Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Glashütten, zu deren Anlegung bedarf es einer besondern 
polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 
K. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen um die Erthei- 
lung der letztern. (ebend. SS. 28—36.) 40—48. — Frist- 
bestimmung für deren Benutzung. (ebend. Ss.# 60 —68.) 
53. 54. — Untersagung der letz. (ebend. Ss. 09. 70.) 54. 
Glockengießer „, Befuguiß und Befähigung ders. zur 
Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung 
und Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. 
v. 17. Janr. 45.) Iö. 131—133. 162—107.) 65. 66. 
72. 73. — in wiefern von letzterer entbunden werden 
kann. (ebend. §#§. 108. 132.) 61. 66. 
Goldmünzen, der sämmtlichen Zollerveinsstaaten, deren 
Annahme bei den Zollgefällen. (Zolltarif v. 10. Oktbr. 
45.) 654. — (. auch Friedr. dor. 
Gondeln, polizeiliche Exlaubniß zu deren gewerbsweisen 
öffentlichen Bereithaltung. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 
G. 49.) 51. — Verfahren bei verschulbeter Zurücknahme 
ders. (ebend. §§. 71—74.) 54. 55. — Ausstellung von 
Tayen für solche. (ebend. §. 92.) 68. 
EGrenzämter, Waarenabfertigung von denselben unter 
Begleitschein -Kontrolle nach Orten, wo sich ein Haupt- 
Zoll- oder Haupt-Steueramt oder eine andere kompetente 
Hebestelle besindet. (olltarif v. 10. Oktbr. 45. VII. c.) 
652. 633. 
Grobschmiede, Befugniß und Befähigung ders. zur 
Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung 
und Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. 
v. 17. Janr. 45. 9#. 131— 133. 102— 107.) 65. 66. 
72. 73. — in wiesern von letzterer entbunden werden 
kann. (ebend. 88. 108. 132.) 61. 66. 
Grundakten, durch Brand in dem Jahre 1844. zu 
Medebach vernichtet, Anordnungen für deren Wiederher- 
stellung. (A. K. O. v. 11. Juli 45.) 501. 
Grundbesitzer, Verfahren, wenn solche zur Berichtigung 
ihres Besitztitels nach Maßgabe der Order v. ö. Oktbr. 33. 
angehalten werden müssen. (G. v. 7. März 45. §. 6.) 101. 
Grundgerechtigkeiten, auf Grundstücken ruhend, von 
welchen bei Besitzveränderungen ein gewisses Laudemium 
entrichtet werden muß, Berechnung des letztern, nach Ab- 
lösung der erstern, in späteren Entrichtungsfällen. (Dell. 
v. 25. Apr. 45.) 243. 
Grundsteuer, deren Vertheilung bei Parzellirungen von 
Gnuntstücken nach den darüber bestehenden Grundsätzen. 
(G. v. 3. Jam. 45. §S. 11.) 28. — desgl. bei neuen 
Anstedelungen. (ebend. §. 26.) 30. — (und Beischläge 
au derselben.) — deren exekutivische Beitreibung in der 
Provinz Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. J. 1. Nr. 1.) 444. 
Grundstener-Kataster, exekutivische Beitreibung der bei 
dems. vorkommenden Fortschreibungs-, Vermessungs-und an- 
deren Gebühren. (V. v. 30. Juni 46. §. 1. Nr. 2.) 445. 
Sachregister. 
1845. 
Grundstücke, allgemeine Bestimmungen über deren Zer- 
theilung oder Zerstückelung, für die Provinzen Preußen, 
Brandenburg und Pommern (mit Ausschluß von Neu- 
Vorpommern), sowie für die Provinzen Schlesien, Posen 
und Sachsen. (A. K. O. u. G. v. Z. Janr. 45.) 24. 
25—30. 32. — bei welchen Grundstücken die in den 
88. 2—4. enthaltenen Bestimmungen keine Anwendung 
finden. (ebend. 88. 1. u. 5.) 25. 26. — in wiefern deren 
Subhastation bei Erekutionsvollstreckungen wegen öffent- 
licher Abgaben und Steuern in der Provinz Westphalen 
stattfinden kann. (V. v. 30. Juni 45. §Ss§. 10. u. 34.) 
447. 455. — Verfahren bei deren Veräußerung oder 
Aukauf für Gemeinden in der Rheinprovinz. (Gemeinde- 
Ord. .. 23. Juli 45. S§. 95. u. 90.) 540. 517. — 
pfandschaftliche, in Altpommern, s. Pfandverträge. — s. 
auch Gemeindegrundstücke. 
Grüneberger Kreis, Befreiung der Eingesessenen des 
demselben zugewiesenen Theils des Krossenschen Rreises 
von dem Oderbrückgelde zu Krossen. (A. K. O. v. 16. 
Mai 45.) 422. 
Gumbinnenscher Regierungsbezirk, s. Feuersozictäts- 
Reglements (Städte), desgl. Regierungen. 
Gürtler,, Befugniß und Besähigung ders. zur Haltung 
von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ab- 
legung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. v. 17. 
Janr. 45. 9, 131—133. 102—167.) 65. 60. 72. 73. 
— in wiefern von letzterer entbunden werden kann. (ebend. 
88. 108. 132.) 61. 66. 
Gutachten, von Sachverständigen vernommen, deren 
Beachtung seitens des Revisionskollegiums für Landes- 
kultursachen. (V. v. 22. Novbr. 44. J. 10.) 21. — der 
§S. 31. der Verord. v. 20. Juni 17. und der F. 14. der 
Verord. v. 30. Juni 34. treten in jener Beziehung außer 
Anwendung. (ebend. §. 10.) 21. — der betreffenden Ver- 
waltungsbehörden über Gegenstände von landespoltzeili- 
chem oder staatswirthschaftlichem Interesse, deren Einho- 
lung seitens des Revisionskollegiums für Landeskultur- 
sachen, bei obwaltenden Bedenken. (ebend. §. 12.) 22.—. 
der Generalkommissionen oder Spruchkollegien über die 
Ausführung einzelner Gegenstände der Auseinandersehn- 
gen noch vor der Entscheidung zweiter Instanz. (ebend. 
§. 6.) 20. — sachverständige, deren Abgabe von den 
Immungen oder deren Vorstehern in Augelegenheiten ihrer 
Gewerbe. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 123.) 64. 
Güter (Landgüter), s. Rittergüter. 
Güterbestätiger, deren Geschäfte dürfen nur von den 
als solche konzessionirten Personen betrieben werden. (Gew.= 
Ord. v. 17. Janr. 45. J. 52.) 51. — Befähigung, Zahl 
und Betrieb ders. nach bisherigen oder noch zu erlasseuden 
Vorschriften. (ebend. §. 53.) 51. — Stellvertretung für 
bies. (ebend. §. 63.) 53. — Verfahren ber verschuldeter 
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