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Unterstützungs-Kassen, (Forts.)
45. §. 144.) 68. — Verpflichtung zu deren Beitritt nach
Ortsstatuten. (ebend. §. 169.) 73. — deren Verwaltung.
(ebend. S. 104. Nr. 2.) 60.
Untersuchungen, wegen Verbrechen und Vergehen der
Gewerbetreibenden, in Ansehung der Kompetenz der Be-
hörden zu solchen bewendet es bei der bestehenden Ver-
fassung. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. S. 189.) 78.
— Befrgniß der Polizeigerichte in der Rheinprovinz rück-
sichtlich ders. (ebend. §. 189.) 78. — wegen Wald--,
Feld- oder Jagdfrevel, im Bezuke des Appellationsge-
richtshofes zu Köln, Verfahren in solchen bei Civil-Ein-
reden. (G. v. Z1. Janr. 45.) 95. — wegen Fischerei-
Kontraventionen. (Fischerei = Ordd. für die Prov. Posen
und Preußen v. 7. März 45. §. 31. und §. 32.) 113.
120. — desgl. auf dem frischen und kurischen Haff.
(Fischerei-Ordd. #. 7. März 45. 98. 69—83. u. Ss. 64. bie
78.) 135—138. 155—157. — gegen Personen des Sol-
datenstandes, deren Führung durch bie dazu requirirten
Civilgerichte. (ebend. Th. II. §. 51.) 339. — gegen Mi-
litair= und Civilpersonen, durch ein zusammengesetztes,
gemeinschaftliches Gericht. (ebend. Th. II. I§. 52. und
53.) 339. — wegen der von Militairpersonen und Be-
urlaubten begangenen Verbrechen und Vergehen, Kompe-
tenz der Militair= und Civilgerichte rücksichtlich ders.
Milit.= Strasf-G. Th. II. S§. 1—18.) 329—333.—
militairgerichtliche, Bestimmungen über die in deus, fest-
zusetzenden und aufzubringenden Gebühren, Kosten und
baaren Auslagen. (ebend. Th. II. §§s. 273—287.) 372—
374. — wegen Holzdiebstahls, s. letz.
Untersuchungsgerichte, s. Militair-Untersuchungs-
gerichte.
Urkunden, deren Ausfertigung und Vollziehung für Ge-
meinden in der Rheinprovinz. (Gemeinde-Ord. v. 23.
Juli 45. §Ss. 66. und 102.) 340. 548. — . auch No-
tariats-Urkunden.
Urlaubsbewilligungen, für Geistliche, durch den Vor-
sitzenden des Konststoriums und Theiluahme der Regierun-
gen daran, wenn der Geistliche zugleich als Schulinspektor
angestellt ist. (V. v. 27. Juni 45. S. 1. Nr. 4.) 441.
Urlaubs-üÜberschreitungen, deren Bestrafung im
Soldatenstande. (Milit.-Straf-G. Th. I. §. 166.) 324.
— auch kann wegen solcher gegen Offiziere bei besonders
erschwerenden Umständen, außer der Freiheitsstrafe, auf
Dienstentlassung erkannt werden. (ebend. §. 1066.) 324.
Urtel, s. Erkenntnisse und Kriminal-Erkenntnisse.
V.
Verachtung, öffentlsche, s. Ehrsoslgkeit.
Sachregister.
1845.
Veräußerungen, von Gemeindegrundstücken, s. letzt.
Verbindungen, unter Fabrikarbeitern, Gesellen, Gehül-
fen oder Lehrlingen, ohne polizeiliche Erlaubniß, Straf-
barkeit ders. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. S. 183.) 77.
— unter Gesellen und Gehälfen zur gegenseitigen Un-
terstützung, deren Einrichtung, Beibehaltung, Abändcrung
und Ergänzung. (Gew.-Orb. v. 17. Janr. 45. S. 141.)
68. — Verpflichtung zu deren Beitritt nach Ortsstatuten.
(ebend. §. 169.) 73. — geheime, s. Bundestagsbeschlüss.
Verbrechen, von Mangel an ehrliebender Gesinnung
zeugend, bei der Verurtheilung eines Beamten wegen
solcher, muß gegen dens. stets zugleich auf Kassation er-
kannt werden, in Anwendung der §§. 338. 339. u. 363.
Tit. 20. Th. II. des A. L. R. (A. K. O. v. 25. Septbr.
45.) 677. — von ehrloser Gesinnung zeugend, Perso-
nen, welche wegen eines solchen verurtheilt worden,
bedürfen zum selbstständigen Gewerbebetriebe der Erlaub=
niß der Orte-Polizeiobrigkeit. (Gew.-Ord. v. 17. Janr.
45. S. 21.) 45. — in wiefern letztere zu versagen ist.
(ebend. &. 21.) 45. — findet auch auf die Ehefrauen
und die Mitglieder des Hausstandes solcher Persenen
Anwendung. (ebend. §. 21.) 45. — der Gewerbetreiben-
den, deren Untersuchung und Bestrafung. (ebend. 95. 171—
189.) 74—78. — in Ausehung der Kompetenz der Be-
hörden zu deren Untersuchung und Bestrafung bewendet
es bei der bestehenden Verfassung. (ebend. S§. 189.) 78.
— von ehrloser Gesinnung zeugend, schließen von der
Theilnahme an neu und bereits gebilbeten Innungen aus.
(Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 88. 103. 107.) 60. 61.
— Ausscheiden und Ausstoßung aus letz. in gleicher Be-
ziehung. (ebend. §. 117.) 63. — desgl. aus den ohne
Nachweis der Befähigung der Theilnehmer bestehenden
Innungen. (ebend. §§. 118. 119.) 63. 64. — deren
Bestrafung im Militair, wenn solche im Komplett began-
gen worden. (Milit.-Straf-G. Th. I. §. 69.) 307. —
deren Bestrafung beim Zusammentreffen mehrerer ders.
im Militair. (Milit.-Straf-G. Th. I. S. 70.) 309. —
desgl. bei Rückfällen. (ebend. §s. 80—82.) 309. — nicht
militairische, seitens der Personen des Soldatenstandes,
in wiefern solche nach den Vorschriften der allgemeinen
Landesgesetze zu bestrafen sind. (ebend. §. 192.) 328. —
welche von Militairpersonen vor ihrem Eintritt in den
Militairstand verübt worden, deren Bestrafung nach den
Gesetzen, denen jene zur Zeit der Verübung unterworfen
waren, jedoch mit Anwendung der militairischen Straf-
arten. (Milit.-Straf-G. Einleit.S. . u. Th. II. 8§. 9—12.)
296. 331. 332. — von Militairpersonen des Beurlaubten-
standes begangen, Berücksichtigung der Vorschriften des Mi-
lit. Straf-G. bei deren Bestrafung. (ebend. Einleit. §. 6.)
290. — Untersuchung und Bestrafung der vor dem liber-
tritt in den Beurlaubtenstand begangenen Verbrechen.
ebend.