Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 42. — 
  
(Nr. 2522.) Allerhöchste Kabineksorder vom 4. November 1844., betreffend die Anrechnung 
des zu den Urkunden der Rheinischen Gerichesvollzieher im Prozeß ver- 
wendeten Stempels auf den Erkenneniß-Werthstempel. 
A# den Bericht des Staatsministerii vom 5. v. M. genehmige Ich, daß 
fortan in den durch Erkenntniß beendigten Prozessen im Gebiete der Rheinischen 
Gerichtsverfassung bei Festsetzung des tarifmäßigen Prozeß-Werthstempels der 
nachzuweisende Betrag der zu den Gerichtsvollzieher-Urkunden im Prozeß bis 
dahin verbrauchten Stempel bis auf Höhe des Erkennenih-Werthstempels in 
Abrechnung gebracht werde. 
Sanssouci, den 4. November 1844. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
  
(Nr. 2323.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 11. November 1844., betreffend die Beitrags= 
Plicht der Rittergutsbesitzer und anderer Grundbesitzer in den vormals 
Königlich-Sächsischen. kandestheilen der Provinz Sachsen zur Unterhaltung. 
von Kirchen, Pfarren und Schulen. 
A.. die Berichte vom 11. August d. J. und vom 15. v. M. übersende Ich 
dem Staatsministerium die von Mir vollzogene Verordnung, betreffend die 
Beitragspflicht der Rittergutsbesitzer und anderer Grundbesttzer in den vormals 
Königlich Sächsischen Landestheilen der Provinz Sachsen zur Unterhaltung von 
Kirchen, Pfarren und Schulen. Wenn hierdurch gegen den Antrag der über- 
Jahrgang 18½/1. (Nr. 2322—2321.) 100 wie- 
(Ausgegeben zu Berlin den 23. Dezember 1814.)
	        
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