Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Actie Littera B. 
Nr. 
über 
Zwei Hundert Thaler Preuss. Courant 
der 
Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft. 
Nach Maaßgabe des Statuts der Berlin-Hamburger Eisenbahngesell- 
schaft, konfirmirt von Seiner Königlichen Majestät von Preußen am 
von Seiner Königlich Dänischen Majestät am 
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin 
am und von den hohen Senaten der freien und Hanse- 
Städte Lübeck und Hamburg am hat Inhaber dieser 
Aktie für den obigen darauf eingezahlten Betrag, Antheil an der Berlin-Ham- 
burger Eisenbahnunternehmung, deren Ertrage und an dem Gesammteigenthume 
der Gesellschaft. 
Berlin und Hamburg, den ten 
Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft. 
Fuͤr dieselbe: Die Direktion. 
Anmerkung. Der Unterschied der Aktien Litt. B. von den Aktien Litt. A. ist durch das 
Gesellschaftoͤstatut, namentlich durch die Paragraphen 24. 25. 26. und 28. 
desselben, naͤher festgestellt. 
Dividendenschein zur Aktie V. 
Littera B. 
Verwaltungsjahr 18. Serie Nr. 
Inhaber dieses Scheines erhält gegen dessen Rückgabe 
aus den Hauptkassen der Berlin-Hamburger Eisenbahn- 
Gesellschaft diejenige Dividende ausgezahlt, die von dem 
Reinertrage des Verwaltungsjahres 18. auf die Aktie 
Nr. fallt, und deren Betrag und Verfallzeit von 
der Direktion statutenmäßig bekannt gemacht werden wird. 
Berlin und Hamburg, den i 
Zufolge §. 29. des Status sind Didvidenden, 
welche vier Jahre von Ablauf des Jahres an, 
in welchem sie fällig werden, unerhoben bleiben, 
verja⅜hrt und der Gesellschaft verfallen. 
Die Direktion der Berlin-Hamburger Eisenbahn- 
Gesellschaft. 
  
  
(Nr. 2564.)
	        
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