Neuwied, Stadt,
Übersetzen über den Rhein bei ders. (A. N
v. 2. Septbr. 45.) 594—598.
Nichtigkeitsbeschwerde, Rechtsmittel, in Anseinander-
setzungssachen bei den Generalkommissionen, rückscchtlich
der Entscheidung über solche burch das Geheime Ober-
Tribunal verbleibt es überall bei den Bestimmungen der
Order v. 15. März 34. (V. v. 22. Novbr. 44. F. 21.)
B. 24. — unmittelbare Einsendung der Akten an den
gedachten Gerichtshof seitens der Auseinandersetzungs=
Behörden. (ebend. §. 22.) 24.— gegen militairgerichtliche
Erkenntnisse, Verfahren rücksichtlich ders. (Milit.-Straf-
G. Thl. U. §. 268.) 371.
Niederlagegelder, deren erxekutivische Beitreibung in
der Provinz Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. §. 1.
Nr. 4.) 445.
Niederlassungen, in den Gemeinden der Rheinprovinz,
nach den darüber bestehenden besondern Vorschriften.
(Rheinische Gemeinde-Ord. v. 23. Juli 45. F. 13.) 520.
— Erhebung eines Eintrittgeldes bei solchen zur Ge-
meindekasse. (ebend. §. 14.) 520. — (. auch Ansledelun-
gen, neue.
Niederlausitz, Markgrafthum, s. Brandenburg, Provinz.
Niederschlesisch= Märkische Eisenbahn, (. Eisen-
bahnen.
Nimptsch-Reichenbacher Chaussee, s. Chausseebau.
Nivellirer, deren Geschäfte dürfen nur von den als
solche angestellten Personen betrieben werden. (Gew.-Ord.
v. 17. Janr. 45. . 51.) 51. — Befähigung, Anstellung
und Geschäftsbetrieb ders. nach bisherigen oder noch zu
erlassenden Vorschriften. (ebend. §. 5.) 51. — Stell-
vertretung für dies. (ebend. §. 63.) 33. — Verfahren
bei verschuldeter Zurücknahme der dens. ertheilten Be-
stallungen. (ebend. S§s. 71—74.) 54. 55. — Taxen für
deren Arbeiten. (ebend. §. 93.) 58.
Normal-Besoldungsetats, s. Besolbungsetats.
Notare, in denjenigen Theilen der Monarchie, in welchen
dic allgem. Gerichtsordnung Gesetzeskraft hat, riccksichtlich
ders. behält es bei den durch das Gesetz v. 11. Juli
1845. nicht abgeänderten Bestimmungen über Anstellung,
Rechte und Pflichten ders. sein Bewenden. (ebend. §. 45.)
494. — Pflichten ders. bei Aufnahme von Instrumenten
und Urkunden. (ebend. 88. 1—36.) 487—493. — wann
eher sir sich der letztern nicht unterziehen dürfen. (ebend.
Is. 5. u. 6.) 488. — sind rücksichtlich ders. zur Ver-
schwiegenheit verpflichtet. (ebend. §. 19.) 490. — deren
Dienstboten, Gehülfen, namentlich deren Privatschreiber,
können bei lletzterer nicht als Zeugen zugezogen werden.
(ebend. §. 9.) 488. f. — Führung von Geschäfts-Re-
gistern seitens ders. (s. 36.) 493. — Verfahren bei
deren Ausscheiden, Versetzung, Amtssuspension und Amts-
Erhebung des Fihrgele für das
A. O. u. Tarif
Motare, (Forts.)
entfernung. (S§. 37. 38. 39. 43.) 493. 494. — Rüge
deren Vergehen nach Vorschrift des Gesetzes v. 29. März
1844. im Wege des Disziplinar-Strafverfahrens. (S. 43.)
494. — Revision deren Geschäftsführung von Zeit zu
Zeit durch die Obergerichte. G. 44.) 494. — von dens.
können fortan auch Wechselproteste bei trockenen Wechseln
aufgenommen werden; desgl. Vollmachten zur Erhebung
von Sachen und Geldern bei Gericht. (G. v. 11. Juli
45. §. 2.) 495.
Notarlats-Justrumente, . »
NotariatsstJtrkaudeu, Vorschriften über das
Versahren bei Aufnahme ders. in denjenigen Theilen der
Monarchie, in welchen die allgemeine Gerichtsordnung
Gesetzeskraft hat. (G. v. 41. Juli 45.) 487—494. —
durch dies Gesetz werden alle, den Bestimmungen desselben
entgegenstehende Vorschriften, insbesondere die 8§.#49—77.
Tit. 7. Thl. III. der allgem. Gerichts-Ord. u. das Ge-
setz v. 9. Juli 1841. (Ges.-Samml. S. 129.), die Auf-
nahme von Notariats = Urkunden in fremden Sprachen
betr., aufgehoben. (ebend. §S. 45.) 494. — Zuziehung
eines zweiten Notars oder zweier Zeugen bei Aufnahme
ders. (§§. 7. 8. u. 9.) 488. f. — Verhandlungen mit
Tauben oder Stummen. (§S. 11.) 489. — Aufnahme und
Vollziehung ders. in fremden Sprachen unter Zuziehung
von Dollmetschern. (§5. 24—35.) 491—493. — Rekog-
nition schon vollzogener Instrumente und Urkunden und
deren Unterschriften. (Ss. 21. u. 22.) 490. 4901.
Nutzungen, Verfahren bei Entscheidungen von Streitig-
keiten über solche in Auseinandersetzungssachen bei den
General -Kommisssonen, nach §. 36. der Verord. v. 30.
Juni 34. (V. v. 22. Novbr. 44. §. 5.) 20. — (. auch
Forst= und Gemeinde-Nutzungen.
O.
Obduktionen, der Leichname von Militair= oder Civil-
personen, deren Anordnung gehört vor die Militairgerichte,
wenn Verdacht vorhauden ist, daß eine Militairperson an
dem Tode des Entleibten Schuld ist. (Milit.-Straf-G.
Thl. II. §S. 41.) 337. — Einsendung der darüber auf-
genommenen Verhaudlungen an das General-Auditoriat.
(ebend. §. 41.) 337. — zur Feststellung des Thatbestan-
des verlibter Verbrechen, durch welche der Tod des Ver-
letzten herbeigeführt ist. (ebend. Thl. II. S. 92. mit Anl. B.
S§W, 11—24. ders.) 347. 381—384.)
Ober-Baudeputation, von solcher bebürfen Bau-
meister zum Gewerbebetriebe eines Prüfungszeugnisses.
(Gew.-Orb. v. 17. Janr. 45. §. 44.) 50. — deren
Prüfungszeugnisse sind als genügender Nachweis der Be-
sähigung zur Aufnahme in grrise,. Zuucgen anzusehen.
(Gew.-Ord. v. 17. Jam. 45. §. 108.) 61.
Ober-