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Benennung der Gegenstände.
Erze, nänlich Eisen= und Stahlstein, Stufen, Wasserblei (Reißblei), Galmei,
Anmerk. An den Bayerischen, Süchsischen, Württembergischen, Badischen und Luxemburgisch-
Belgischen Gränzen, Eisenrsssssssss .... ..... . . .. . . ..
Flachs, Werg, Hanf, Hede .. . .. . . . . .
Getraide, Huͤlsenfruͤchte, Saͤmereien, auch Beeren:
a) Getraide und Huͤlsenfruͤchte, als: Weizen, Spelz oder Dinkel, Gerste (auch
emaͤlzte), Hafer, Heidekorn oder Buchweizen, Roggen, Bohnen, Erbsen,
Hiree, Linsen und Wickken . . . . . . . . . ...
Anmerk. 1. In Bayern an der Gränze von Berchtesgdgen
Anmerk. 2. Auf der Sächsisch-Böhmischen Gränze gehen die unter a. genannten Getraidearten
und Hülsenfrüchte beim Landtransporte zu folgenden ermaßigten Sätzen ein:
Sehen t oder Dinkel . .. . . . .
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Anmerk. 3. Hafer in Quantitaͤten unter einem Preußischen Scheffel oder beziehungsweise unter
2 Bayerischen Metzen und andere Getraidearten, so wie Huͤlsenfruͤchte unter einem
halben Preußischen Scheffel oder unter 1 Bayerischen Metzen frei.
b) Saͤmereien und Beeren:
1) Anis und Küumeelll.
2) Oelsaat, als: Hanfsaat, Leinsaat und Leindotter oder Doder, Mohn-
saamen, Raps, Rübesat:t:# . . . . . ..
3) Kleesaat und alle nicht namentlich im Tarif genannten Saͤmereien;
imgleichen Wachholderbereen . . . . ..
Anmerk. Ein Preußischer Scheffel Kleesaat wird mit Einschluß des Sackes zu 89 Pfund,
ein Bayerischer Schaͤffel desgleichen zu 360 Pfund gerechnet.