Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

92 Sachregister. 1845. 
Verjährungsfristen, (Forts.) 
484. f. — Unterbrechung ders. und Eintritt einer neuen 
Verjährung. (88. 5. u. ö.) 485. — Eintritt der ordent- 
lichen Verjährungsfrist nach rechtskräftiger Verurtheilung. 
(§S. 6.) 185. — gesetliche, Aufgebot und Amortisation 
der während solcher nicht zum Vorschein gekommenen 
Schlesischen Pfandbriefe. (A. K. O. v. 4. Janr. 
õ.) 99. 
Verkäufe, künftiger Sachen, wenn der Kaufpreis die 
Summe von 100 Rthlr. übersteigt, bei solchen soll die 
nach §. 583. Tit. 11. Thl. I. des Allg. L. R. und 
5. 9. Nr. Z. Tit. 1. Thl. II. der allg. G. O. vorge- 
schriebene Mitwirkung der Gerichte nicht mehr erforderlich 
sein. (G. v. 11. Juli 45. S. 1. lit. d.) 495. 
Verkaufspreise, Ermittelung des Werths aufgehobe- 
ner ausschließlicher Gewerbeberechtigungen nach solchen 
bei Feststellung der Entschädigung für letz. (G. v. 17. 
Janr. 45. 95. 8. u. 9.) 80. 
Verkaufsstätten, seste, deren Gestattung für selbst- 
ständige Gewerbetreibende an ihrem Wohnorte. (Gew.= 
Ord. v. 17. Jam. 45. §. 59.) 52. 
Verletzungen, körperliche und deren Folgen, Feststel- 
lung ders. bei Ermittelung des Thatbestandes verübter 
Verbrechen. (Milit.-Straf-G. Thl. II. §s. 92. mit Anl. 
B. 8§§8. 7—10. bers.) 347. 381. 
Vermessungsgebühren, s. Grundsteuer-Kataster. 
Vermögen, aufgelöster Innungen, Regulirung desselben 
und Verwendung der liberschüsse aus dems. (Gew.-Ord. 
2. 17. . 45. . 99. 100.) 59. 
heiten, fiskalische Prozesse 
über V in der — s. Prozesse. 
V „deren Verhängung als 
Strafe in miitsn Beziehung. (Milit.-Straf-G. 
Thl. I. §. 34.) 301. — wenn darauf zu erkennen ist, 
so muß das Vermögen der Regierungs-Hauptkasse der 
heimathlichen Provinz des Verurtheilten zugesprochen 
werden. (ebend. §. 34.) 301. — Untersuchungs= und 
Kontumazialverfahren gegen abwesende Deserteure rück- 
sichtlich ders. (Milit.-Straf-G. Thl. I. §S. 108. u. Thl. II. 
IS5. 255 — 258.) 314. 309. 370. — Einzsehung des Ver- 
mögens durch die Regierung der heimathlichen Provinz 
des Entwichenen. (ebend. §. 255.) 3609. 
Verpflegungsgelder, (Alimente), künftige, bei Ver- 
gleichen über solche soll die nach §. 413. Tit. 106. Thl. 1. 
des allg. L. R. u. §. 6. Nr. 6. Tit. I. Thl. II. der 
allg. G. O. vorgeschriebene Mitwirkung der Gerichte 
nicht mehr erforderlich sein. (G. v. 11. Juli 45. 8. 1. 
ltt. b.) 495. 
Verschärfung, von Militairstrafen, in wiefern solche 
stattfinden kaun. (Milit.-Straf-G. Thl. I. S§. 74—77.) 
308. 309. — deogl, bei Schildwachen, bewaffneten Pa- 
  
  
Verschärfung, von Militairstrafen, Gorts.) 
trouilleurs, beim Zusammentreffen mehrerer Verbrechen 
und bei Rückfällen. (ebend. §5. 78—82.) 309. 
Versicherungen, auf das Leben eines Dritten, bei der 
Einwilligung zu solchen soll die bisher nach §. 1973. 
Tit. 3. Thl. U. des Allg. L. R. vorgeschriebene Mitwir- 
kung der Gerichte nicht mehr erforderlich sein. (G. v. 11. 
Juli 45. 8. 1. lit. e.) 495. 
Versich sgesellschaft, Berliner, für Güter= u. 
Waaren- Trangporte z Lande und Wasser, Statut und 
Assekuranz-Ordnung ders. (A. K. O. v. 7. März 45.) 
210—237. — Bildung ders. mit einem aus Aktien be- 
stebenden Grundfapital von 2.20,000 Rthlr., gegen Ver- 
theilung des jährlichen reinen Gewinnes als Dioidende. 
(Art. 4. des Statuts.) 217. — Anlegung eines Reserve- 
Fonds. (ebend. Art. ö.) 217. — Verfahren bei Auflösung 
der Gesellschaft. (ebend. Art. 52. 53. 54.) 229. 230. — 
Preußische National-, zu Stettin, gegen See., Strom- 
und Feuersgefahr, deren Errichtung auf Aktien zum Be- 
trage von drei Millionen Thalern. (A. K. O. v. 31. 
Oktbr. 45. nebst Statut v. SJ. April 45.) 789—819. — 
s. auch Stettiner Stromversicherungs-Gesellschaft. 
Versorgungs-Ansprüche, um Civildienste, derselben 
gehen Ofksiziere durch Rassation, Entfernung aus dem 
Offtzierstande und Dienstentlassung verlustig. (Milit.= 
Straf-G. Thl. I. SS. 41—47.) 303.— erworbene, können 
nach Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes 
nicht geltend gemacht werden. (ebend. Thl. I. §. 38.) 
302. — Verlust ders. durch Ausstoßung aus dem Solda- 
tenstande (ebend. §. 42.) 303. 
Verstümmlung (Verinstaltung), körperliche, um dem 
Militairdienste zu entgehen, deren Bestrafung. (Milit.“ 
Straf.G. Thl. I. S. 113.) 315. — desgl. der Theil- 
nehmer an ders. (ebend. §. 114.) 315. 
Vertheidigung (Defension), der Angeschuldigten in mi- 
litairgerichtlichen Untersuchungen, Vorschriften für solche. 
(Milit.-Straf-G. Thl. . S§. 114 —121. 200. 219.) 319. 
330. 362. 305.— findet im Untersuchungs= und Kon- 
tumazialverfahren gegen abwesende Deserteure nicht statt. 
(ebend. Thl. II. §. 252.) 309. — weitere, findet als 
Rechtsmittel gegen Erkenntnisse auch in wechselseitigen 
Injuriensachen wider Personen des Soldatenstandes nicht 
statt. (bbend. Thl. II. §S. 232.) 366. 
  
dgebühren (Desensionsgebühren), Ver- 
pflichtung der Ofzzere und obern Militairbeamten zu 
deren Entrichtung, wenn sie eine Justiwwerson zum Ver- 
theidiger wählen. (Milit. Straf-G. Thl. II. S. 280.) 323. 
Verträge (Kontrakte), zu welchen ders. die bisher vor- 
geschriebene Mitwirkung der Gerichte nicht mehr erfor- 
derlich ist. (G. v. 11. Juli 45.) 495. — deren Auf- 
nahme über Veräußerungen parzellirter Grundstücke. (V. 
v. Z. Jaur.
	        
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