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schriftliche Bollmacht, die Prokura oder die Bestallung als Vormund, Kurator
oder Gesellschafts- und Korporationsvorsteher vorzulegen. Vaͤter fuͤr ihre Kinder
unter vaͤterlicher Gewalt, und Ehemaͤnner fuͤr ihre Frauen, beduͤrfen keiner
Vollmacht. Ueber Reklamationen Hinsichts des Stimmrechts entscheidet die
Versammlung selbst.
Die Art des Stimmens.
F. 20.
Die Beschlüsse und Wahlen der Gesellschaft werden gefasst und erfolgen
durch die absolute Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigungen. Bei Stim-
mengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Ausgenommen
hiervon sind die im V. 17. unter 1. 4. und 9. aufgeführten Berathungsgegen-
stände, bei diesen ist nämlich Uebereinstimmung von zwei Drittheile der anwe-
senden Stimmberechtigungen erforderlich, um eine Veränderung des bestehenden
Zustandes herbeizuführen.
Sollte bei einer Wahl die absolute Stimmenmehrheit durch zweimaliges
Abstimmen nicht erreicht werden, so erfolgt die dritte Abstummung nur über die
beiden Kandidaten, welche bei der zweiten die relativ meisten Stimmen erhalten
haben.
Ordentliche und außerordentliche Versammlungen.
K. 21.
Die ordenklichen Versammlungen sinden jährlich Statt am ersien Milt-
woch im Monate Mai, oder falls dieser cin Festtag ist, am nächstfolgenden
Mittwoch im Bahnhofe zu Kottbus und von 9 Uhr Morgens ab. Giner
öffentlichen Bekanntmachung bedarf es nur für die §S. 17. hervorgehobenen Fälle.
Außerordentliche Versammlungen sinden Stalk, sobald sie eine ordentliche
Versammlung oder der Verwaltungsrath anordnen. Die Oirektion — oder
falls diese es ablehnt, der Vorsitzende des Berwaltungsraths — macht den
Gegenstand und Tag mindestens 4 Wochen vorher bffentlich bekannt, und kann
in der Versammlung nur über diesen Gegenstand ein gültiger Beschluß gefaßt
werden.
Geschäftsordnung.
. 22.
Acht Tage vor der Versammlung müssen der Direktion die Seitens des
Verwaltungsraths und der einzelnen Aktionaire in der Versammlung zu erhe-
benden Anträge und Fragen schriftlich mitgetheilt sein, falls die Direktion
verpflichtet sein soll, sich darauf einzulassen. Innerhalb der letzten acht Tage
vor dem Tage der Versammlung muß die Legitimation der Aktionaire und ihrer
Vertreter im Geschäftslokal der Gesellschaft in den Geschäftssiunden geführt
werden. Während derselben Zeit sind in diesem Lokale zur Einsicht für die
(Nr. 2578.) Legi-