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Benennung der Gegenstaͤnde.
Material- und Spezerei-, auch Konditorwaaren und andere Konsumtibilien:
a) Bier aller Art in Faͤssern, auch Meth in Fassen.
b) Branntwein aller Art, auch Arrack, Rum, Franzbranntwein und versetzte
Branntweine, desgleichen Hefe aller Art, mit Ausnahme der Bier= und
Weinhefe........................................................·....
c)EssigallerArtinFässern............................................·
d)BietundEfsig,inFlaschenoderKrukeneingehend-....................
c)Oel,inFlaschenoderKkukeneingehend-...............................
OWeinundMoshauchCider..............·...........................
g)Butter»....................................................·........
Anmerk. 1. Frische, ungesalzene Butter auf der Linie von Lindau bis Hemmenhofen eingehend.
2. Einzelne Stücke in Mengen von nicht mehr als 3 Pfund werden zollfrei eingelassen,
vorbehaltlich der im Falle eines Mißbrauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung oder
Beschränkung dieser Begünstigung.
h) Fleisch, ausgeschlachtetes: frisches und zubereitetes; auch ungeschmolzenes
ett, Schinken, Speck, Würste; desgleichen großes Wildl ..
i) Früchte (Südfruchte), auch Blätter:
)Frische Apfelsinen, Zitronen, Limonen, Pomeranzen, Granaten und
dergleihenn ...
Verlangt der Steuerpflichtige die Auszählung, so zahlt er für
100 Stück 20 . oder 1 Fl. 10 Tr.
Verdorbene bleiben unversteuert, wenn sie in Gegenwart von
Beamten weggeworfen werden.
5) Trockene und getrocknete Datteln, Feigen, Kastanien, Korinthen, Man-
deln, Pirsichkerne, Rosinen, Lorbeerblätter, Pomeranzen, Pomeranzen-
schaalen und drgeeegggggg.