Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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geführt von Schiffer oder einem andern 
farirt auf Preuls. Courant Thaler 
Gott geleite es in Salvo. 
Die Preußische National-Versicherungsgesellschaft übernimmt die Gefahr 
und den Risiko alles Schadens und Unglücks, welche dem Kasko des genann- 
ten Schiffes ganz oder zum Theil während dieser Reise auf irgend eine Art 
zustoßen oder begegnen möchten, es sei durch Gefahr von See, Sturm und 
Ungewitter, Schiffbruch, Strandung, Uebersegelung, Feuer, Verwahrlosung und 
Versegeln, Beschlagnahme und Hindernisse auf Besehl von Machthabern, feind- 
liche Nehmung und Aufbringung, Repressalien und Konfiskationen, Beraubung 
durch Kaper und Seeräuber, Versehen und Muthwillen des Schiffers und 
seiner Leute, oder durch alle andere bedachte oder unbedachte Fälle und Be- 
gebenheiten. 
Die Gesellschaft setzt sich völlig in die Stelle de Versicherten, um 
d selben von allen Schaden zu befreien, und der Risiko beginnt von dem 
Tage und der Stunde an, da das Schiff seine Ladung oder Ballast einzu- 
nehmen angefangen, bis es zu angekommen und seine Ladung 
oder Ballast gelöscht haben wird. 
Demnach verpflichtet sich die Gesellschaft, um Fall dem versicherten Schiffe 
ein Unglück zusioßen oder dasselbe ganz verloren gehen sollte, nach geschehe- 
ner Anmeldung und genügender Beweisführung von Seiten de Versicherten 
die gemäß dieser Polize gezeichnete Summe oder soviel davon zur völligen 
Deckung des Schades und der angewandten außerordentlichen Kosien erforder- 
lich ist, prompt zu entrichten, indem sie in allen sowohl gedruckten als beige- 
schriebenen Klauseln (wovon die letzteren den ersteren vollkommen gleich zu 
achten oder vielmehr denselben vorzuziehen sind), zuvörderst ihr Statut zum 
Grunde legt und sich übrigens den Bestimmungen der Hamburger Assekuranz= 
und Havarie-Ordnung vom 10. September 1731. und den Hamburger Usan- 
zen, und wo diese nicht ausreichen, dem Preußischen Allgemeinen Landrecht 
unterwirft. 
So geschehen Stettin, den ten 18. 
Die Direktion der Preußischen National-Versicherungs- 
gesellschaft. 
6. 
Preußische Rational-Versicherungsgesellschaft in Stettin. 
Feuerversicherung 
Police 
Die Gesellschaft versichert unter den umsiehenden allgemeinen und den nach- 
folgenden besonderen Bedingungen gemäß dem unterm aus-
	        
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