Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagaten. 
  
Jr. 42.— 
  
Nr. 2658.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 31. Oktober 1845., betreffend die Bestätigung 
des unterm 5. April d. J. notariell vollzogenen Statuts der Preußischen 
National-Versicherungsgesellschaft zu Stettin. 
A Ihren Bericht vom 15. August d. J. will Ich dem in Stettin unter 
dem Namen „Preußische National-Versicherungögesellschaft“ gebildeten Ver- 
eine, welcher den Zweck hat, Versicherungen gegen See-, Strom= und Feuers- 
gefahr zu übernehmen, nach den Vorschriften des Gesetzes vom 9. November 
1843. die Rechte einer Aktiengesellschaft verleihen und das, unter dem 5. April 
d. J. notariell vollzogene Statut derselben nebst den angehängten Assekuranz= 
Ordmungen hierdurch, jedoch mit folgenden Maaßgaben bestätigen. 
1) im zweiten Satz des F. 5. des Statuts isi zwischen den Worten „Ge- 
sellschaft" und „aufgelöst“, einzuschalten: „vorbehaltlich der Genehmigung 
des Staats“; 
2) im ersten Absatz des 9. 34. des Statuts isi hinter dem Zitat: „Allge- 
meine Gerichtsordnung Th. I. Tit. 2. F. 107. und folgende, noch ein- 
zuschalten, „Titel 30. S. 50—56./; 
3). der dritte Absatz des F. 34. des Statuts, welcher unstatthafte Bestim- 
mungen über den Instanzenzug bei dem schiedsrichterlichen Prozeßver= 
fahren enthält, soll mit Weglassung des ersten Satzes so lauten: 
„Von dieser schiedsrichterlichen Entscheidung findet alsdann noch die 
Berufung an das hiesige Königliche See= und Handelsgericht im vor- 
schriftsmäßigen Rechtsgange Statt“; 
4) dem §. 40. des Statuts ist folgender Zusatz zu geben: 
„Die Legitimation der Oirektoren wird auf gleiche Weise, wie (nach 
G. ö4.) die des Verwaltungsrathes, durch Ausfertigung des nota- 
riellen Protokolls über ihre Ernennung geführt. 
5) in §. 24. des Anhangs 1. sollen die Worte: „die mit dem Schiffs- 
Journal übereinsiumnmen“ wegfallen und statt dessen gesagt werden: „Die 
mit dem Schiffsjournal nicht in Widerspruch siehen.“ 
Nach der Berichtigung dieser Punkte ist das hierbei zurückfolgende Statut mit 
Jahrgang 1815. (Nr. 20538.) 112 seinen 
Ausgegeben zu Berlin den 20. Dezember 1845. -
	        
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