Litt. C.
Strafprozeßkosten-Taxe.
1.|Für einen Termin, in welchem eine wesentliche
Verhandlung Statt gefunden 1 —2 —
2. Für einen Termin, in welchem keine wesentliche
Verhandlung Statt gefunden ... — 15
3. Fur eine schriftliche Verfügung, welche im Lauf
der Untersuchung nöthig und expedirt wird. — 5 — 20
Die Expedition der Verfuͤgungen ist jedoch
moͤglichst zu vermeiden.
Fuͤr nicht expedirte Verfuͤgungen werden
blos Schreibgebühren (Nr. 10.) genommen.
Für Anzeigen und für Berichte, welche
zur Kontrolle des Geschäftsgangs dienen,
oder von den vorgesetzten Behörden erfordert
werden, imgleichen für Berechnungen von
Kosten und Verfügungen zu deren Einzie-
hung, darf nichts angesetzt werden.
4. Fur die Anfertigung der Fragstücke zum Schluß-
verhör, einschließlich der Schrestgebhren.“ 1—5 —
5. Fur die Abfassung des Erkenntnisses, einschließ-
lich der Termnusgebühten 2 —20 —
6.FürjedeAusfertigungdesErkennknisses..». 1 —
7. Für Anfertigung des Aktenauszugeess. 1—2 —
8. Fur ein rechtliches Gutachten, Behufs der Be-
stätigung des Erkenntnisses 1 —5 —
9.Fur jeden Bogen Reinschriit — 3
!10. Für jeden Bogen Abschrift — 2
11. Für Emballage der Akken . .. — 5 — 10
12. Für das Heften der Akten für jeden Band —
13. Für Inrotulation der Akten:
a) für jedes General-BVolumen — 10
b) für jedes Spezial-BVolumen — 5
(Nr. 2579.) Straf-