Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Abfertigungs-, Blei= und sonstige derartige Gebühren sollen bei den 
Steuerämtern auf den unter 1 und 2 gedachten Straßen nicht erhoben werden. 
B. Für die Straßen im Herzogthume Braunschweig. 
Auf allen, mit Jollämtern versehenen Straßen, welche durch den Herzog- 
lich Braunschweigschen Harz= und Weserdistrikt führen und zu der Verbindung 
getrennter Theile des Königreichs Hannover dienen, sollen nur diejenigen Ab- 
gaben erhoben und dieselben Befreiungen von Abgaben und Gebühren zuge- 
standen werden, welche oben unter A. 2. näher bezeichnet sind und für die dort 
enannten Straßen im Königreiche Hannover eintreten werden. Die Herzog- 
ich Braunschweigsche Regierung verspricht demnach, diese Erleichterung des 
Durchgangs durch den Harz= und Weserdisirikt insbesondere auf folgenden 
Straßen eintreten zu lassen und den dort vorhandenen oder noch anzulegenden 
Zollämtern die unbeschränkte Befugniß zur Durchgangsbehandlung beizulegen, 
näamlich auf den Straßen: 
à) vom Oberharze über Harzburg nach Goslar und nach den an das Amt 
Harzburg gränzenden Hildesheimschen Aemtern, 
b) von Bredelem über Langelsheim nach Lautenthal, 
Jc#) von Bockenem über Mahlum und Lurter am Barenberge nach dem 
Amte Liebenburg, 
(1!) über Luter am Barenberge und Seesen in der Richtung auf Nordbheim, 
Osterode, Grund, Wildemann und Lautenthal, 
%) über Bornum und Seesen in der ebengedachten Richtung, 
) von Bilderlahe über Seesen in derselben Richtung, 
) von Lamspringe über Gernrode, Gandersheim und Osterbruch nach den 
Fürsienthümern Göttingen und Grubenhagen, 
i) über Karlshürte und Mühlenbeck in derselben Richtung, 
i) aus der Gegen von Hameln über Bessingen, oder Heyen, oder Hehlen 
und dann über Merrhausen oder Möhlenbeck in derselben Richtung, 
k) von der Weser bei Holzminden und Bodenwerder über Merrhausen oder 
Mühlenbeck nach den Fürstenthümern Göttingen und Grubenhagen, 
sowie (bei allen unter à —k bezeichneten Straßen) in umgekehrter Rich'tung. 
So geschehen, Braunschweig den 16. Oktober 1845. 
Carl Albert v. Kamptz. Ir. Otto Carl Franz Joseph 
(I. S.) Godehard Klenze. 
August v. Geyso. (I. S.) 
(I. S.) Franz Georg Sarnl Albrecht. 
(I. S. 
Die Auswechselung der Ratiftkations-Urkunden der vorsiehend unter 
Nr. 2035—2011. abgedruckten Verträge hat Statt gefunden. 
  
(Nr. 2641.) I. An-
	        
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