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2) Stabsoffiziere: a) Oberst, b) Oberstlieutenant, c) Major.
3) Hauptleute und Rittmeister.
4) Subaltern-Offiziere (Lieutenants): a) Premier-Lieutenant, b) Se-
konde-Lieutenant.
Anmerkung. Zu den Sekonde-Lieutenants gehören auch die Ingenieur-Geographen und
die Oberjager des reitenden Feldiger-Korps.
III. Die Unteroffiziere sind:
1) solche, die das Portepee tragen:
a) die Feldwebel (Wachtmeister bei der Kavallerie, reitenden Artillerie und
Gendarmerie und die Feldwebel-Lieutenants bei den Kadetten-Ansialten),
b) die Oberfeuerwerker bei der Artillerie,
P) die Portepeefähnriche,
d) die Obermeister bei den Artillerie-Handwerks-Kompagnien,
e) die reitenden Feldjager;
Anmerkung. Ohne wirkliche Feldwebel zu sein, haben die reitenden Feldjézger den Rang
derselben.
2) solche, welche das Portepee nicht tragen:
a) die Feuerwerker bei der Artillerie,
b) die Sergeanten, so wie die Quartiermeister bei der Kavallerie und rei-
tenden Artillerie,
P) die Unteroffiziere (Oberjaäger bei den Jägern),
d) die Armee= und Landgendarmen (wenn diese vor ihrem Eintritt in die
Gendarmerie das Portepce getragen haben, so behalten sie dasselbe),
e) die Bombardiere bei der Artillerie. «
IV. Zu den Spielleuten gehoͤren:
1) die Stabshautboisten, Hautboisten, Regiments- und Bataillonstamboure,
Stabshornisten, Tamboure, Hornisten und Janitscharen der Infanterie,
der Fußartillerie und der Pioniere,
2) die Stabstrompeter, Pauker und Trompeter der Kavallerie und reiten-
den Artillerie.
Von den Spielleuten sind die Stabshautboisten, Regimentstamboure,
Scabstrompeter und die Stabshornisten bei den Jägern wirkliche Un-
teroffiziere, und zwar, wenn sie das Portepee erhalten haben, mit
Wachtmeister= oder Feldwebelrang; die Trompeter, die Pauker, die Ba-
taillonstamboure, die Hautboisten, und die Hornisien bei den Jägern
(letztere jedoch nur, in sofern sie das höhere Gehalt beziehen), siehen,
ohne wirkliche Unteroffiziere zu sein, im Rang derselben; die übrigen
Hornisten aber, die Tamboure und die Janitscharen im Rang der
Gemeinen.
V. Zu