— 642 —
Benennung der Gegenstände.
*u*-
39 Pich:
a) Perde, Maulesel, Maulthiere, Ekekee . . .
b) Rindvieh: »
1)OchsenundZuchtsicere·.........................·................
2)Kühe...............................................·........·...
3)Junvieh.................................................·...·..
4)Kcklet».......................................................
c)Schweine:
1)gemästete.................................·......................
2)magere..........................................................
3)Spanfekkel...........·...................................·......
(I)Hammel»....».. ...................................................
e)AndetesSchafviehundZiegen........................................
Anmerk. 1. Pferde und andere vorgenannte Thiere sind zollfrei, wenn aus dem Gebrauche,
der von ihnen beim Eingange gemacht wird, uͤberzeugend hervorgeht, daß sie als
Zug- oder Lastthiere zum Angespann eines Reise- oder Frachtwagens gehoͤren,
oder zum Waarentragen dienen, oder die Pferde von Reisenden zu ihrem Fort-
kommen geritten werden muͤssen.
Fohlen, welche der Mutter folgen, gehen frei ein.
Anmerk. 2. Auf der Graͤnzlinie von Oberwiesenthal in Sachsen bis Schusterinsel in Baden
werben
a) Zuchtstiere, Kuͤhe und Jungvieh zur Nachzucht,
b) magere Ochsen fuͤr Graͤnzbewohner,
in einzelnen Stuͤcken und nicht zum Handel bestimmt, auf obrigkeitliche, den Ein-
bringern zu ertheilende Bescheinigungen gegen ein Viertel der obigen Tarifsaͤtze
eingelassen.
4o Wachsleinwand, Wachsmousselin, Wachstaft:
a) Grobe unbedruckte Wachsleinwmadddd
b) Allee anderen Gattungen, imgleichen Wachsmousselin, Wachstaft und
Malertuch ........... . . ... . . .. ... .. . ... . .... ..... ... . . . . .. . .