Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

90 
Unterstützungs-Kassen, (Forts.) 
45. §. 144.) 68. — Verpflichtung zu deren Beitritt nach 
Ortsstatuten. (ebend. §. 169.) 73. — deren Verwaltung. 
(ebend. S. 104. Nr. 2.) 60. 
Untersuchungen, wegen Verbrechen und Vergehen der 
Gewerbetreibenden, in Ansehung der Kompetenz der Be- 
hörden zu solchen bewendet es bei der bestehenden Ver- 
fassung. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. S. 189.) 78. 
— Befrgniß der Polizeigerichte in der Rheinprovinz rück- 
sichtlich ders. (ebend. §. 189.) 78. — wegen Wald--, 
Feld- oder Jagdfrevel, im Bezuke des Appellationsge- 
richtshofes zu Köln, Verfahren in solchen bei Civil-Ein- 
reden. (G. v. Z1. Janr. 45.) 95. — wegen Fischerei- 
Kontraventionen. (Fischerei = Ordd. für die Prov. Posen 
und Preußen v. 7. März 45. §. 31. und §. 32.) 113. 
120. — desgl. auf dem frischen und kurischen Haff. 
(Fischerei-Ordd. #. 7. März 45. 98. 69—83. u. Ss. 64. bie 
78.) 135—138. 155—157. — gegen Personen des Sol- 
datenstandes, deren Führung durch bie dazu requirirten 
Civilgerichte. (ebend. Th. II. §. 51.) 339. — gegen Mi- 
litair= und Civilpersonen, durch ein zusammengesetztes, 
gemeinschaftliches Gericht. (ebend. Th. II. I§. 52. und 
53.) 339. — wegen der von Militairpersonen und Be- 
urlaubten begangenen Verbrechen und Vergehen, Kompe- 
tenz der Militair= und Civilgerichte rücksichtlich ders. 
Milit.= Strasf-G. Th. II. S§. 1—18.) 329—333.— 
militairgerichtliche, Bestimmungen über die in deus, fest- 
zusetzenden und aufzubringenden Gebühren, Kosten und 
baaren Auslagen. (ebend. Th. II. §§s. 273—287.) 372— 
374. — wegen Holzdiebstahls, s. letz. 
Untersuchungsgerichte, s. Militair-Untersuchungs- 
gerichte. 
Urkunden, deren Ausfertigung und Vollziehung für Ge- 
meinden in der Rheinprovinz. (Gemeinde-Ord. v. 23. 
Juli 45. §Ss. 66. und 102.) 340. 548. — . auch No- 
tariats-Urkunden. 
Urlaubsbewilligungen, für Geistliche, durch den Vor- 
sitzenden des Konststoriums und Theiluahme der Regierun- 
gen daran, wenn der Geistliche zugleich als Schulinspektor 
angestellt ist. (V. v. 27. Juni 45. S. 1. Nr. 4.) 441. 
Urlaubs-üÜberschreitungen, deren Bestrafung im 
Soldatenstande. (Milit.-Straf-G. Th. I. §. 166.) 324. 
— auch kann wegen solcher gegen Offiziere bei besonders 
erschwerenden Umständen, außer der Freiheitsstrafe, auf 
Dienstentlassung erkannt werden. (ebend. §. 1066.) 324. 
Urtel, s. Erkenntnisse und Kriminal-Erkenntnisse. 
V. 
Verachtung, öffentlsche, s. Ehrsoslgkeit. 
Sachregister. 
1845. 
Veräußerungen, von Gemeindegrundstücken, s. letzt. 
Verbindungen, unter Fabrikarbeitern, Gesellen, Gehül- 
fen oder Lehrlingen, ohne polizeiliche Erlaubniß, Straf- 
barkeit ders. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. S. 183.) 77. 
— unter Gesellen und Gehälfen zur gegenseitigen Un- 
terstützung, deren Einrichtung, Beibehaltung, Abändcrung 
und Ergänzung. (Gew.-Orb. v. 17. Janr. 45. S. 141.) 
68. — Verpflichtung zu deren Beitritt nach Ortsstatuten. 
(ebend. §. 169.) 73. — geheime, s. Bundestagsbeschlüss. 
Verbrechen, von Mangel an ehrliebender Gesinnung 
zeugend, bei der Verurtheilung eines Beamten wegen 
solcher, muß gegen dens. stets zugleich auf Kassation er- 
kannt werden, in Anwendung der §§. 338. 339. u. 363. 
Tit. 20. Th. II. des A. L. R. (A. K. O. v. 25. Septbr. 
45.) 677. — von ehrloser Gesinnung zeugend, Perso- 
nen, welche wegen eines solchen verurtheilt worden, 
bedürfen zum selbstständigen Gewerbebetriebe der Erlaub= 
niß der Orte-Polizeiobrigkeit. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 
45. S. 21.) 45. — in wiefern letztere zu versagen ist. 
(ebend. &. 21.) 45. — findet auch auf die Ehefrauen 
und die Mitglieder des Hausstandes solcher Persenen 
Anwendung. (ebend. §. 21.) 45. — der Gewerbetreiben- 
den, deren Untersuchung und Bestrafung. (ebend. 95. 171— 
189.) 74—78. — in Ausehung der Kompetenz der Be- 
hörden zu deren Untersuchung und Bestrafung bewendet 
es bei der bestehenden Verfassung. (ebend. S§. 189.) 78. 
— von ehrloser Gesinnung zeugend, schließen von der 
Theilnahme an neu und bereits gebilbeten Innungen aus. 
(Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 88. 103. 107.) 60. 61. 
— Ausscheiden und Ausstoßung aus letz. in gleicher Be- 
ziehung. (ebend. §. 117.) 63. — desgl. aus den ohne 
Nachweis der Befähigung der Theilnehmer bestehenden 
Innungen. (ebend. §§. 118. 119.) 63. 64. — deren 
Bestrafung im Militair, wenn solche im Komplett began- 
gen worden. (Milit.-Straf-G. Th. I. §. 69.) 307. — 
deren Bestrafung beim Zusammentreffen mehrerer ders. 
im Militair. (Milit.-Straf-G. Th. I. S. 70.) 309. — 
desgl. bei Rückfällen. (ebend. §s. 80—82.) 309. — nicht 
militairische, seitens der Personen des Soldatenstandes, 
in wiefern solche nach den Vorschriften der allgemeinen 
Landesgesetze zu bestrafen sind. (ebend. §. 192.) 328. — 
welche von Militairpersonen vor ihrem Eintritt in den 
Militairstand verübt worden, deren Bestrafung nach den 
Gesetzen, denen jene zur Zeit der Verübung unterworfen 
waren, jedoch mit Anwendung der militairischen Straf- 
arten. (Milit.-Straf-G. Einleit.S. . u. Th. II. 8§. 9—12.) 
296. 331. 332. — von Militairpersonen des Beurlaubten- 
standes begangen, Berücksichtigung der Vorschriften des Mi- 
lit. Straf-G. bei deren Bestrafung. (ebend. Einleit. §. 6.) 
290. — Untersuchung und Bestrafung der vor dem liber- 
tritt in den Beurlaubtenstand begangenen Verbrechen. 
ebend.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.