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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
JNr. 28——
(Nr. 2612.) Allerhöchste Konzessions= und Bestätigungsurkunde vom 17. August 1845. für
die Potädam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft nebst dem Statut.
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Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen rc. 7.
Nachdem für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn, welche ##m Anschlusse an
die Berlin-Potsdamer Bahn von Potsdam über Brandenburg, Genthin und
Burg nach Magdeburg führt, und sich an die dort ausmündenden Eisenbahnen
unmittelbar anschließt, unter der Benennung:
„Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft“
eine Aktiengesellschaft mit einem vorläufig auf 4 Millionen Thaler fesigesetzten
Grundkapitale gebildet worden ist, wollen Wir zur Ausführung der vorbezeich-
neten Eisenbahn hiemit Unsere landesherrliche Genehmigung unter folgenden
Bedingungen ertheilen:
1) daß der Uebergang mehrgedachter Bahn über die Elbe und deren An-
schluß an die von Magdeburg weiter führenden Eisenbahnen nach der
von Unserem Kriegsminister und Unserem Finanzminister zu treffenden
Bestimmung auszuführen istj;
2) daß dem Staate die Genehmigung des Bahngeld= und des Frachttarifs,
sowie jeder Abänderung desselben, desgleichen die Genehmigung und nöthi-
genfalis auch die Abänderung des Fahrplanes vorbehalten bleibt,
Un
3) daß die allgemein festgestellten Bedingungen in Betreff der Benutzung der
Eisenbahnen für militairische Zwecke (Gesetzsammlung für 1843. S. 4
in Anwendung kommen.
Auch wollen Wir das Skatut der Eingangs gedachten Potsdam-Mag-
deburger Eisenbahngesellschaft, wie solches auf Grund der in den Generalver=
sammlungen vom 24. Oktober 1844. und 5. Juni 1845., nach Inhalt der Uns
vorgelegten gerichtlichen Protokolle, gefaßten Beschlusse in der Anlage festgestellt
worden ist, in allen Punkten genehmigen und die mehrgedachte Gesellschaft als
eine Aktiengesellschaft nach den Besiimmungen des Gesetzes vom 9. November
Jahrgang 1845. (Nr. 2012.) 78 1843.
Ausgegeben zu Berlin den 22. September 1845.