u) Syrop?)
v) Taback:
2) Tabacksfabrikate:
mehl und Abfülle
W)) Thee
X) Zucker?)
26Del, in Fässern eingehend
worden.
"Pl) Die Zollsätze für Zucker und Syrop sind bis
zum 1. September 1847. durch die Order vom 1. Juli
1844. bestimmt und betragen bis dabin vom
4) 13 ucker: 4
"(a)Brod= und Hut-, Kandis-, Bruch= oder Lum-
pen= und weißer gestoßener Zucker
b) Rohzucker und Farin (Zuckermehl)
Wco) Rohzucker für kalanaif Siedereien zum Raf-
finiren unter den besonders vorzuschreibenden
Bedingungen und Kontrollen . ..
2) Sroorr . . ...
634
1) Tabacksblaͤtter, unbearbeitete, und Stengel.
Benennung der Gegenstände.
a) Rauchtaback in Rollen, abgerollten oder entrippten Blättern, oder
geschnitten; Karotten oder Stangen zu Schnupftaback, auch Tabacks-
22...
0) Cigarren und Schmupftaback
... ..
Anmerk. 1. Kokosnuß-, Palm-, Wallrathöl trägt die allgemeine Eingangsabgabe. Desgleichen
Baumoͤl, wenn bei den Zollaͤmtern an der Graͤnze oder bei der Abfertigung aus den
Packhöfen (Hallanstalten) vorher auf den Zentner ein Pfund Terpentinsl zugesetzt
Manßtab Eingangsabgabe.
Verzollung. #sS-
4 Zentner.4 17 30
1 Zentner. 14
1 Zentner.5 815
4 Zentner. il
11 in Jässern mit Danben von
Tüchen- und anderm harten
c.
40 in anderen Fässern.
E in Kisten. L
13 in Fässern mit Dauben von
ichen und anderm harten
40 in anderen Zässem.
10 in Kisten von d Zenmer und
darüder.
13 in Kisten unter 8 Zentner.
EIISIIMEAÆßæMX
efle wien (Consstern, (#rann
ana). »
faaavkkeaäokhm
6 in Ballen.
11 in Fässern.