Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Handschuhmacher, (Forts.) 
Ord. v. 17. Janr. 45. 9#, 131—133. 1062—107.) 65. 
66. 72. 73. — in wiefern von letzterer entbunden wer- 
den kann. (ebend. 88. 108. 132.) 61. 66. 
Handwerksgesellen, s. Gesellen. 
Hannover, Königreich, Vertrag und Übereinkunft (VI.) 
mit dems. wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrs- 
verhältnisse mit den zollvereinten Staaten. (v. 16. Ok- 
tober 45.) 685—689. 707—720. — Übereinkunft (I.) 
mit dems. wegen Unterdrückung des Schleichhaudels. (v. 
16. Oktbr. 45.) 689—691. — lbereinkunft (II.) dessel- 
ben mit den Staaten des Zollvereins wegen An- 
schlusses verschiedener Hannoverscher Gebietstheile an den 
Zollverein. (v. 10. Oktbr. 45.) 691—697. — fernerer An- 
schluß der Grafschaft Hohnstein und des Amtes Elbin- 
gerode an den Zollverein. (Vertrag v. 16. Oktbr. 45. 
Art. 3.) 686. — bei der Einverleibung der Stadt und 
des Oberamts Münden, mit Einschluß des Dorfes 
Oberode, in den Steuerverein behält es auch ferner sein 
Bewenden. (Vertr. v. 16. Oktbr. 45. Art. 8.) 688. — 
Übereinkunft (III.) desselben mit Braunschweig wegen 
der Besteuerung innerer Erzeugnisse in den obengedachten 
Hannoverschen Gebietstheilen. (v. 16. Oktbr. 45.) 097. 
bis 699. — lbereinkunft (V.) mit Braunschweig über 
die in den Kommunion-Besitzungen zu erhebenden indi- 
rekten Abgaben. (v. 16. Oktbr. 45.) 704—706. 
Hauptbank, Königl., s. Bank. 
Hauptverwaltung der Staatsschulden, Feststel- 
lung der Verfälschung von Staatspapieren durch dies. 
bei militairgerichtlichen Untersuchungen verübter Verbre- 
chen. (Milit.-Straf-G. Thl. II. §. 92. mit Anl. B. 
S. 40. bers.) 347. 387. 
Hansirgewerbe, s. Gewerbebetrieb im Umherziehen. 
Haussuchungen, deren Ausführung durch die Mili- 
tairgerichte nur in Militairgebäuden oder in Wohnungen 
von Militairpersonen, sonst aber nur durch das kompe- 
tente Gericht oder durch die Polizei. (Milit.-Straf. G. 
Thl. II. S. 94.) 347. 
Havarie, s. Versicherungsgesellschaft. 
Havel, Bestimmung der Breite und Länge der dieselbe 
von Liebenwalde bis zum Einfluß der Spree bei Span- 
dau befahrenden Schiffsgefäße. (Regulativ v. B. Novbr. 
45. J. 1.) 786. 
Hazardsviele, Bestrafung der Unteroffiziere und Ge- 
meinen für solche. (Milit.-Straf.-G. Thl. I. S. 168.) 
325. — desgl. der Offziere. (ebend. §. 169.) 325. — 
dürsen auf den Bahnhöfen der Berlin-Hamburger Eisen- 
bahn nicht geduldet werden. (Vertrag v. 8. Novbr. 41. 
Art. 25.) 204. 
Hebammen, müssen sich über die erforderlichen Kennt- 
nisse und Fertigkeiten durch ein Befähigungszeugniß der 
Sachregister. 
1845. 
Hebammen, (Forts.) 
Regierung ausweisen. (Gew.-Ord. v. 17. Jaur. 45. 
S. 45.) 50. — Ministerial-Anordnungen für deren Prü- 
sung. (ebend. §. 46.) 50. — Verfahren bei verschulde- 
ter Zurücknahme der denf. ertheilten Konzession. (ebend. 
SS. 71—74.) 54. 55. 
Heer, Preußisches, neues Strafgesetzbuch für dasselbe, 
mit Allerhöchster Genehmigung, dessen Publikation und 
Einführung. (A. R. O. v. 3. April 45.) 287 —390. 
s. ferner Strafgesetzbuch für das Preußische Heer. 
Heiligenstadt , Kreis, im Erfurter Regierungsbezirke, 
Errichtung einer Tilgungskasse zur Erleichterung der Ab- 
lösung der Reallasten in dems. (A. K. O. v. 18. u. 
Regl. v. 9. Apr. 45.) 410—421. 
Hessen, Großherzogthum, Vertrag mit dems. über die 
Schiffbarmachung und Befahrung der Lahn, nebst Tarif 
der Lahn-Schifffahrtsabgaben. (v. 16. Oktbr. 44.) 669. 
— 676. 
Hochöfen, zu deren Anlegung bedarf es einer besonde- 
ren polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 
45. §. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen um die Er- 
theilung der letztern. (ebend. s§. 28—36.) 46—48. — 
Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. S§. 66. 
bis 68.) 53. 54. — Untersagung der letz. (ebend. §§. 
69. 70.) 54. 
Hochverrath, dessen Bestrafung im Soldatenstande. 
(Milit.-Straf.-G. Thl. I. S. 87. 89. 90.) 310. 311. 
Hofstellen, innerhalb einer Stadt oder Vorstadt, die- 
selben sind dem Gesetze über die Zertheilung von Grund- 
stücken nicht unterworfen. (v. Z. Janr. 45. S. 1.) 25. 
Hostraner, die Anordnungen wegen ders. bleiben nach 
den Umständen jedes einzelnen Falls dem Ermessen des 
Landesherrn vorbehalten, daher die Bestimmungen dar- 
über in dem Trauerreglement v. 7. Oktbr. 1797. auher 
Kraft gesetzt werden. (A. K. O. v. 28. Novbr. 45.) 830. 
Hohnstein, Grafschaft, s. Hannover. 
Holzdiebstahl, (Entwendung gefällten Holzes), aus 
Staatswaldungen in der Rheinprovinz, wegen der von 
den Beamten des öffentlichen Ministeriums vor den Zucht- 
polizeigerichten zu beantragenden Verurtheilung zum Werth- 
ersatz des entwendeten Holzes. (A. K. O. v. 26. Septbr. 
45.) 777. 
Holzslöße, (Flöße), Anordnungen für deren Breite und 
Länge auf den Wasserstraßen zwischen der Oder und 
Spree. (Regulativ v. 8., A. K. O. v. 21. Novbr. 45.) 
785—788. — unverbundenem Holze wird die Durchfahrt 
durch die Kanalschleuse nicht gestattet. G. 9. des Regu- 
latios.) 7897. — Strafen für Übertretungen. (C. 13. 
des Regulatios.) 788. 
Holzplätze, Gründung neuer Ansiedelungen durch deren 
Anlegung. (G. v. . Janr. 45. §S. 27.) 31. 
Ho-
	        
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