Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Monaco, Flürstenthum, s. Sardinien. 
Monotsschriften, außerhalb der Preußischen, aber 
innerhalb der Staaten des Deutschen Bundes erscheinend, 
Erlaß von Debitsverboten gegen solche durch den Minister 
des Innern mit Allerhöchster Genehmigung, sofern sie 
Gegenstände der Politik aufnehmen, oder auch nur gele- 
gentlich in das Gebiet der Politik übergreifen. (A. K. 
O. v. 44. März 45.) 102. 
Monopole des Staats, in den bestehenden Vorschriften we- 
gen ders. und in den daraus entspringenden Beschränkungen 
des Betriebes einzelner Gewerbe wird durch die Allgem. Ge- 
werbe-Ord. v. 17. Janr. 45. nichts geändert. (§. 6. ders. ) 42. 
Mosel, s. Dansschiffe. 
Mäblenanlagen (Wind= und Wassermühlen), für solche 
bedarf es einer besondern polizeilichen Genehmigung. 
(Gew.-Orb. v. 17. Janr. 45. 95. 27. u. 38.) 46. 48 
— Verfahren mit Gesuchen um die Ertheilung der letz. 
(ebend. S8. 28—36.) 46—48. — Fristbestimmung für 
dereu Benutzung. (ebend. Ss. 66—08.) 53. 54. — Unter- 
sagung der letz. (ebend. §§. 09. 70.) 54. — auch die für 
dergl. Anlagen bestehenden besondern Vorschriften bleiben 
in Anwendung. (ebend. §. 38.) 48. — jedoch werden die 
Vorschriften §. 242. Tit. 15. Thl. II. des Allg. L. R. 
und Order v. 23. Oktbr. 26. (Ges.-Samml. S. 108.), 
wonach die Anlage neuer und die Erweiterung und Ver- 
äuderung vorhandener, auf die Konsumtion der Umgegend 
berechneter Getraidemahlmühlen von dem Bedürf- 
aist der Umgegend abhängig war, aufgehoben. (ebend. 
38.) 48. — auch macht es keinen Unterschied, ob bergl. 
# nur auf den eigenen Bedarf oder auch auf den 
für Andere berechnet sind. (ebend. §. 27.) 40. — polizei- 
liche Beschränkung ders. in der Nähe von Kirchen, Schulen, 
Krankenhäusern rc., sowie in Beziehung auf die durch Steuer- 
gesetze getroffenen Anordnungen. (ebend. S. 40. b. u. 41.) 49. 
Mühlenbaumeister, müssen sich über die erforderlichen 
Kenntnisse und Fertigkeiten durch ein Befähigungszeuguiß 
der Regierung ausweisen. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 
S. 45.) 50. — Anordnungen seitens der Ministerien für 
deren Prüfung. (ebend. §. 46.) 50. — Verfahren bei 
verschulbeter Unge saan deren Gewerbebetriebes. (ebend. 
88. 741—74.) 54. 5 
Mäühlenwerke, Erunang neuer Ansledelungen durch 
deren Anlegung. (G. v. 3. Janr. 45. §. 27.) 31.— 
s. serner Mühlenanlagen. 
Mählhausen, Kreis, im Erfurter Regierungsbezirke, 
Errichtung einer Tilgungskasse zur #lechteng der Ab- 
lösung der Reallasten in dems. (A. K. O. v. 18. u. 
Regl. v. 9. Apr. 45.) 410—421. 
Mülster, Stadt, Bildung von Innungen in ders. nach 
der erforderlichen Zahl von Theilnehmem. (Gew.-Ord. 
v. 17. Jam. 45. F. 102.) 60 
Sachregister. 1845. 
Münzen, falsche, Abgabe ders. von den Militairgerichten, 
nach rechtskräftig abgeurtelter Sache, an die nächste Re- 
gierung. (Milit.-Straf-G. Thl. U. §. 92. mit Anl. B. 
S. 37. ders.) 347. 387. 
Mäünzverbrechen, Ermittelung ders. bei Feststellung 
des Thatbestandes verübter Verbrechen durch Militair- 
personen. (Milit.-Straf-G. Thl. U. §. 92. mit Anl. B. 
S. 37. ders.) 347. 387. — Einholung des Gutachtens 
der General-Münzdirektion, unter Zusendung der in Be- 
schuog genommenen Münze. (ebend. S. 37.) 387. 
N. 
Nachlaßregulirung, Fortsetzung des Gewerbebetriebes 
verstorbener Gewerbetreibender während der Dauer der- 
selben durch *“* e Stellvertreter. (Gew.-Ord. v. 17. 
Janr. 45. §. 62.) 
Nachzügler — im Kriege, deren Bestrafung im 
Soldatenstande. (Milit.-Straf-G. Thl. I. S. 152.) 321. f. 
Nassau, Herzogthum, Vertrag mit dems. über die Schiff- 
barmachung und Befahrung der Lahn, nebst Tarif der 
Lahn-Schifffahrtsabgaben (v. 16. Oktbr. 44.) 669—676. 
National-Kokarde, 6 
National-Militatrabzeichen, Aberken- 
nung in allen den Fällen, in welchen die Versetzung in 
die zweite Klasse des Soldatenstandes oder die Ausstoßung 
aus dems. eintritt. (Milit.-Straf-G. Thl. I. Ss. 37. 38. 
u. 43.) 302. 303. 
National-Vesich s 
zu Stettin, s. Vericherungageselschaft. 
Naturalabgaben, deren Regulirung und Vertheilung 
bei Zerstückelungen von Grundstücken. (G. v. Z. Janr. 
45. §. 12.) 28. — de#gl. bei neuen Ansiedelungen. 
(ebend. §. 20.) 30. 
Naturaldienste, in der Altmark, in Dienstgelder oder 
andere angemessene Leistungen verwandelt, anderweite 
Bestimmungen rücksichtlich ders., in Abänderung der Ss. 4. 
5. 6. 44. u. 46. des Gesetzes v. 21. Apr. 1825. Nr. 
938. (V. v. 23. Juli 45.) 518. 519. — desgl. in den 
vormals zum Königreiche Westphalen gehörig gewesenen 
Theilen des Herzogthums Magdeburg. (V. v. 23. Juli 45.) 
520—522.— Ausdehnung der letztern auch auf die übrigen 
vormals westphälisch gewesenen Theile der Provinz Sachsen, 
mit Ausnahme der Altmark. (V. v. 11. Dezbr. 45.) 832. 
Nettogewicht, dessen Feststellung bei zollpflichtigen 
Waaren. Colltarif v. 10. Oktbr. 45.) 650—652. 
Neuenkirchen, Amt, s. Siegen, Fürstenthum. 
Neumark, s. Brandenburg, Provinz. 
Neunaugen-Fischerei, im frischen und kurischen Haff, 
Anordnungen für dieselbe. (Fischerei-Orbb. v. 7. Märg 45. 
66. 34. 36. u. SF. 31. 36.) 129. 148. f. 155. 
Neu-Borpommern, s. Pommern. 
deren 
CAIICA. 
„ Preußische, 
Neu-
	        
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