Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Memeler Stadtobligation. 
Slrkockenen (Stadgsegel.) 
nn 
über Ein Hundert Thaler Kourant. 
Die Endesunterzeichneten durch das Allerhöchsie Privilegium vom. 
... hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, 
daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von Ein Hundert Thaler Kon- 
rant, deren Empfang sie bescheinigen, an die Stadtgemeine Memel zu for- 
dern hat. 
Die auf 3½ Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am steen 
und tstern jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der 
ausgefertigten halbjährigen Zinskoupons gezahlt. 
Das Kapital wird durch Amortisation berichtigt werden, weshalb eine 
Kündigung Seitens des Gläubigers nicht zulässig ist. 
Die näheren Bedingungen sind in dem umsiehend abgedruckten Privile- 
gium enthalten. 
  
Memel, den 1845. 
(Siegel.) (Siegel.) 
Der M agistrat. Die stshoische Schudemtilgungs- 
N. J. N. X. 
Eingetragen Kontrolbuch lol. (Hierzu sind die Koupons 
ausgereicht.) 
Der Stadtkämmerer. Der Kämmereikassen-Rendant. 
S. I. 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Dieser Roupon wird nach dem 
C. I. Ca. 10. Nr. Allerhöchsten Privilcgium vom 
ungültig und 
(Erster) Koupon zur werthlos, wenn dessen Geldbe- 
Memeler Stadtobligation trag nicht bis zum .. .... 
uͤbererr 11.. . . ... erhoben ist. 
Einhundert Thaler Courant. 
  
  
am 1sien 18. 7½ 
am 8 en .. .. 18. an halbjaͤhrigen 
(Nr. 2666- 2567.) Zinsen 
Inhaber dieses empfängt
	        
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