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Schiedsrichter, (Forts.)
Ernennung mit einem Obmann zur Festsetzung einer festen
Gelbrente und deren Ablösung für seitherige Befreiungen
von Naturallasten in den Gemeinden der Rheinprovinz.
(Rheinische Gemeinde-Ord. v. 23. Juli 45. §S. 31. und
32.) 529. 530.
Schiedsrichterliches Verfahren, dasselbe können die
Regierungen zur Beilegung von Streitigkeiten über die
Regulirung und Vertheilung der öffentlichen Abgaben und
Leistungen, sowie über Gemeinde= und Korporationsver-
hältnisse, bei Zerstückelungen von Grundstücken eintreten
lassen. (G. v. 3. Janr. 45. §. 21.) 29. — desgl. bei
neuen Ansiedelungen. (ebend. §. 26.) 30.
Schieferdecker, müssen sich über die erforderlichen Kennt-
nisse und Fertigkeiten durch ein Befähigungszeugniß der
Regierung ausweisen. (Gew.-Orb. v. 17. Janr. 45. J. 45.)
50. — Anordnungen seitens der Ministerien für deren
Püfung. (ebend. §. 46.) 50. — Verfahren bei Unter-
sagung deren Gewerbebetriebes. (ebend. S§. 71—74.)
54. 55.
Schießpulver, zu dem Handel mit solchem bedarf es
einer besondern, auf Unbescholtenheit und Zuverlässigkeit
gegründeten polizeilichen Erlaubniß. (Gew.-Ord. v. 17.
Janr. 45. §. 49.) 50. 51. — Verfahren bei verschul-
deter Zurücknahme der letz. (ebend. Ss. 71—74.) 54. 55.
Schießpulverfabriken, zu deren Anlegung bedarf es
einer besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord.
v. 17. Janr. 45. §. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen
um die Ertheilung der letz. (ebend. §§. 28—30.) 46—48.—
Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. Ss. 66—68.)
53. 64. — Untersagung der letz. (ebend. §. 69. 70.) 54.
Schiffer, auf Strömen, bei den rücksschtlich ders. in Folge
von Staatsverträgen etwa getroffenen besondern Anord-
nungen behält es sein Bewenden. (Gew.-Ord. v. 17.
Janr. 45. §J. 45.) 50. — Verfahren bei verschulbeter
Untersagung deren Gewerbebetriebes. (ebenb. 85. 71—74.)
Schiffahrts-Abgaben, bei dem Transport von Waa-
ren auf der Elbe, der Weser und dem Rhein unb dessen
Nebenflüssen (Mosel, Main und Neckar), hinsichts bers.
bewendet es im Allgemeinen bei den in der Wiener Kon-
greßakte enthaltenen Bestimmungen, oder den, auf den
Grund ders. über die Schifffahrt auf einzelnen dieser
Ströme bereits abgeschlossenen übereinkünften. (Zolltarif
für die Jahre 1846. 1847. 1848. v. 10. Oktbr. 45.)
649. — deren Erhebung in den Städten Königs=
berg in Pr. und Elbing. (A. K. O. u. Tarifs v. 13.
Dezbr. 44.) 1—12. — deren exekutivische Beitreihung in
der Provinz Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. §. 1.
Nr. 4.) 445.
Sachregister. 1845.
Schifffahrts-Verträge, mit fremden Staaten, s.
Handels= k. Verträge.
Schiffsgefäße (Kähne), Anordnungen für deren Breite
und Länge auf den Wasserstraßen zwischen der Oder und
Spree. (Regulativ v. 8. u. A. K. O. v. 21. Novbr.
45.) 785—788. — Strafen für deren Übertrrtung. G. 13.
bes Regulativs.) 788. — nach dem 1. Janr. 18.333. kann
der Transport eines Schiffsgefäßes von größern Abmes-
sungen aus der Elbe nach der Oder oder umgekehrt nur
auf besondere Erlaubniß der betreffenden Regserung (zu
(Potsdam oder Frankfurt) und auch dann nur in ganz
leerem Zustande gestattet werden. (§. 11. des Regulanos.)
788.
Schiffsvolk (Schiffsknechte), Anwendung der Gesinde-
Vorschriften auf dasselbe. (Gesinde-Ord. für Neu-Vor-
pommem und Rügen v. 11. Apr. 45. 8. 173.) 408. f.
Schiffszimmerleute, müssen sich über die erforderlichen
Kenntnisse und Fertigkeiten durch ein Befähigungszeugniß
der Regierung ausweisen. (Gew.-Ord. v. 47. Janr. 45
5S. 45.) 30. — Anordnungen seitens der Ministerien für
deren Prüfung. (ebend. §. 46.) 50. — Verfahren bei
verschulbeter untrseguns deren Gewerbebetriebes. (ebend.
88. 71 -74.) 54
Schildwachen, “* von dens. begangenen Verbrechen
sind, in sofern dafür nicht besondere Strafen angedroht
worden, mit geschärfter Strafe zu belegen. (Milit.-Straf=
G. Thl. I. S. 78.) 309. — Strafen für Vergehen gegen
bies. im Soldatenstande. (ebend. s. 134.) 318.— Bestrafung
der Pflichtverletzung seitens ders. (ebend. §. 159.) 323.
Schlächter, s. Fleischer.
Schlachthäuser, zu deren Anlegung bedarf es einer
besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord v. 17.
Janr. 45. §. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen um
die Ertheilung der letz. (ebend. S§S. 29—36.) 46—48. —
Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. s§. 60—68.)
53. 54. — Uutersagung der letz. (ebend. I. 09. 70.) 54.
Schlafstellen, zu deren gewerbsweisen Vermiethung be-
darf es einer besondern, auf Unbescholtenheit und Zuver-
lässigkeit gegründeten polizeilichen Erlaubniß. (Gew.--Ord.
v. 17. Janr. 45. §. 40.) 51. — Verfahren bei verschul-
deter Zurücknahme der letz. (ebend. ISs. 71—74.) 54. 55.
Schlägereien (und körperliche Beschädigungen), deren
Bestrafung im Soldatenstande. (Milit.-Straf-G. Thl. 1.
S. 1760.) 326.
Schleichhandel, dessen Unterdrückung in den Staaten
des Zoll- und Steuervereins. (Vertrag v. 10. Oktbr. 45.
Art. 1. u. 2.) 686.— (lbercinkunft (I) v. 16.Oktbr. 45.)
689—691.
Schleichhändler, in den Staaten des Zoll= und Steuer-
vereins, in wiefern deren Auslieferung stattfinden kann.
(Ubereinkunft (I.) v. 10. Oktbr. 45. Art. b. u. 7.) 670.
Schle-