Bestimmung im Artikel 20. der Kartelkonvention mit 
Rußland vom = Mai d. J. zuwider einen Deserteur, einen bereits reklamirten 
Militairpflichtigen oder einen zur Auslieferung geeigneten Verbrecher verbirgt 
oder demselben nach anderen entfernten Gegenden forthilst, um ihn auf diese 
Weise der Auslicferung zu entziehen, mit der im §. 35. Titel 20. Theil II. 
des Allgemeinen Landrechts verordneten Strafe belegt werden soll. Diese Be- 
stimmung ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Sanssouci, den 27. September 1844. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staatsminister Mühler, Frh. v. Bülow und 
Gr. v. Arnim. 
  
Berich tigung. 
In dem durch die diesjaͤhrige Gesetzsammlung publizirten Revidirten Feuer- 
Sozietäts-Reglement für die Städte der Kur= und Neumark vom 23. Juli 
1844. ist im §S. 39. IV. . Seite 345 Zeile 15 v. u. 
anstatt „hölzerne oder ausgefachte Umfassungswände" 
hölzerne oder unaus gefachte Umfassungswände, 
ferner im §. 113. Seite 350 Zeile 0 v. u. 
anstatt „auf diese Fadlle“ 
auf diese Fläche, 
endlich, 
anstatt des Seite 363 Zeile 9 v. u. aus dem dlteren Reglement über- 
nommenen §. 39., der Seite 343— 345 vorgedruckte §. 39. des revi- 
dirten Reglements vom 23. Juli 1844., auf dessen Wortlaut Seite 363 
ausdrücklich hingewiesen wird, 
zu lesen. 
 
	        
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