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1843. (Gesetzsammlung fuͤr 1843. Seite 341. ff.) hiemit bestaͤtigen, indem Wir
zugleich bestimmen, daß, soweit nicht in der gegenwärtigen Urkunde oder in dem
Skatute besondere Festsetzungen getroffen worden, die in dem Gesetze über die
Eisenbahnunternehmungen vom J. November 1838. (Gesetzsammlung für 1838.
Seite 505. ff.) ergangenen allgemeinen Vorschriften, namentlich diejenigen
über die Expropriation, auf die vorbezeichnete Eisenbahn Anwendung fin-
den sollen. .
Gleichzeitig wollen Wir, nachdem zwischen der unterm 23. Septem-
ebr 1837. bestätigten Berlin-Poksdamer und der Potsdam-Magdeburger Eisen-
bahngesellschaft, nach Inhalt der Uns vorgelegten Verhandlungen der General=
Versammlung der erstgedachten Gesellschaft vom 11. Dezember 1841. und der
letztgedachten Gesellschaft vom 5. Juni 18115., ein Vertrag wegen Veräußerung
der Berlin-Potsdamer Eisenbahn in der Art abgeschlossen worden ist, daß die
Stammaktien der Berlin-Potsdamer Eisenbahngesellschaft im Kapitalbetrage
von 1,000,000 Thaler zum Kurse von 200 Prozent in Obligationen der Pots-
dam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft uungeschrieben werden sollen, und daß
dagegen, wenn der Betrieb auf der Potsdam-Magdeburger Eisenbahn von
Potsdam bis zur Friedrichssiadt Magdeburg eröffnet sein wird, die Berlin-
Potsdamer Eisenbahn mit sämmtlichen Aktiots und Passivis der Berlin-Pots-
damer Eisenbahngesellschaft in das Eigenthum der Potsdam-Magdeburger
Eisenbahngesellschaft übergehen und demnächst die Auflösung jener Gesellschaft
erfolgen soll, zu diesem Vertrage Unsere Zustimmung erthellen. Insbesondere
wollen Wir demgemaß biedurch die Auflösung der Berlin-Potsdamer Eisenbahn-
Gesellschaft zu dem gedachten Zeitpunkte genehmigen, auch gestatten, daß an
Stelle der von dieser Gesellschaft auf Grund des unterm 0. April 1839. bestä-
tigten Statutnachtrages zum Kapitalsbetrage von 400,000 Rthlr. emittirten und
bis auf 307,200 Rthlr. amortisirten Prioritatsaktien von der Potsdam-Magde-
burger Eisenbahngesellschaft Obligationen zu dem letzteren Betrage emittirt
werden, und mit Bezug auf Unser Privilegium vom heutigen Tage zu der Er-
höhung des Grundkapitals der Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft um
den Betrag von 2,3607,200 Rthlr. mittelst Ausgabe auf den Inhaber lautender
Obligationen, Unsere Zustimmung ertheilen.
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde ist mit dem
bestätigten Stakute und dem vorgedachten Privilegium durch die Gesetzsammlung
bekannt zu machen.
Gegeben Stolzenfels, den 17. August 1845.
(l. S.) Friedrich Wilhelm.
Flottwell. Uhden.
Statut