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Waareubestellungen, rücksichtlich der Befugniß der
Gewerbetreibenden mit kaufmännischen Rechten, solche im
Umherreisen selbst, oder durch Gehülfen zu suchen, behält
es bei den bestehenden Vorschriften sein Bewenden. (Gew.
Ord. v. 17. Janr. 45. §. 60.) 53. — es soll jedoch
diese Befugniß nirgends mehr davon abhängig sein, daß
der Gewerbetreibende oder der Gehlife einer der christ-
lichen Kirchen angehbdrt. (ebend. §. 00.) 33.
Waaren-Deklarationen, in Beziehung auf Abgaben-
entrichtung, Anordnungen für deren Aufertigung. (Zoll-
tarif v. 10. Oktbr. 45.) 651—653.
Waaren-Transporte, zu Lande und Wasser, Statut
und Assekuranz-Ord. der Berliner Versicherungsgesellschaft
für solche. (A. K. O. v. 7. März 45.) 216—237. — s.
auch Stettiner Stromversicherungs-Gesellschaft.
Waaren-Verschluß (Verbleien, Versiegelung), Gebüh-
reuentrichtung für dens. (Zolltarif vom 10. Oftbr. 45.) 050.
Wachen, Bestrafung der unerlaubten Entfernung von
dens. (Milit.-Straf-G. Thl. I. s. 161.) 323. — desgl.
der sonstigen Vergehen und Verbrechen ders. (ebend.
§. 159.) 323. — Strafbarkeit der von den Befehls-
habern bders. begangenen Verbrechen. (ebend. S. 158. 160.)
323. — Bestrafung ders. für den Mißbrauch ihrer Mi-
litairdienstgewalt. (ebend. S. 188.) 327. f. — militairische
jeder Art, Bestrafung deren Beleidigung, sowie des Un-
gehorsams oder der Widersetzlichkeit gegen dies. im Sol-
datenstande. (ebenb. S. 134.) 318.
Wachsbleichen,
Wachstuchfabriken,
einer besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord.
v. 47. Janr. 45. §S. 27.) 46. — Verfahren mit Gesu-
cen um die Ertheilung der letz. (ebend. 86. 28—36.)
46—48. — Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend.
SS. 660—08.) 33. 54. — Untersagung der letz. (ebend.
S, 69. 70.) 64.
Waffen, Bestrafung deren Veruntreuung im Soldaten-
stande. (Milit.-Straf-G. Thl. I. 88. 154. 166.) 322.
— Strasen für die unvorsschtige Handhabung ders., durch
welche Jemand verletzt oder getödtet worden. (ebend.
§. 190.) 326. — strenge Bestrafung versuchter Angriffe
zn dens, gegen Militairvorgesetzte. (ebend. I9. 128. 129.)
317. 318.
Wafsfenschmiede, Befugniß und Befähigung ders. zur
Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung
und Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Orb.
v. 17. Janr. 45. S§. 131— 133. 102 — 107.) 05. 600.
72. 73. — in wiefern von letzterer entbunden werden
kann. (ebend. §F. 108. 132.) ö1. 600.
Wagen, (. Fuhwwerke.
Wäger, deren Geschäfte dürfen nur von den als solche
konzessionirten Personen betrieben werden. (Gew.-Ord.
zu deren Anlegung bedarf es
Sachregister.
1845.
Wäger, (Forts.)
v. 17. Janr. 45. §. 52.) 51. — Befähigung, Zahl und
Betrieb ders. nach bisherigen oder noch zu erlassenden
Vorschriften. (ebend. §. 63.) 51. — Stellvertretung für
dies. (ebend. §. Ö3.) 53. — Verfahren bei verschuldeter
Zurücknahme der dens. ertheilten Konzession. (ebend. §#§.
71—74.) 54. 55. — Taxen für deren Betrieb. (ebend.
S. 93.) 68.
Waisen, verstorbener Innungsgenossen, Fürsorge für die-
selben seitens der Innungen. (Gew.-Ord. v. 17. Janr.
45. S. 104.) 60. f.
Waldfrevel, Verfahren in Untersuchungen wegen ders.
bei Civil-Einreden, im Bezirke des Appellationsgerichts-
hofes zu Cöln. (G. v. 31. Janr. 45.) 95.
Waldungen, Staats-, in der Rheinprovinz, fernere
Befreiung ders. von den nach dem Grurrsteuerfuße ver-
theilten Gemeindelasten. (Gem.-Ord. v. 23. Juli 45.
§s. 31.) 530. — dagegen bleibt das Regulativ v. 17.
Novbr. 41. wegen Heranziehung ders. zum Wegebau
sortbestehen. (ebend. §. 31.) 330. — Gemeinde-, in der
Rbeinprovinz, Verwaltung ders. nach der V. v. 24. Dezbr.
10. und den in Gemäßheit ders. erlassenen oder noch zu
erlassenden Reglements. (Gemeinde-Orb. v. 23. Zuli 45.
S. 99.) 348. — . auch Holzdiebstahl.
Wandern, der Gesellen und Gewerbegehülfen, zu sol-
chen findet eine Verpflichtung nicht Statt. (Gew. Ord.
v. 17. Janr. 45. §S. 143.) 068. — solche darf durch
Ortsstatuten nicht eingeführt werden. (ebend. S. 170.
Nr. 9. c.) 74. — auch haben wandernde Gesellen und
Gehülfen auf besondere Unterstützung von Seiten der
Gewerbsgenossen keinen Anspruch. (ebend. S. 143.) 68.
Warschauische Regierung, vormalige herzogliche,
Präklusivfrist von 6 Monaten zur Aiquidirung verschie-
dener aus der Staatsanleihe ders. vom Jahre 1###8.
herrührender, auf den provinziellen Staatsschulden--Etats
der Regierungen zu Bromberg und Posen stehender
(A. K. O. v. 27. Juni 45.) 470.
gebrauchte, s. Trödler.
in Strömen, Flüssen und Seen, deren
Schonung bei dem Betriebe der Fischerei.
v. 7. März 45. §S. 25. u. S. 27.) 112. 119.
s. Mühlenanlagen.
zwischen der Oder und Spree, Anord-
nungen über die Breite und Länge der Schiffsgefüße und
Flöße auf dens. (Regulativ v. 8. u. A. K. O. v. 21.
Novbr. 45.) 785—788. — Strafen für deren llebertre-
tung. (S. 13. des Regulatios.) 788.
Wassertransport = Versicherungsgesellschaft,
s. letz.
Wechselproteste, in Ansehung deren Form verbleibt
es bei den bestehenden Gesetzen. (G. v. 11. Juli 45.
§S. 23.)