Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

34 Sachregister. 
Getraide-Abgaben, feste, auf Erbpachts-, Zins= oder 
Gesindemäkler, s. Gesindevermiether. 
Gesinde-Ordnung, für Neuvorpommern und das Für- 
stenthum Rügen. (v. 11. April 45.) 391—409. — vom 
gemeinen Gesinde (ebend. §. 1.) 391. — wer Gesinde 
miethen kann. (68.2—4.) 391. — wer sich als Gesinde 
vermiethen kann. Gs. 5—13.) 392. — Konzessionirung von 
Gesindemäklern. (668. 14—22.) 393. — Schließung des 
Miethsvertrages. (§s. 23—28.) 393. 394. — Lohn und 
Kost des Gesindes. (s. 29—33.) 394. — Dauer der 
Dienstzeit. (6§. 34. 35.) 394.395. — Antritt des Dien- 
stes. (68.30—49.) 395.396. — Pflichten des Gesindes. 
s. 50—74.) 396—399. — Pflichten der Herrschaften. 
(65. 75—90.) 399. 400. — Beschädigung eines Dritten 
durch Dienstboten. (. 91.) 400. — Aufhebung des Ver- 
trages durch den Tod (88. 92—103.) 400. 401. — 
nach vorhergegangener Aufkündigung. (§§. 104— 110.) 
402. — ohne Aufkündigung von Seiten der Herrschaft. 
(SS. 111—129.) 402—404. — desgl. von Seiten des 
Gesindes. Ss. 130—136.) 404. — unter der Zeit, doch 
nach vorhergegangener Aufkündigung von Seiten der 
Herrschaft. (8§§. 137. 138.) 405. — desgl. von Seiten 
des Gesindes. (§§. 139—143.) 405. — was alsdann 
wegen Lohn, Kost und Lioree Rechtens ist. (66.144—153.) 
405. 400. — rechtliche Folgen einer ohne Grund ge- 
schehenen Entlassung. (6s. 154—100.) 400. 407. — 
Verlassung des Dienstes. Gs. 161—164.) 407. — Ab- 
schied. (86. 1065—170.) 408. — Ressortbestimmungen. 
(Ss. 171. 4172.) 408. — Anwendung der Bestimmungen 
bieser Gesinde-Ordnung auch auf das Schiffsvolk und die 
Schiffsknechte, sowie auf Einlieger und Käthner. (§§. 173. 
174.) 408. 409. 
Gesindevermiether, (Gestndemäkler), deren Geschäfte 
dürfen nur von den als solche konzessionirten Personen 
betrieben werden. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 51.) 
51. — Befähigung, Zahl und Betrieb ders. nach bishe- 
rigen oder noch zu erlassenden Vorschriften. (ebend. §. 53.) 
51. — Stellvertretung für dies. (ebend. §. 63.) 53. — 
Verfahren bei verschuldeter Zurlicknahme der dens. er- 
theilten Konzession. (ebend. Ss. 71—74.) 54. 55. — 
Taxen für deren Betrieb. (ebend. §. 93.) 58. — deren 
Konzessionirung in Neuvorpommern und Rügen. (Ge- 
sinde-Orb. v. 11. Apr. 45. Ss. 14—22.) 393. 
Gesuche, s. Immediatgesuche, desgl. Militair-Dienstge- 
suche, auch Aufsätze, schriftliche 
Getraide, auf der Weichsel und dem Niemen ein- und 
durch die Häfen von Danzig, Pillau oder Memel aus- 
gehend, Beibehaltung der durch die A. K. O. v. 3. März 
43. ermäßigten Durchgangsgollsätze für dasselbe während 
der Tarifperiode von 1846—1848. (A. K. O. v. 24. 
Novbr. 45.) 748. 
1845. 
Erbzins-Grundstücken ruhend, Ausschließung oder Be- 
schränkung deren Ablösung durch Kapital im Wege des 
Vertrages. (G. v. 31. Janr. 45.) 93. 
Getraide-Mahlmählen, s. Mühlenanlagen. 
Getränke, hinsichtlich des Kleinhandels mit solchen 
behält es bei den unterm 7. Febr. 1835. (kas. S. 18.) 
und unterm 21. Juni 1844. (das. S. 214.) ergangenen 
Bestimmungen sein Bewenden. (Gew.-Ord, v. 17. Janr. 
45. §. 55.) 52. — jedoch findet die Rücksicht auf bis- 
herige ausschliehliche Gewerbeberechtigungen dabei nicht 
mehr Statt. (ebend. §. 55.) 52. — auch treten an die 
Stelle der in jenen Bestimmungen angedroheten Strafen 
diejenigen der allg. Gewerbe-Ordnung. (ebend. §. 55.) 
52. — Fristbestimmung in der polizeilichen Genehmj- 
gung über den Beginn dieses Gewerbebetriebes. (ebend. 
§. 55.) 52. — bei solchem ist der Berrieb durch Stell. 
vertreter nicht statthaft. (ebend. §. 63.) 33. — Verfah- 
ren bei verschuldeter Zurücknahme der dafür ertheilten 
Konzession. (ebend. §§. 71—74.) 61. 55. — deren Ver- 
kauf auf Jahrmärkten zum Genuß auf der Stelle. (ebend 
5. 8B.) 56. — (. auch Gewerbeberechtigungen, Rcall 
Getränkezwang (Bierzwang, Branntweinzwang, Brau- 
zwang), bestehend in dem, mit dem Besitze einer Brennerei 
Brauerei oder einer Schankstätte verbundenen Rechte, die 
Konsumenten zu zwingen, daß sie von dem Berechtigten aus- 
schließlich das Getränk beziehen, dessen Aufhebung. (Gew. 
Ord. v. 17. Junr. 45. S. 4. Nr. 3. 2.) 42. — in wie. 
fern dafür Entschädigung zu gewähren ist. (G. v. 17 
Janr. 45. S§. 1—6.) 79. 80. — Ermittelung, Feststel. 
lung und Aufbringung der letz. (ebend. §. 33.) 88“. 
weitere Anordnungen für das dabei im Allgemeinen zu 
beobachtende Verfahren. (ebend. §5. 37—39.) 87—92. 
Gewässer, polizeiliche Anordnungen zur Verhütung de- 
ren Verunreinigung im Interesse der Fischerei. (Fischerei#. 
Ordd. für die Prov. Posen und Preuhen v. 7. März 45 
S. 16.) 110. 116. 117. — Entschädigung, wenn solches 
für landwirthschaftliche oder gewerbliche Zwecke gestattet. 
wird. (ebend. §. 16.) 110. 117. 
Gewerbe, stehende, bei welchen entweder durch unge- 
schickten Betrieb oder durch Unzuverlässigkeit der Gewerbe- 
treibenden in sittlicher Beziehung das Gemeinwohl oder 
die Erreichung allgemeiner polizeilicher Zweche gefährdet 
werden kann, zu solchen ist eine besondere polizeiliche Ge. 
nehmigung erforderlich. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45 
Ss. 26. 42—58.) 46. 40—55. — Aufhebung, resp. Ab- 
lösung bestehender Beschränkungen und ausschließlicher 
Berechtigungen rücksichtlich deren Betriebes. (Gew.-Ord. 
v. 17. Janr. 45. 98. 1—13.) 41—43. — gewisse, de. 
ren Beschränkung auf die Stäbte hört auf. (ebend. §. 12. 
43. — verschsedene, deren gleichzeitiger Betrieb ist Jedem 
gestattet,
	        
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