Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Koöniglichen Preußischen Staaten.
Jr. 16. —
(Fr. 2578.) Allerhöchste Konzessions= und Bestätigungsurkunde für die Kottbus-Schwieloch=
Sece-Eisenbahngesellschaft. Vom 2. Mai 1845.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem Wir in Unserer Order vom 18. Augusi v. J. unter den dort ent-
haltenen Bedingungen zur Anlage einer zunächst für den Betrieb durch Pferde-
kraft bestimmten Eisenbahn zwischen dem Schwieloch= See und Kottbus durch
eine Mktiengesellschaft mit einem Grundkapitale von 273,000 Rthlrn. Unsere
landesherrliche Zustummung ertheilt haben, wollen Wir die zu diesem Behufe,
laut notarieller Verhandlung vom 30. September 1814., unter dem Namen:
Kottbus-Schwieloch-See-Eisenbahngesellschaft
zusammengetretene Gesellschaft als eine Aktiengesellschaft nach den Besiimmun-
gen des Gesetzes vom 9. November 18 13. hiermit besiätigen, und das Statut
dieser Gesellschaft, wie solches nach Inhalt der Anlage feslgestellt worden ist,
in allen Punkten genehmigen.
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungsurkunde soll mit Un-
serer Order vom 18. Augusi v. J. und nebsi dem beslätigten Statute durch
die Gesetzsammlung bekannt gemacht werden.
Gegeben Potsdam, den 2. Mai 1815.
(LI. 8-.k) Friedrich Wilhelm.
Flottwell. Uhden.
Jahrgang 1845. (Nr. 2578.) 41 Allerhöchste
Ausgegeben zu Berlin, den 17. Juni 1845.