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Benennung der Gegenstände.
Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren:
a) Rohes anmnmnmmm . ... . . ..
hb) Gebleichtes oder gefärbtes GHernnn . .. . . . .
c)Zwirn............................·...........................·......
J)GrauePackleinwandundSegeltuch..·................................
s-)Rohe(unappketirte)Leinwand,toher3willichundeillich
Ausnahme. Rohe, ungebleichte Leinwand geht frei ein:
au. in Preußen:
auf den Grenzlinien von Leobschütz bis Seidenberg in der Ober-Lausitz, von
Heiligensiadt bis Nordhausen und von Herstelle bis Anholc, nach Bleichereien
oder Leinwandmärkten;
bb. in Sachsen:
auf der Gränzlinie von Ostritz bis Schandau, auf Erlaubnißscheine;
cc. in Kurhessen:
auf Erlaubnißscheine nach Bleichereien oder Märkten.
f) Gebleichte, gefärbte, gedruckte oder in anderer Art zugerichtete (appretirte),
auch aus gebleichtem Garn gewebte Leinwand; gebleichter oder in anderer
Art zugerichreter Zwillich und Drillich; rohes und gebleichtes, auch ver-
arbeitetes Tisch-, Bekt= und Handtücherzeug, leinene Kittel, auch neuc
Leibwäse . .. . . . . .
g) Baͤnder, Batist, Borten, Fransen, Gaze, Kammertuch, gewebte Kanten,
Schnüre, Strumpfwaaren, Gespinnsie und Tressenwaaren aus Metallfaͤden
und Leinen, jedoch außer Verbindung mit Eisen, Glas, Holz, Leder, Mes-
sing und Stalllllll ###
h) Zwirnspigeeen . ... .. . . . . . . .
Lichte (Talg-, Wachs-, Wallrath- und Stearin-). ....... . ... . ... .. .. . . . . ..
Lumpen und andere Abfaͤlle zur Papierfabrikation:
leinene, baumwollene und wollene Lumpen, Papierspäne, Makulatur (be-
Lüueten und bedruckte), desgleichen alte Fischernetze, altes Tauwerk und
Strikkckccee u . .. . . . .. . . . .
Anmerk. Alte Fischernetze, altes Tauwerk und Stricke beim Ausgange uͤber Preußische Sechaͤfen