Sachregister. 1845. 3
Amtmänner, in der Provinz Westphalen, Abfassung
der Strafresolute, wegen Chausseepolizei-Kontraventionen,
durch dies., in Anwendung des §. 10. des Regulativs
v. 7. Juni 44. (A. K. O. v. 17. Oktbr. 45.) 726.
Amtsblätter , Aufnahme von Bekanntmachungen über
neue gewerbliche Anlangen in solche und Aufbringung
der Kosten für dies. (Gew.-Ord. v. 17. Jam. 45.
88. 29. u. 35.) 47. 48. — öffentliche Aufforderung
der Obereigenthümer, Lehnsherren, Fideikommißwärter 2c.
durch solche bei dem Entschädigungsverfahren für aufge-
hobene oder für ablösbar erklärte Berechtigungen. (G.
v. 17. Janr. 45. §. 40.) 88. — Bekanntmachung der
Urtheile über die Ausstoßung aus dem Soldatenstande
durch dies. (Milit.-Straf-G. Thl. II. §S. 193.) 361. —
Vorladung abwesender Deserteure und Bekanntmachung
der gegen letztere ergangenen Kontumazial= Erkenntnisse
durch dies. (ebend. Thl. II. S# 248 — 231. 258.
269.) 368. 369. 370.
Amtsentsetzung (sDienstentsetzung, Kassation), auf
solche ist zugleich in allen Fällen zu erkennen, in denen
ein Beamter wegen eines von Mangel an ehrliebender
Gesinnung zeugenden Verbrechens verurtheilt wird, in
Anwendung der §§. 338. 339. u. 363. Tit. 20. Th. II.
des A. L. N. (A. K. O. v. 26. Septbr. 45.). 077. —
von Gemeindebeamten in der Rheinprovinz. (Gemeinde-
Ord. v. 23. Juli 45. §#8. 82. u. 104.,) 543. 549. —
Verwirkung ders. von Offzieren nebst allen durch den
Diesst erworbenen Ansprüchen. (Milit.-Straf-G. Th. I.
S. 44.) 303. .wo solche nach allgemeinen Landesge-
beorn gegen Beamte eintritt, verbunden mit Unfähigkeit
zur Bekleidung öffentlicher Amter, ist gegen Offziere
auf Entfernung aus dem Offzierstande und zugleich auf
Unsahinten zu öffentlichen Amtern zu erkennen. (ebend.
S. 60.) 300
Amtskautionen, deren Bestellung für die Verwaltung
von Steuer = u. Gemeindekassen in den Gemeinden der
Rheinprovinz. (Gemeinde-Ord. v. 23. Juli 45. S5. 79.
u. 80.) 643. — Deckung gegenseitiger Defekte durch
solche. (ebend.) 343.
Amtssuspension, der Geistlichen, gehört zum aus-
schließlichen Ressort der Konststorien. (V. v. 27. Juni
45. §. 1. Nr. 4.) 441. — von Gemeindebeamten in der
Rheinprovinz. (Gemeinde-Orb. v. 23. Juli 45. S§. 82.
u. 104.) 543. 540.
Anlagen, öffentche, (Chausseen, Eisenbahnen, Kanäle 2c.),
bei Theilungen von Grundstücken, welche für jene der
Erpvopriation unterworfen sind, finden die Bestimmungen
der S§. 2—4. des Ges. v. 3. Janr. 45. über die r. 3r
theilung von Grundstücken keine Anwendung. (ebend. §. 5
Nr. 5.) 20. — Bestrafung der bei solchen beshhftigten
Arbeiter wegen Aufwiegelung und böslicher Verabredung
59—
200.
Anlagen, öffentliche, (Forts.)
zur Einstellung oder Verhinderung der Arbeit. (Gew.=
Orb. v. 17. Janr. 45. §. 182.) 77. — gewerbliche, zu
welchen wegen erheblicher Nachtheile, Gefahren oder Be-
lästigung für das Publikum eine besondere polizeiliche
Genehmigung erforderlich ist, Verfahren mit Gesuchen
um letztere und deren Ertheilung. (Gew.-Ord. v. 47.
Janr. 45. S§. 20 — 41.) 40—49. — in und an Ge-
wässern, der Fischerei nachtheilig, Anordnungen rücksicht
lich ders. und Entschädigung wegen solcher, wenn dies.
im öffentlichen oder gewerblichen Interesse gestattet wer-
den. (Fischerei-Ordd. für die Prov. Posen u. Preußen v.
7. März 45. S§. 3—15.) 108—110. 114—110. — s.
auch Besipztitel.
Anleihen, zu deren Aufnahme für Gemeinden in der
Nheinprovinz ist die Genehmigung der Regierung erfor-
derlich. (Gemeinde -Ord. v. 2.3. Juli 45. §. 97.) 67.
— letztere ist nur zu ertheilen, wenn für einen sichern
Zinsen und Tilgungsfonds gesorgt ist. (ebend. §. 97.) 547.
Ansiedelungen, neue, auf unbewohnten oder abgetrenn-
ten Grundstücken, allgemeine Anordunngen fir dieselben.
(A. K. O. u. G. v. Z. Janr. 45. S§. 25—.3.) 24. 30.
— 32. — findetl! Anwendung für die Provinzen Preu-
ßen, Brandenburg und Pommern (ausschließlich Neu-
Vorpommern), sowie für die Provinzen Schleslen, Posen
und Sachsen. (ebend.) 25. — Regulirung der Gerichts,
Polizei-, Kirchen-, Pfarr, Schul und Gemeindeverhält-
nisse bei solchen. (ebend. S#. 25. u. 20.) 30. 31.—
unter welchen Umständen solche versagt werden können.
Cebend. §§. 27. u. 28.) 31. — Refkursverfahren bei
deren Versagung oder Gestattung gegen eingelegten Wil-
derspruch. (ebend. §. 29.) 31. — ohne Genehmigung
gegründet, deren Wegschaffung. (ebend. §. 30.) 31. —
Stempel= und Gebührenfreiheit der Verhandlungen der
Polizei= und Verwaltungsbehörden über solche. G. 33.)
32. — Diäten- und Reisekosten für zugezogene Sach-
verständige bei solchen. (§J. #3.) 32. — neue, in der
Provinz Westphalen, Anordnungen für dies. (V. v. 11.
Juli 45.) 490—498. — Prüfung der darauf gerichteten
Gesuche durch die Ortspolizeibehörde. (ebend. §§. 2—8.)
490. 497. — zu solchen ist außer dem polizeilichen Bau-
konsense auch noch die Genehmigung des Landraths er-
forderlich. (ebend. §#§. 1. u. 9.) 490. 497.) — Rekurs
gegen die Entscheidung des letztern an die Regierung
mit suspenslver Wirkung. (ebend. §. 10.) 4968. — Jol-
gen, wenn solche ohne Genehmigung unternommen wor-
den. (ebend. IS§. 11—13.) 498. — durch obige Verord.
wird in den Vorschriften des Gesetzes über die Aufnahme
neu anziehender Personen v. Zl. Dezbr. 42. wegen der
freien Wahl des Aufenthaltsorts nichts geändert. (ebend.
S. 14.) 498. — (. auch Niederlassungen.
a An-