Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Benennung der Gegenstände. 
  
  
*W 
2. Sogenannte Oelkuchen, als Rückstände beim Oelschlagen aus Lein, Raps, Rüb- 
saamen u. s. w., imgleichen Mehl aus solchen Kuchen und Rückständen 
27|Papier= und Pappwaaren: 
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a) ungeleimtes ordinaires (GGrobes, graues und halbweißes) Druckpapier, auch 
grobes (weißes und gefärbtes) Packpapier und Pappdecklel 
h) geleimtes Papier; ungeleimtes feines; buntes (mit# Ausnahme der unter c 
enannten Papiergattungen); lithographirtes, bedrucktes oder linürtes, zu 
Rechnungen, Etiketten, Frachtbriefen, DOevisen u. s. w. vorgerichtetes 
Papier; ordinaire Bilderbogen, desgleichen Malerpapen . .. 
c) Gold= und Silberpapier; Papier mit Gold= oder Silbermuster; durch- 
geschlagenes Papier; ungleichen Streifen von diesen Papiergattungen 
Anmerk. Vom grauen Lösch= und Packpapier wird die allgemeine Eingangsabgabe erhoben. 
) Papiertapen ... .. ... . . . . . . . . . 
e) Buchbinderarbeiten aus Papier- und Pappe; grobe lackirte Waaren aus 
diesen Urstoffen, auch Formerarbeit aus Steinpappe, Asphalt oder ähn- 
lichen Stofen:: ,..........................»·» 
Pelzwerk (fertige Kürschnerarbeiten): 
a) Ueberzogene Pelze, Mützen, Handschuhe; gefütterte Decken, Pelzfutter und 
Besätze; und dergleihen .. .. . .. . . . . 
h) Fertige nicht uͤberzogene — desgleichen weißgemachte und gefärbte, 
niht Befüttene Angora= und Schaaffelle; ungefütterte Decken, Pelzfutter 
und Besaͤtze . . . .. . . . . . . . . . 
Schießpullloeoyorrrr . . . . . . . . . .. 
Seide und Seidenwaaren: 
a) Gefärbte, auch weißgemachte Seide und Floretseide: 
1) Ungezwirnt AAA 
2) Gezwirnt; auch Zwirn aus roher Seide, (Nähseide, Knopfloch- 
Seide u. K. mm)) . . .. . . . 
b) Seidene Zeug= und Strumpfwaaren, Tücher (Shawls), Blonden, Spitzen, 
Petinet, Flor (Gaze), Posamentier-, Knopfmacher-, Sticker= und Putz- 
waaren, Gespinnste und Tressenwaaren aus Metallfäden und Seide,
	        
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