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Vermögens-Konftskation, (Forts.)
Provinz des Verurtheilten zugesprochen werden. (eben-
das. S. 23.) 289.
Veröffentlichungen der Kädtischen Gemeinde-Ver,
waltung durch den Druck, Anordnungen für dies.
(d. K. O. v. 19. April 44.) 101.
Verpflegungskosten, (Unterhaltungskosten), fürkrant
kes Gesinde, deren Ausbringung. (Rhein. Gesinde,
Orbn. v. 19. Aug. 41. S. 25. u. 20.) 414. — deren
Erstattung für aufgegriffene Deserteure und ausge,
tretene Milltalrpflichesge. (Kart. Konv. mit Rußland
und Polen v. 3#6. Matl 44. Art. 11. u. 13.) 201—
203. — de#gl. für verhaftete flüchtige Verbrecher.
(ebend. Art. 17.) 207. — (Vertrag mit dem Großh.
Luremburg und Deklaratlon zu dems. v. 11. März
44. Art. 6. und §. 5.) 235. 237. — (. auch Unter,
halt, nothdärfeiger.
Verrath, im Krlege, dessen Bestrafung im Soldaten-
stande. (Kr., Art. v. 27. Junt 44. Art. 7. u. 8.) 277.
Versäumnißkosten, für Jeugen und Partelen bei
gerlchtlichen Geschästen. (V. v. 29. März 44. 8§.
7— II.) 75. 76.
Verschärfung der von der Hrovinzlal-Dienstbehörde
gegen Beamte wegen Dienstentlassung gefaßten Ve,
schlüsse, solche kann nur auf die Verwetsung der
Sache an eine andere Provinzlalbehörde durch letztere
beschlossen werden. (G. v. 20. März 41. S. 30.) 83.
Verschuldungen der Bauergüter, siehe letztere.
Verschwendung, hat die Dienstentlassung der Be,
amten im Disziplinarwege zur Folge. (G. v. 29.
März 44. 88. J. 21. u. 22.) 77. 81.
Verschwlegenbeit über dienstliche Anordnungen,
Rüge des Mangels ders. bel Ofstzleren durch deren
Chrengerichte. (V. v. 20. Juli 43. §. 2. Nr. 1. d.,
8. 2. Nr. 1. d.) 300.
Versetzung, siehe Dienstversetzung.
Versorgungs-Ansprüche, erworbene, können nach
Versetzung in die zwelte Klasse des Soldatenstandes
nicht geltend gemacht werden. (V. v. 27. Juni 44.
§. 18.) 288. — Verlust ders. durch Ausstoßung aus
dem Soldatenstande. (ebend. §. 20.) 289.
Vertheidigung, (Desension), In ehrengertchtlichen Un-
tersuchungen gegen Offiziere. (V. v. 20. Juni 43.
K. 31.) 305.
Verwaltungsberichte, der Provinztalbehörden, Über
Handel und Gewerbe, deren Mitthetlung durch die
Ministerlen an den Prästdenten des Handelsamts.
(V. v. 7. Juni 44. §. 8.) 150.
Verwaltungschefs, entschelden über die Beschwer-
den der Stantsbeamten wegen elngelesteter Pensto=
mnm-rungen, unter Vorbehalt des Rekurses an das
Sachregister. 1844.
Verwaltungschefs, (Forts.)
Staatsministerlum. (V. v. 29. März 44. S. 3.) 91.
— rücksichtlich der von des Königs Majestät unmit-
mittelbar ernannten Beamten haben sie dergl. Be-
schwerden zur Berathung des Staateministerlums
zu bringen. (ebend. §. 4.) 91. — Befugniß ders. zur
Festsetzung von Ordnungsstrasen gegen alle ihnen so-
wohl unmlttelbar, als mittelbar untergeordneten Be-
amten. (G. v. 29. Maͤrz 44. §. 23.) 81. — Befug,
nisse derselben zu Amtssuspensionen. (ebend. S. 54.)
88. — desgl. zu Entlassung unbrauchbarer und un?
würdiger Referendarlen und Auskultatoren auf den
Antrag der Provinzlal Dienstbehörde. (ebend. S. 60.)
89. — Befugnisse ders. hinsichtlich des Disziplinar=
Strasversahrens gegen Beamte wegen Dienstentlas-
sung. (ebendas. 88. 25—34.) 82—84. — können in
Diszipllnar= Untersuchungen gegen Beamte wegen
Dlenstentlassung die Entscheldung elner andern, als
der kompetenten Provinzlalbehörde Übertragen. (ebend.
965. 25. 28.) 82. 83. — Bestätlgung oder Milderung
der von den Provinzlal Dlenstbehsrden gegen Beamte
wegen Dienstentlassung gefahten Beschlüsse durch
bleselben. (ebend. 88. 29. u. 30.) 83. — können dle
Sache zur anderweltigen Beschlußnahme an elne
andere Provinzlal, Dlenstbehörde verwelsen, jedoch
nicht mehr, als einmal. (ebend. §. 29.) 83. — nur
im letztern Fall kann elne Verschärfung des ersten
Beschlusses, durch letztere stattfinden. (ebend. §. 30.)
83. — deren Antrag ist zur gerichtlichen Untersuchung
gegen Mltglleder der Provinzlalbehörden und gegen
die mit den Räthen der Landeskolleglen in gleichem
Range stehenden Beamten wegen Amtsverbrechen er-
sorderlich. (G. v. 29. März 44. 8. 5.) 78.
Verweise, als Ordnungsstrase gegen Beamte, Diszl-
plinarversahren wegen solcher. (G. v. 209. März 41.
g8. 15. 21. u. 23.) 80. 81. — desgl. gegen Rheinl-
sche Advokaten und Anwalte. (V. v. 7. Juni 44.
8. 1II.) 177.
Vieh, Beschränkung des Hütens desselben zur Nacht,
zeit und des Einzelnhütens in der Rheinprovinz. (G.
v. 5. Juli 43.) 203. — Strafbestimmungen und
Schadensersah für Übertretungen. C(ebend. 8§. ö. 7.
S. 10.) 263.264. — Erlaß von LokalPolizetordnungen
für das Einzelnhüten desselben. (ebend. S. 10.) 264.
— auf sremden Grundstücken, in Anwendung der
Verordn. v. 1. Mal 1803. (Westpr. Provinztalrecht
v. 10. April Al. S. 8.) 105.
Viehhalter,
Viehhändler,
Viehmäster,
Städten, Kontrolirung deren Viehbestände und Be,
dro-
in mahl- und schlachtsteuerpflichtigen