Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin: 
Höchsi Ihr Geheimer Legationsrath Dr. Carl Friedrich Wilhelm 
Prosch 
und 
den hohen Senaten der freien und Hansestädte Lübeck und Hamburg: 
der Senator der freien und Hansestadt Luͤbeck, Doktor der 
Rechte, Heinrich Brehmer 
und 
der Ministerresident der freien und Hansesladt Hamburg am 
Königlich Preußischen Hofe, Karl Godeffroy, 
welche nach vorgängiger Verhandlung, unter dem Vorbehalte der Ratiftkation, 
folgende Verabredungen getroffen haben: 
Artikel 1. 
Die Spurweite der Hamburg-Bergedorfer Eisenbahn soll mit der zu 
i Fuß 8# Zoll Englischen Maaßes im Lichten der Schienen festgesetzten Spur- 
weite der Berlin-Bergedorfer Bahn for#während in Uebereinstimmung erhalten 
werden. 
Artikel 2. 
Es wird dafür Sorge getragen werden, daß das Regulativ der Bahn- 
Polizei für die Hamburg-Bergedorfer Bahn seinem wesentlichen Inhalte nach 
mit dem künftigen Polizeireglement der Berlin-Bergedorfer Bahn in Einklang 
gebracht werde. 
Artikel 3. 
Eine Versiändigung über die Beförderung der Posten auf der Hamburg- 
Bergedorfer Eisenbahn zwischen den betheiligten Postverwaltungen und der 
Eisenbahngesellschaft sind die Senate zu vermitteln bereit. 
Artikel 4. 
Die beiden Senate verpflichten sich, bei Mobilmachungen und außerordent- 
lichen Truppenbewegungen Amsalten zu treffen, und die Hamburg-Bergedorfer 
Eisenbahngesellschaft dazu anzuhalten, daß für die, auf den im Artikel 1. dieses 
Vertrages erwähnten Eisenbahnen zwischen Berlin und Hamburg zu beför- 
dernden Transporte von Truppen, Waffen, Kriegs= und Verpflegungsbedürf- 
nissen und Militaireffekten aller Art auch außerordentliche Fahrten eingerichtet, 
und für dergleichen Transporte nicht blos die unter gewöhnlichen Umständen 
bei den Fahrten zur Anwendung kommenden, sondern die sonst noch vorhan- 
denen Transportmittel benutzt werden. 
Jahrgang 1845. (Dr. 2565.) 32 Den
	        
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