Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Jr. 13.——1 
  
(Jr. 2571.) Allerhöchstes Privilegium vom 4. April 1845., wegen anderweiter Ausfertigung 
auf den Inhaber lautender Berliner Stadtobligationen zum Betrage von 
1,500,000 Thalern. 
* 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ꝛc. ꝛc. 
Nachdem von dem Magistrat Unserer Residenzstadt Berlin darauf an- 
getragen worden ist, Behufs Beschaffung der Geldmittel für die neue Gas- 
Erleuchtungs-Anstalt außer den schon früher ausgefertigten Stadtobligationen 
noch anderweitig solche, auf den Inhaber lautende und mit Zinsscheinen ver- 
sehene Obligationen zum Betrage von 1,500,000 Rthlr., geschrieben Einer Mil- 
lion Fünfmalhunderttausend Thalern aussiellen zu dürfen, wollen Wir, da bei 
diesem Antrage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl, als der Gläubiger 
sich nichts zu erinnern gefunden hat, in Gemaäßheit des §F. 2. des Gesetzes 
vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs- 
Verpflichtung an jeden Inhaber enthalten, zur Ausstellung von Obligationen 
zum Gesammtbetrage von 1,500,000 Thalern, geschrieben Einer Million und 
Fünfmalhunderttausend Thalern Kourant, welche nach anliegendem Schema 
auszufertigen und mit drei und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen sind, 
durch gegenwärtiges Privilegium Unsere Landesherrliche Genehmigung mit der 
rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die 
daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueberktragung des Eigenthums nach- 
weisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Die neuen Obligationen sollen 
in folgenden Appoints ausgefertigt werden: 
500 Stück zu 1000 Thaler unter Lilt. A. und den Nr. 741 — 1,240 einschließl. 
2,)000 200 D 29 4 
2000 100 E. 0P00— s,oo0o 
12,000 22 . G. 13,001 —27,000 
Jahrgang 1845. (Nr. 2571.) 36 Die 
Ausgegeben zu Berlin den 6. Mai 1845.
	        
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