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Monaco, Flürstenthum, s. Sardinien.
Monotsschriften, außerhalb der Preußischen, aber
innerhalb der Staaten des Deutschen Bundes erscheinend,
Erlaß von Debitsverboten gegen solche durch den Minister
des Innern mit Allerhöchster Genehmigung, sofern sie
Gegenstände der Politik aufnehmen, oder auch nur gele-
gentlich in das Gebiet der Politik übergreifen. (A. K.
O. v. 44. März 45.) 102.
Monopole des Staats, in den bestehenden Vorschriften we-
gen ders. und in den daraus entspringenden Beschränkungen
des Betriebes einzelner Gewerbe wird durch die Allgem. Ge-
werbe-Ord. v. 17. Janr. 45. nichts geändert. (§. 6. ders. ) 42.
Mosel, s. Dansschiffe.
Mäblenanlagen (Wind= und Wassermühlen), für solche
bedarf es einer besondern polizeilichen Genehmigung.
(Gew.-Orb. v. 17. Janr. 45. 95. 27. u. 38.) 46. 48
— Verfahren mit Gesuchen um die Ertheilung der letz.
(ebend. S8. 28—36.) 46—48. — Fristbestimmung für
dereu Benutzung. (ebend. Ss. 66—08.) 53. 54. — Unter-
sagung der letz. (ebend. §§. 09. 70.) 54. — auch die für
dergl. Anlagen bestehenden besondern Vorschriften bleiben
in Anwendung. (ebend. §. 38.) 48. — jedoch werden die
Vorschriften §. 242. Tit. 15. Thl. II. des Allg. L. R.
und Order v. 23. Oktbr. 26. (Ges.-Samml. S. 108.),
wonach die Anlage neuer und die Erweiterung und Ver-
äuderung vorhandener, auf die Konsumtion der Umgegend
berechneter Getraidemahlmühlen von dem Bedürf-
aist der Umgegend abhängig war, aufgehoben. (ebend.
38.) 48. — auch macht es keinen Unterschied, ob bergl.
# nur auf den eigenen Bedarf oder auch auf den
für Andere berechnet sind. (ebend. §. 27.) 40. — polizei-
liche Beschränkung ders. in der Nähe von Kirchen, Schulen,
Krankenhäusern rc., sowie in Beziehung auf die durch Steuer-
gesetze getroffenen Anordnungen. (ebend. S. 40. b. u. 41.) 49.
Mühlenbaumeister, müssen sich über die erforderlichen
Kenntnisse und Fertigkeiten durch ein Befähigungszeuguiß
der Regierung ausweisen. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45.
S. 45.) 50. — Anordnungen seitens der Ministerien für
deren Prüfung. (ebend. §. 46.) 50. — Verfahren bei
verschulbeter Unge saan deren Gewerbebetriebes. (ebend.
88. 741—74.) 54. 5
Mäühlenwerke, Erunang neuer Ansledelungen durch
deren Anlegung. (G. v. 3. Janr. 45. §. 27.) 31.—
s. serner Mühlenanlagen.
Mählhausen, Kreis, im Erfurter Regierungsbezirke,
Errichtung einer Tilgungskasse zur #lechteng der Ab-
lösung der Reallasten in dems. (A. K. O. v. 18. u.
Regl. v. 9. Apr. 45.) 410—421.
Mülster, Stadt, Bildung von Innungen in ders. nach
der erforderlichen Zahl von Theilnehmem. (Gew.-Ord.
v. 17. Jam. 45. F. 102.) 60
Sachregister. 1845.
Münzen, falsche, Abgabe ders. von den Militairgerichten,
nach rechtskräftig abgeurtelter Sache, an die nächste Re-
gierung. (Milit.-Straf-G. Thl. U. §. 92. mit Anl. B.
S. 37. ders.) 347. 387.
Mäünzverbrechen, Ermittelung ders. bei Feststellung
des Thatbestandes verübter Verbrechen durch Militair-
personen. (Milit.-Straf-G. Thl. U. §. 92. mit Anl. B.
S. 37. ders.) 347. 387. — Einholung des Gutachtens
der General-Münzdirektion, unter Zusendung der in Be-
schuog genommenen Münze. (ebend. S. 37.) 387.
N.
Nachlaßregulirung, Fortsetzung des Gewerbebetriebes
verstorbener Gewerbetreibender während der Dauer der-
selben durch *“* e Stellvertreter. (Gew.-Ord. v. 17.
Janr. 45. §. 62.)
Nachzügler — im Kriege, deren Bestrafung im
Soldatenstande. (Milit.-Straf-G. Thl. I. S. 152.) 321. f.
Nassau, Herzogthum, Vertrag mit dems. über die Schiff-
barmachung und Befahrung der Lahn, nebst Tarif der
Lahn-Schifffahrtsabgaben (v. 16. Oktbr. 44.) 669—676.
National-Kokarde, 6
National-Militatrabzeichen, Aberken-
nung in allen den Fällen, in welchen die Versetzung in
die zweite Klasse des Soldatenstandes oder die Ausstoßung
aus dems. eintritt. (Milit.-Straf-G. Thl. I. Ss. 37. 38.
u. 43.) 302. 303.
National-Vesich s
zu Stettin, s. Vericherungageselschaft.
Naturalabgaben, deren Regulirung und Vertheilung
bei Zerstückelungen von Grundstücken. (G. v. Z. Janr.
45. §. 12.) 28. — de#gl. bei neuen Ansiedelungen.
(ebend. §. 20.) 30.
Naturaldienste, in der Altmark, in Dienstgelder oder
andere angemessene Leistungen verwandelt, anderweite
Bestimmungen rücksichtlich ders., in Abänderung der Ss. 4.
5. 6. 44. u. 46. des Gesetzes v. 21. Apr. 1825. Nr.
938. (V. v. 23. Juli 45.) 518. 519. — desgl. in den
vormals zum Königreiche Westphalen gehörig gewesenen
Theilen des Herzogthums Magdeburg. (V. v. 23. Juli 45.)
520—522.— Ausdehnung der letztern auch auf die übrigen
vormals westphälisch gewesenen Theile der Provinz Sachsen,
mit Ausnahme der Altmark. (V. v. 11. Dezbr. 45.) 832.
Nettogewicht, dessen Feststellung bei zollpflichtigen
Waaren. Colltarif v. 10. Oktbr. 45.) 650—652.
Neuenkirchen, Amt, s. Siegen, Fürstenthum.
Neumark, s. Brandenburg, Provinz.
Neunaugen-Fischerei, im frischen und kurischen Haff,
Anordnungen für dieselbe. (Fischerei-Orbb. v. 7. Märg 45.
66. 34. 36. u. SF. 31. 36.) 129. 148. f. 155.
Neu-Borpommern, s. Pommern.
deren
CAIICA.
„ Preußische,
Neu-