Sachregister. 1845. 71
Reallasten, (Forts.)
werden muß, Berechnung des letztern, nach Ablösung der
erstern, in spätern Entrichtungsfällen. (Dekl. v. 25. Apr.
25.) 243. — in den Kreisen Heiligenstadt, Mühl-
hausen und Worbis, Erfurter Regierungsbezirls, Er-
richtung einer Tilgungskasse zur Erleichterung deren Ab-
lösung. (A. RN. O. v. 18. u. Regl. v. 9. Apr. 45.)
410 -421.
Nechnungswesen, Anordnungen für dasselbe ber der
Gemeindeverwaltung in der Rheinprovinz. (Gemeinde-Ord.
SS. 70. 91—93.) 542. 640.
Nechtsgeschäfte , Abänderung der bestehenden Vor-
schriften liber die Form einiger derselben in denjenigen
Landestheilen der Monarchie, in welchen das allgem.
Landrecht und die allgem. Gerichtsordnung Gesetzeskraft
haben. (G. v. 11. Juli 45.) 495. — darnach soll bei
Altentheils- oder Auszugsverträgen, bei Vergleichen über
künftige Verpslegungsgelder, bei Erbschaftskäufen, bei
Verkäufen künftiger Sachen, wenn der Kaufpreis die
Summe von 100 Rthlr. übersteigt, und bei der Einwilli-
gung zur Versicherung auf das Leben eines Drikten, die
bisher vorgeschriebene Mitwirkung der Gerichte nicht mehr
erforderlich sein. (ebenbd. §. 1.) 495. — Wechselproteste
bei trocknen Wechseln und Vollmachten zur Erhebung
von Sachen und Geldern bei Gericht können fortan auch
von einem Notar ausgenommen werden. (ebend. §. 2
495.
Nechtsmittel, der weitern Vertbeidigung, findet bei Er-
kenntnissen der Kriegs= und Standgerichte nicht statt.
(Milit.- Straf-G. Thl. II. S. 61.) 340. — wohl aber
gegen Erkenntnisse der Spruchgerichte über Militair-
beamte. (ebend. S. 72.) 343. — s. auch Appellation,
Revisson, Nichtigkeitsbeschwerde, desgl. Rechts= und Ne-
kursverfahren.
Nechtspflege, Abkommen mit fremden Staaten wegen
gegenseitiger Beförderung ders., s. Gerichtobarkeitsver-
hältnisse.
Nechtsverfahren (Rechtsweg, gerichtliches Verfahren,
rechtliches Gehör), Zulössigkeit vesselben in Streiiigkeiten
über die Regulirung und Verthellung der öffentlichen Ab-
gaben und Leistungen, sowie über Gemeinde= und Kor-
porationsverhältnisse, bei Zerstückelungen von Grundstücken.
(G. v. Z. Janr. 45. §&. 20.) 29. — desgl. bei neuen
Anssedelungen. (ebend. §. 20.) 30. — Zulässigkeit dessel-
ben über die Verbindlichkeit zur Entrichtung geforderter
Abgaben und über die Befugniß zur Anordnung des einge-
leiteten Zwangsverfahrens in der Provinz Westphalen, mit
Ausschluß desselben über vermeintliche Mängel des admi
nistrativen Exekutionsverfahrens. (V. v. 30. Jum 45.
§S. 3.) 445. — in wieweit solches in Gesindesachen zu-
lässig ist. (Ges.-Ord. für Neuvorpommern und Rügen
Rechtsverfahren, (Forts.)
v. 11. Apr. 45. 88. 171. 172.) 4%8. — findet über
Beschwerden, wegen Untersagung des Gewerbebetriebes
seitens der Vewaltungsbehorden, nicht statt. (Gew.-Ord.
v. 17. Janr. 45. S. 25.) 45. — über den Verlust der Be-
sugniß zum Gewerbebelriebe für immer oder auf Zeit,
sofern es sich nicht von Steuervergehen handelt. (ebend.
S. 189.) 78. — Zulässigkeit desselben liber die bei der
Polizeiobrigkeit angemeldeten Einwendungen privatrecht-
licher Natur gegen neue gewerbliche Anlagen, zu welchen
eine besondere polizeiliche Genchmigung erforderlich ist.
(ebend. §. 31.) 47. — Berufung auf solches gegen die
Entscheidungen der Innungen oder der Orts. Polizeiobrig-
keiten in Streitigkeiten über die Verhältnisse zwischen selbst-
ständigen Gewerbetreibenden u. deren Gesellen, Gehülfen
oder Lehrlingen. (ebend. §. 137.) 07. — in wiefern sol-
ches dabei ausgeschlossen ist. (ebend. §. 153.) 70.— Be-
rufung auf dasselbe gegen Regierungs-Resolute in Strei-
Frsenn über bestehende Berechtigungen. (G. v. 17. Janr.
45. 43.) 88. — findet gegen Regierungs-Resolute
aes festgesehter Entschädigung für aufgehobene Berech-
tigungen nicht statt. (ebend. S8. 50. 51.) 90. — auch
nicht über die Verpflichtung, Beiträge zur Verzinsung und
Tilgung der Entschädigungskapitalien, sowie zur Zahlung
oder Ablösung der Cutschädigungsrenten zu leisten. (ebend.
ß. 63.) 91. — desgl. nicht in Streitigkeiten über die
Ablösung von dergl. Entschädigungsrenten. (ebend. §. 54.)
91. — findet nicht statt wegen der in der Rekureinstanz
von dem Revesionskollegium festgesetzten Entschädigung
für die im öffentlichen und gewerblichen Interesse gestat-
teten, der Fischerei nachtheiligen Anlagen. (Fischerei-Ordd.
für die Prov. Posen u. Preußen v. 7. März 45. F. 9.)
109. 115. — bei Strafen über fünf Thaler für Fische-
reifontraventionen. (Fischerei-Ordd. v. 7. März 45. . 31.
u. 32.) 113. 120. — wegen Bejnafnag von Fischerei-
Kontraventionen im frischen und kurischen Haff, (Fischerei-
Ordd. v. 7. März 45. §. 79. u. S. 74.) 137. 150. f. —
wegen Entziehung der Fischereiberechligung nach viermaliger
Kontravention. (Fischerei-Ordd. für das frische und kurische
Haß, v. 7. März 45. 8. 70. u. S. 65.) 130. 155. — in
Gemeinde= Angel. in der Rheinpropiuk (Gemeinde-Orb.
v. 23. Juli 45. Ss. 10. u. 00.) 525. 538. — hinsicht-
lich der Zulässigkeit desselben in Gemeinde-Angelegenhei-
ten wird durch die Gemeinde-Ord. für die Rheinprovinz v.
23. Juli 45. an den daselbst bestehenden Gesetzen nichts
geändert. (das. 8. 117.) 533.
Regalien, des Staats, in den bestehenden Vorschriften
wegen ders. und in den daraus entspringenden Beschrän-
kungen des Betriebes einzelner Gewerbe wird durch die
allgem. Gewerbe-Ord. v. 17. Janr. 45. nichts geändert.
(6. 0. bers.) 42.
Ne-