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(Nr. 2559.) Bekanntmachung über die Allerhöchste Bestätigung der Statuten des Aktien-
Vereines für die Trebnitz-Sdunyer Chaussee. Vom 7. Mätrz 1845.
D. Königs Majestät haben die von dem Aktienvereine für die Trebnitz-
Zdunyer Chaussee unterm 9. Februar v. J. aufgestellten, gerichtlich vollzogenen
Statuten durch Allerhöchste Order vom 28. v. M. zu bestatigen geruht.
Berlin, den 7. März 1845.
Der Finanzminister.
Flottwell.
(Nr. 2560.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 14. März 1845., betreffend die Deklaration der
K. 8. und 11. Nr. 2. der Verordnung vom 23. Febmar 1843.
A Veranlassung des heute von Mir genehmigten Verbotes der Scchsischen
Vaterlandsblätter sind, wie Ihr Bericht vom 13. d. M. ergiebt, die Zweifel
über die Auslegung derjenigen Bestimmungen zur Sprache gekommen, welche
die Verordnung vom 23. Februar 1843. rücksichtlich der Kompetenz zum Erlaß
von Debitsverboten gegen politische Zeitschriften enthält, die außerhalb der
Preußischen aber innerhalb der Staaten des Deutschen Bundes erscheinen. Ich
erôffne Ihnen zur Beseitigung dieser Zweifel, daß es beim Erlaß der Kom-
petenzbestimmungen im F. 8. und 9. 11. Nr. 2. der Verordnung vom 23. Fe-
bruar 1843. Mein Wille gewesen ist, die Debitsverbote gegen alle außerhalb
Meiner, aber innerhalb der Staaten des Deutschen Bundes erscheinende Zeit-
schriften (einschließlich der Monatsschriften), mögen sie den Karakter der Un-
terhaltungsblätter kiafen voder Kals politische Zeitungen sich ankündigen, sofern
sie Gegenstände der olitik aufnehmen oder auch nur gelegentlich in das Gebiet
der Politik übergreifen, nicht dem Ober-Censurgerichte, sondern unter Meiner
Genebmigung dem Minister des Innern zu übertragen. In diesem Sinne sind
daher, wie bisher so auch künftig die obgedachten Besiimmungen zur Anwen-
dung zu bringen. Sie haben diese Deklaration durch die Gesetzsammlung
öffentlich bekannt zu machen. «
Berlin, den 14. März 1845.
Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminister Grafen v. Arnim und Uhden.