Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Artikel 54. 
Mit der Auflösung der Gesellschaft hören auch die Funktionen sämmt- 
licher Beamten der Gesellschaft ohne weitere Entschädigung von selbst auf und 
hat in dieser Beziehung der Beschluß der Auflösung die Wirkung einer gehörig 
erfolgten Kündigung. r 
VI. 
Bestimmungen über bffentliche Bekanntmachungen. 
Artikel 55. 
Alle in diesem Statute vorgesehenen öffentlichen Bekanntmachungen, Ein- 
berufungen und Aufforderungen sind für die dabei Betheiligten rechtsverbindlich 
und haben die Kraft besonders behändigter Erlasse, wenn sie in die beiden Ber- 
liner Zeitungen, die Haude und Spenersche und die Vossische, oder beim Ein- 
gehen derselben, in die, welche resp. an ihre Stelle getreten, inserirt werden. 
VII. 
Schlußbestimmungen. 
Artikel 56. 
Diejenigen Modifikarionen und Zusätze zu dem Gesellschaftsvertrage und 
der Assekuranzordnung, welche etwa noch als Bedingung der landesherrlichen 
Genehmigung aufgestellt werden mochten, sollen, nachdem sie von der Direktion 
angenommen worden, für die Gesellschaft eben so bindend sein, als wenn sie 
wörtlich in diesem Starute enthalten wären. 
Artikel 57. 
Als gegenwärtige Direktoren der Gesellschaft werden die Kaufleute 
Herr Stadtrath H. Keibel, 
Dr. Jacobson, 
A. Guilletmot, 
S. Herz, 
Lion M. Cohn, 
als deren Stellvertreter: 
Herr H. A. W. Humblot, 
Julius Bloch, 
- Rarl Denant; 
unn m 
als Bevollmächtigter: 
Herr Kommerzienrath F. W. Behrendt; 
als Mitglieder des Ropisionsausschusst, 
Herr George Pratorius, 
* J. G. Lubow, 
= C. F. Punschel, 
hier-
	        
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