Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Actie Littera a. 
  
uͤber 
Zweihundert Thaler Preuss. Courant 
der 
Berlin-amburger Eisenbahngesellschaft. 
Nach Maaßgabe des Statuts der Berlin-Hamburger Eisenbahngesell- 
schaft, konfirmirt von Seiner Königlichen Majeslät von Preußen am 
von Seiner Königlich Dänischen Majesiät am 
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin 
und von den hohen Senaten der freien und Hanse- 
*iu Lübeck und Hamburg am hat Inhaber dieser 
Aktie für den obigen darauf eingezahlten Betrag, Antheil an der Berlin-Ham- 
burger Eisenbahnunternehmung, deren Ertrage und an dem Gesammteigenthume 
der Gesellschaft. 
Berlin und Hamburg, den ten 
Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft. 
Fuͤr dieselbe: Die Direktion. 
Dividendenschein zur Aktie Nr. . . .. 
Lillera A. 
Verwaltungsjahr 18. Serie Nr. 
Inhaber dieses Scheins erhält gegen dessen Rückgabe 
aus den Hauptkassen der Berlin-Hamburger Eisenbahn-= 
Gesellschaft diejenige Dioidende ausgezahlt, die von dem 
Reinertrage des Verwaltungsjahres 18.. auf die AMktie 
Nr. fällt, und deren Betrag und Verfallzeit von 
der Oirektion siatutenmäßig bekannt gemacht werden wird. 
Berlin und Hamburg, den ten 
Die Direktion der Berlin-Hamburger Eisenbahn— 
Gesellschaft. 
Zufolge §. 29. des Statuts sind Dividenden, 
welche vier Jahre von Ablauf des Jahres an, 
  
in welchem sie fällig werden, unerhoben bleiben, 
verjährt und der Gesellschaft verfallen. 
(Nr. 2563.) 30 * Actie
	        
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