Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Schiedsrichter, (Forts.) 
Ernennung mit einem Obmann zur Festsetzung einer festen 
Gelbrente und deren Ablösung für seitherige Befreiungen 
von Naturallasten in den Gemeinden der Rheinprovinz. 
(Rheinische Gemeinde-Ord. v. 23. Juli 45. §S. 31. und 
32.) 529. 530. 
Schiedsrichterliches Verfahren, dasselbe können die 
Regierungen zur Beilegung von Streitigkeiten über die 
Regulirung und Vertheilung der öffentlichen Abgaben und 
Leistungen, sowie über Gemeinde= und Korporationsver- 
hältnisse, bei Zerstückelungen von Grundstücken eintreten 
lassen. (G. v. 3. Janr. 45. §. 21.) 29. — desgl. bei 
neuen Ansiedelungen. (ebend. §. 26.) 30. 
Schieferdecker, müssen sich über die erforderlichen Kennt- 
nisse und Fertigkeiten durch ein Befähigungszeugniß der 
Regierung ausweisen. (Gew.-Orb. v. 17. Janr. 45. J. 45.) 
50. — Anordnungen seitens der Ministerien für deren 
Püfung. (ebend. §. 46.) 50. — Verfahren bei Unter- 
sagung deren Gewerbebetriebes. (ebend. S§. 71—74.) 
54. 55. 
Schießpulver, zu dem Handel mit solchem bedarf es 
einer besondern, auf Unbescholtenheit und Zuverlässigkeit 
gegründeten polizeilichen Erlaubniß. (Gew.-Ord. v. 17. 
Janr. 45. §. 49.) 50. 51. — Verfahren bei verschul- 
deter Zurücknahme der letz. (ebend. Ss. 71—74.) 54. 55. 
Schießpulverfabriken, zu deren Anlegung bedarf es 
einer besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord. 
v. 17. Janr. 45. §. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen 
um die Ertheilung der letz. (ebend. §§. 28—30.) 46—48.— 
Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. Ss. 66—68.) 
53. 64. — Untersagung der letz. (ebend. §. 69. 70.) 54. 
Schiffer, auf Strömen, bei den rücksschtlich ders. in Folge 
von Staatsverträgen etwa getroffenen besondern Anord- 
nungen behält es sein Bewenden. (Gew.-Ord. v. 17. 
Janr. 45. §J. 45.) 50. — Verfahren bei verschulbeter 
Untersagung deren Gewerbebetriebes. (ebenb. 85. 71—74.) 
Schiffahrts-Abgaben, bei dem Transport von Waa- 
ren auf der Elbe, der Weser und dem Rhein unb dessen 
Nebenflüssen (Mosel, Main und Neckar), hinsichts bers. 
bewendet es im Allgemeinen bei den in der Wiener Kon- 
greßakte enthaltenen Bestimmungen, oder den, auf den 
Grund ders. über die Schifffahrt auf einzelnen dieser 
Ströme bereits abgeschlossenen übereinkünften. (Zolltarif 
für die Jahre 1846. 1847. 1848. v. 10. Oktbr. 45.) 
649. — deren Erhebung in den Städten Königs= 
berg in Pr. und Elbing. (A. K. O. u. Tarifs v. 13. 
Dezbr. 44.) 1—12. — deren exekutivische Beitreihung in 
der Provinz Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. §. 1. 
Nr. 4.) 445. 
Sachregister. 1845. 
Schifffahrts-Verträge, mit fremden Staaten, s. 
Handels= k. Verträge. 
Schiffsgefäße (Kähne), Anordnungen für deren Breite 
und Länge auf den Wasserstraßen zwischen der Oder und 
Spree. (Regulativ v. 8. u. A. K. O. v. 21. Novbr. 
45.) 785—788. — Strafen für deren Übertrrtung. G. 13. 
bes Regulativs.) 788. — nach dem 1. Janr. 18.333. kann 
der Transport eines Schiffsgefäßes von größern Abmes- 
sungen aus der Elbe nach der Oder oder umgekehrt nur 
auf besondere Erlaubniß der betreffenden Regserung (zu 
(Potsdam oder Frankfurt) und auch dann nur in ganz 
leerem Zustande gestattet werden. (§. 11. des Regulanos.) 
788. 
Schiffsvolk (Schiffsknechte), Anwendung der Gesinde- 
Vorschriften auf dasselbe. (Gesinde-Ord. für Neu-Vor- 
pommem und Rügen v. 11. Apr. 45. 8. 173.) 408. f. 
Schiffszimmerleute, müssen sich über die erforderlichen 
Kenntnisse und Fertigkeiten durch ein Befähigungszeugniß 
der Regierung ausweisen. (Gew.-Ord. v. 47. Janr. 45 
5S. 45.) 30. — Anordnungen seitens der Ministerien für 
deren Prüfung. (ebend. §. 46.) 50. — Verfahren bei 
verschulbeter untrseguns deren Gewerbebetriebes. (ebend. 
88. 71 -74.) 54 
Schildwachen, “* von dens. begangenen Verbrechen 
sind, in sofern dafür nicht besondere Strafen angedroht 
worden, mit geschärfter Strafe zu belegen. (Milit.-Straf= 
G. Thl. I. S. 78.) 309. — Strafen für Vergehen gegen 
bies. im Soldatenstande. (ebend. s. 134.) 318.— Bestrafung 
der Pflichtverletzung seitens ders. (ebend. §. 159.) 323. 
Schlächter, s. Fleischer. 
Schlachthäuser, zu deren Anlegung bedarf es einer 
besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord v. 17. 
Janr. 45. §. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen um 
die Ertheilung der letz. (ebend. S§S. 29—36.) 46—48. — 
Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. s§. 60—68.) 
53. 54. — Uutersagung der letz. (ebend. I. 09. 70.) 54. 
Schlafstellen, zu deren gewerbsweisen Vermiethung be- 
darf es einer besondern, auf Unbescholtenheit und Zuver- 
lässigkeit gegründeten polizeilichen Erlaubniß. (Gew.--Ord. 
v. 17. Janr. 45. §. 40.) 51. — Verfahren bei verschul- 
deter Zurücknahme der letz. (ebend. ISs. 71—74.) 54. 55. 
Schlägereien (und körperliche Beschädigungen), deren 
Bestrafung im Soldatenstande. (Milit.-Straf-G. Thl. 1. 
S. 1760.) 326. 
Schleichhandel, dessen Unterdrückung in den Staaten 
des Zoll- und Steuervereins. (Vertrag v. 10. Oktbr. 45. 
Art. 1. u. 2.) 686.— (lbercinkunft (I) v. 16.Oktbr. 45.) 
689—691. 
Schleichhändler, in den Staaten des Zoll= und Steuer- 
vereins, in wiefern deren Auslieferung stattfinden kann. 
(Ubereinkunft (I.) v. 10. Oktbr. 45. Art. b. u. 7.) 670. 
Schle-
	        
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