Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

Sachregister. 1845. 
Freisprechung, vorläufige, in Kriminaluntersuchungen 
gegen Gewerbetreibende, Ausschließung der letz. von der 
Theilnahme an neu und bereits errichteten Innungen. 
(Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 88. 103. 107.) 60. 61. 
— Ausscheiden und Ausstoßung aus letz. in gleicher Be- 
ziehung. lebenr. §. 117.) 63. — deogl. aus den ohne 
Nachweis der Befähigung der Theilnehmer bestehenden 
Innungen. (ebend. SS. 118. 119.) 63.64. — Entziehung 
des Gemeinderechts in Folge ders. (Rheinische Gemeinde- 
Ord. v. 23. Juli 45. &. 39.) 332. 
Fremde, politisch verdächtige, die über deren Beaussich- 
tigung und Ausweisung durch den Bundesbeschluß v. 5. 
Juli 32. getroffenen Anordnungen finden auch in den 
Provinzen Preußen und Posen Anwendung. (V. v. 5. 
Dezbr. 45.) 831. f. 
Fremde Sprachen, Aufnahme und Vollziehung von 
Notariats = Instrumenten und Urkunden in dens. (G. v. 
11. Juli 45. 88. 24—35.) 491—493 
Friedenszeiten, Anwendung der für den Kriegszustand 
in dem Militair-Strafsgesetzbuche ertheilten einzelnen Vor- 
schriften auch in ersteren bei außerordentlichen Vorfällen. 
(Milit.-Stras-G. §. 10. der Einleit.) 297. 
Friedrichsd'or, in solchen können bei der Königl. Bank 
vom 1. Mai 45. ab keine Kapitalien mehr zur Belegung 
angenommen werden. (A. K. O. v. 11. Apr. 45.) 165. 
— Bewirkung des Umsatzes der in solchen zur Belegung 
bestimmten Kapitalien in Keurant. (ebend.) 165. — Kün- 
digung der in solchen bei derf. schon belegten Kapitalien 
oder Umsatz ders. in Kourant. (ebend.) 165. 
Friedrich-Wilhelms-Institut, medigzinisch hirurgi- 
sches, nebst der damit in Verbindung stehenden medizi- 
nisch-chirurgischen Akademie, Verwallung deren Militair- 
Gerichtsbarkeit durch das dafür fortbestehende besondere 
Gericht. (Milit.-Straf·G. Thl. II. §. 22. Nr. 4.) 33. 
Friedrich-Wilhelms-Kanal, Anordnungen für die 
dens. befahrenden Schiffsgefiße und Flöße und deren 
Durchlassung durch die Schleusen. (Regulativ v. E. Novbr. 
4.) #Ö- 788. —Zulassung von Kähnen, mit Heu 
oder Stroh beladen, zu 10 Fuß Höhe und 15 Fuß 
Breite zu dems., wonach der §. 56. der Polizei-Ord. für 
dens. v. 29. Aug. 1836. abgeändert wird. (ebend. §. B.) 
787. — für Holzflöße hat es bei der Breite von 10 Fuß 
bis auf Weiteres sein Bewenden. (ebend. §&. 9.) 787. — 
Strafen für libertretungen dieser Anordnungen. (ebend. 
8. 13.) 788. 
Fristen, Bestimmung ders. für den Beginn des Ge- 
werbebetriebes bei Ertheilung der polizeilichen Genehmi- 
gung für gewisse gewerbliche Anlagen. (Gew.-Orb. v. 
17. Jamr. 45. SS. 66—.) 53. 34. — desgl. bei An- 
legung von Apotheken und Privat-Kranken= und Pri- 
vat- Jrrenanstalten, sowie bei Schauspielunternehmungen. 
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Fristen, (Forks.) 
(ebend. §. 66.) 33. — die ertheilte Genehmigung erlischt, 
wenn ein ganzes Jahr dafür unbenutzt verstrichen ist. 
(ebend. §. 66.) 84. — Verlängerung der gestellten Frist 
durch die Behörde. (ebend. §. 606.) 54. — durch drei- 
jährige Einstellung des Gewerbebetriebes erlischt die dafür 
ertheilte Genehmigung. (ebend. §. 67.) 54. — (. auch 
Präklusiofrist, desgl. Verjährungefristen. 
Früchte auf dem Halme, deren Beschlagnahme und Ver- 
kauf in der Provinz Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. 
68. 10. u. 30.) 447. 453. f. 
Führungs-Zeugnisse, für Gesellen, Gehülfen und 
Lehrlinge, deren Ausstellung und kosten- und stempelfreie 
Beglaubigung. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. S. 142. 
156. 100.) 68. 70. 71. 
Fuhrwerke, öffentliche, auf Straßen und Plätzen auf- 
gestellt, zu dem Gewerbebetriebe mit solchen bedarf es 
einer besondern, auf Unbescholtenheit und Zuverlässigkeit 
gegründeten polizeilichen Erlaubniß. (Gew.-Ord. v. 17. 
Janr. 45. S. 49.) 51. — Aufstellung von Taxren für 
denselben. (ebend. §. 92.) 58. — Verfahren bei verschul- 
deter Zurücknahme der polizeilichen Erlaubniß für solche. 
(ebend. §. 71—74.) 64. 55. 
Fürstliche Personen, Eidesleistungen derselben in Pro- 
zessen und Untersuchungssachen in Neuvorpommern und 
im Bezirke des Justizsenats zu Ehrenbreitstein. (A. K. O. 
v. 5. Dezbr. 45.) 830. f. 
G. 
Garnisongerichte, aus dem Gouverneur oder Kom- 
mandanten als Gerichtsherrn und dem Gouvernements- 
oder Garnisonsauditeur bestehend, Kompetenz ders. (Milit.= 
Straf-G. Thl. II. ss. 22. 23. 31. 32. u. 36.) 334. 
335. 336. 
Garnison-Stabsärzte, Militairrang-Verhältnisse ders. 
(Milit.-Straf-G. Thl. I. 5. 4. Anl. A. 296. 379. 
Garnmärkte, Anordnungen für dies. (Gew.-Orb. v. 17. 
Jaur. 45. S. 85.) 57. 
Gärten, innerhalb einer Stadt oder Vorstadt, solche sind 
dem Gesetze über die Zertheilung von Grundstücken nicht 
unterworfen. (9. Z. Janr. 45. §S. 1.) 25. 
Gärtner , Gründung neuer Ansiedelungen durch solche. 
(G. v. Z. Janr. 45. S. 27.) 31. 
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bedarf es einer besondern polizeilichen Genehmegung. 
(Gew.-Orb. v. 17. Janr. 45. J. 27.) 46. — Verfahren 
mit Gesuchen um die Ertheilung der letztern. (ebend. 
SS. 28—36.) 46—48. — Fristbestimmung für deren 
Benntung. (ebend. 85. 66—68.) 53.54. — Untersagung 
der lez. (ebend. Ss. 69. 70.) 54. 
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