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Benennung der Gegenstände.
k) Gewürze, namlich: Galgant, Ingber, Kardamomen, Kubeben, Muskatnusse
und -Blumen (Macis), Nelken, Peffer, Piement, Saffran, Sternanis,
Vanille, Zimmt und Zimmt-Kassia, Zimmtbluͤthe . .. .. . .. . .. ... ... .. . . ..
1) Herigeeeegggggagagagaa . . .
m) Kaffee, roher, und Kaffeesurrogate, imgleichen Kakao in Bohnen und
Kakaoschallen . .. .. . .. . . . . . ..
Mn) Gebrannter Kaffee, imgleichen Kakaomasse, gemahlener Kakao, Chokolade
und Chokoladesurrogate ..... . ... ... .. .. . .. .. . . . . .
o)KäseallerArt-»....................................................
p)Konfituren,Zuckerwekk,KuchenwerkallerArt;tnitZuckek,Cssig,Oktodkk
sonst, namenrlich alle in Flaschen, Büchsen und dergleichen eingemachte
oder auch blos eingedeampfte Früchte, Gewürze, Gemüse und andere Kon-
sumtibilien (Pilze, Trüffeln, Geflügel, Seethiere und dergleichen); ferner
Kaviar, Sago und Surrogate dieser Artikel, Sardellen in Oel, Oliven,
Kapern, Pasteten, zubereiteter Senf, Tafelbonillon, Sauren und andere
ähnliche Gegenstände des feineren Tafelgenusses . ..
4) Kraftmehl, worunker Nudeln, Puder, Stärke mitbegriffen, desgl. Mühlen=
fabrikate aus Getraide und Hülsenfrüchten, namilch geschrotete oder ge-
schaͤlte Koͤrner, Graupe, Gries, Gruͤtze, Mehl .. ... . .. . .. . .... . . . . . . ..
Anmerk. 1. Gewoͤhnliches Roggenmehl (Schwarzmehl), bei dem Eingange zu Lande auf der
Sachsischen Gränzlinic gegen Bhmen
2. Gewöhnliches Roggenbrod bei dem Eingange zu Lande auf derselben Gränzlinic.
r) Muschel- oder Schalthiere aus der See, als Austern, Hummern, ausge-
schalte Muscheln, Schildkröten und dergleihen ...
s) Kiiissssszsssst
Salz (Kochsalz, Steinsalz) ist einzuführen verboten; bei gestatteter Durch--
fuhr wird die Abgabe besonders bestimmt.