34 Sachregister.
Getraide-Abgaben, feste, auf Erbpachts-, Zins= oder
Gesindemäkler, s. Gesindevermiether.
Gesinde-Ordnung, für Neuvorpommern und das Für-
stenthum Rügen. (v. 11. April 45.) 391—409. — vom
gemeinen Gesinde (ebend. §. 1.) 391. — wer Gesinde
miethen kann. (68.2—4.) 391. — wer sich als Gesinde
vermiethen kann. Gs. 5—13.) 392. — Konzessionirung von
Gesindemäklern. (668. 14—22.) 393. — Schließung des
Miethsvertrages. (§s. 23—28.) 393. 394. — Lohn und
Kost des Gesindes. (s. 29—33.) 394. — Dauer der
Dienstzeit. (6§. 34. 35.) 394.395. — Antritt des Dien-
stes. (68.30—49.) 395.396. — Pflichten des Gesindes.
s. 50—74.) 396—399. — Pflichten der Herrschaften.
(65. 75—90.) 399. 400. — Beschädigung eines Dritten
durch Dienstboten. (. 91.) 400. — Aufhebung des Ver-
trages durch den Tod (88. 92—103.) 400. 401. —
nach vorhergegangener Aufkündigung. (§§. 104— 110.)
402. — ohne Aufkündigung von Seiten der Herrschaft.
(SS. 111—129.) 402—404. — desgl. von Seiten des
Gesindes. Ss. 130—136.) 404. — unter der Zeit, doch
nach vorhergegangener Aufkündigung von Seiten der
Herrschaft. (8§§. 137. 138.) 405. — desgl. von Seiten
des Gesindes. (§§. 139—143.) 405. — was alsdann
wegen Lohn, Kost und Lioree Rechtens ist. (66.144—153.)
405. 400. — rechtliche Folgen einer ohne Grund ge-
schehenen Entlassung. (6s. 154—100.) 400. 407. —
Verlassung des Dienstes. Gs. 161—164.) 407. — Ab-
schied. (86. 1065—170.) 408. — Ressortbestimmungen.
(Ss. 171. 4172.) 408. — Anwendung der Bestimmungen
bieser Gesinde-Ordnung auch auf das Schiffsvolk und die
Schiffsknechte, sowie auf Einlieger und Käthner. (§§. 173.
174.) 408. 409.
Gesindevermiether, (Gestndemäkler), deren Geschäfte
dürfen nur von den als solche konzessionirten Personen
betrieben werden. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 51.)
51. — Befähigung, Zahl und Betrieb ders. nach bishe-
rigen oder noch zu erlassenden Vorschriften. (ebend. §. 53.)
51. — Stellvertretung für dies. (ebend. §. 63.) 53. —
Verfahren bei verschuldeter Zurlicknahme der dens. er-
theilten Konzession. (ebend. Ss. 71—74.) 54. 55. —
Taxen für deren Betrieb. (ebend. §. 93.) 58. — deren
Konzessionirung in Neuvorpommern und Rügen. (Ge-
sinde-Orb. v. 11. Apr. 45. Ss. 14—22.) 393.
Gesuche, s. Immediatgesuche, desgl. Militair-Dienstge-
suche, auch Aufsätze, schriftliche
Getraide, auf der Weichsel und dem Niemen ein- und
durch die Häfen von Danzig, Pillau oder Memel aus-
gehend, Beibehaltung der durch die A. K. O. v. 3. März
43. ermäßigten Durchgangsgollsätze für dasselbe während
der Tarifperiode von 1846—1848. (A. K. O. v. 24.
Novbr. 45.) 748.
1845.
Erbzins-Grundstücken ruhend, Ausschließung oder Be-
schränkung deren Ablösung durch Kapital im Wege des
Vertrages. (G. v. 31. Janr. 45.) 93.
Getraide-Mahlmählen, s. Mühlenanlagen.
Getränke, hinsichtlich des Kleinhandels mit solchen
behält es bei den unterm 7. Febr. 1835. (kas. S. 18.)
und unterm 21. Juni 1844. (das. S. 214.) ergangenen
Bestimmungen sein Bewenden. (Gew.-Ord, v. 17. Janr.
45. §. 55.) 52. — jedoch findet die Rücksicht auf bis-
herige ausschliehliche Gewerbeberechtigungen dabei nicht
mehr Statt. (ebend. §. 55.) 52. — auch treten an die
Stelle der in jenen Bestimmungen angedroheten Strafen
diejenigen der allg. Gewerbe-Ordnung. (ebend. §. 55.)
52. — Fristbestimmung in der polizeilichen Genehmj-
gung über den Beginn dieses Gewerbebetriebes. (ebend.
§. 55.) 52. — bei solchem ist der Berrieb durch Stell.
vertreter nicht statthaft. (ebend. §. 63.) 33. — Verfah-
ren bei verschuldeter Zurücknahme der dafür ertheilten
Konzession. (ebend. §§. 71—74.) 61. 55. — deren Ver-
kauf auf Jahrmärkten zum Genuß auf der Stelle. (ebend
5. 8B.) 56. — (. auch Gewerbeberechtigungen, Rcall
Getränkezwang (Bierzwang, Branntweinzwang, Brau-
zwang), bestehend in dem, mit dem Besitze einer Brennerei
Brauerei oder einer Schankstätte verbundenen Rechte, die
Konsumenten zu zwingen, daß sie von dem Berechtigten aus-
schließlich das Getränk beziehen, dessen Aufhebung. (Gew.
Ord. v. 17. Junr. 45. S. 4. Nr. 3. 2.) 42. — in wie.
fern dafür Entschädigung zu gewähren ist. (G. v. 17
Janr. 45. S§. 1—6.) 79. 80. — Ermittelung, Feststel.
lung und Aufbringung der letz. (ebend. §. 33.) 88“.
weitere Anordnungen für das dabei im Allgemeinen zu
beobachtende Verfahren. (ebend. §5. 37—39.) 87—92.
Gewässer, polizeiliche Anordnungen zur Verhütung de-
ren Verunreinigung im Interesse der Fischerei. (Fischerei#.
Ordd. für die Prov. Posen und Preuhen v. 7. März 45
S. 16.) 110. 116. 117. — Entschädigung, wenn solches
für landwirthschaftliche oder gewerbliche Zwecke gestattet.
wird. (ebend. §. 16.) 110. 117.
Gewerbe, stehende, bei welchen entweder durch unge-
schickten Betrieb oder durch Unzuverlässigkeit der Gewerbe-
treibenden in sittlicher Beziehung das Gemeinwohl oder
die Erreichung allgemeiner polizeilicher Zweche gefährdet
werden kann, zu solchen ist eine besondere polizeiliche Ge.
nehmigung erforderlich. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45
Ss. 26. 42—58.) 46. 40—55. — Aufhebung, resp. Ab-
lösung bestehender Beschränkungen und ausschließlicher
Berechtigungen rücksichtlich deren Betriebes. (Gew.-Ord.
v. 17. Janr. 45. 98. 1—13.) 41—43. — gewisse, de.
ren Beschränkung auf die Stäbte hört auf. (ebend. §. 12.
43. — verschsedene, deren gleichzeitiger Betrieb ist Jedem
gestattet,