Sachregister. 1845.
Schlesten, Provinz (Herzogthum) und Grasschaft Glaßz,
allgemeine Bestimmungen über die Zertheilung von Grund-
stücken und die Gründung neuer Ansiedelungen in ders.
(A. K. O. u. G. v. J. Janr. 45.) 24. 25—32. —
Bestimmungen über die Ablösung der Dienste in derfs.
(G. v. 31. Oktbr. 45.) 6682—684. — Ermächtigung des
Kredit-Instituts für dieselbe, die ferner zu bewilligenden
Psandbriefe B. nach der Wahl des Antragenden entweder
zu 4 oder 37 Prozent jährlicher Zinsen auszufertigen.
(A. K. O. v. 11 Juli 45.) 487. — Aufhebung der in
ders. geltenden besonderen Rechte über die ehelichen Gü-
terverhältnisse und die gesetzliche Erbfolge. (G. v. 11.
Juli 45.) 471—473. — in Stelle ders. treten die Vor-
schristen des allgem. Landrechts nebst den dasselbe abän-
rernden ergänzenden und erläuternden Bestimmungen.
(ebend. §6. 4— 8.) 472. — dadurch werden aber die
provinzialrechtlichen Normen über Lehnssulzession nicht auf-
gehoben. (ebend. §. 3.) 471. 472. — auf die zu andern
Provinzen geschlagenen Theile des Herzogthums Schle-
sien, sowic auf die durch die Verord. v. 30. Apr. 1815.
oder später mit der Provinz Schlessen vereinigten Di-
strikte und Orte bezieht sich obiges Gesetz nicht. (ebend.
S. 2.) 471.
Schlesische Pfandbriefe, s. letz.
Schleusen, s. Kanäle.
Schleusengefälle (Schleusengeld), deren Entrichtung
für die Benutzung des Kraffohl-Kanals. (Tarif für die
Stadt Elbing v. 13. Dezbr. 44.) 8. — deren exeku-
tivische Beitreibung in der w Westphalen. (V. v.
30. Juni 45. S. 1. Nr. 4
Schlosser, bedürfen zu * —*N einer be-
sondem, auf Unbescholtenheit und Zuverlässigkeit gegrün-
deten polizeilichen Erlaubniß. (Gew.-Ord. v. 17. Janr.
45. §. 40.) 50. 51. — Verfahren bei verschuldeter Zu-
rücknahme der letz. (ebend. 3§. 71—74.) 54. 55. —
Befugniß und Befähigung ders. zur Haltung von Lehr-
lingen durch Beitritt zu einer Innung und Ablegung der
vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45.
S. 131—133. 162—107.) 66. 600. 72. 73. — in wie-
fern von letzterer entbunden werden kann. (ebend. 8§. 108.
132.) 61. 66.
Schlußverfahren, in militair-gerichtlichen Untersuchun-
gen, Bestimmungen darüber. (Milit.-Straf-G. Thl. II.
§n 110. 218.) 349. 365.
Schmähschriften, gegen Militairvorgesetzte, Verschär-
fung der Strafe für deren Verbreitung seitens der Un-
tergebenen. (Milit.-Straf. G. Thl. I. S. 131.) 318.
Schmelzbütten, zu deren Anlegung bedarf es einer
besondern woliesishen Oenchniguns. (Gew. Ord. v. 17.
Jant. 45. §. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen um
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Schmelzhütten, Gorts.)
die Ertheilung der letz. (ebend. §s. 28—36.) 40—48.—
Fristbestimmung für dberen Benutzung. (ebend. S§s. 60—68.)
63. 54. — Untersagung der letz. (ebend. s§. 69. 70.) 5.
Schmiede, verschiedener Art, Befugniß und Befähigung
ders. zur Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer
Inmung und Ablegung der vorgeschriehenen Prüfung.
(Gew.-Ordb. v. 17. Janr. 45. SP, 131—133. 162—107.)
65. 66. 72. 73. — in wiefern von letzterer entbunden
werden kann. (ebend. s## 108. 132.) 01. 60.
Schneider, Befugniß und Befähigung ders. zur Haltung
von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ab-
legung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.--Ord. v. 17.
Janr. 45. 88. 131 — 133. 102 — 167.) 65. 66. 7.
73. — in wiefern von letzterer entbunden werden kann.
(ebenb. s§#. 108. 132.) 61. 60.
Schnellbleichen, zu deren Anlegung bedarf es einer
besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Orb. v. 147.
Janr. 45. S. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen um
die Ertheilung der letz. (ebend. §§. 28—36.) 460—48.—
Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. §#§. 66.
—68.) 53. 54. — Untersagung der letz. (ebend. S§. 69.
70.) 54.
Schnepel-Fischerei, im kurischen Haff, Anordnungen
für dieselbe. (Fischerei= Ord. v. 7. März 45. §S. 28.)
148.
Schöffengerichte, im ostrheinischen Theile des Regie-
rungsbezirks Coblenz, an deren althergebrachter Wirksam-
keit wird durch die Rheinische Gemeinde-Ord. v. 23. Juli
45. nichts geändert. G. 11. ders.) 525.
Schornsteinfeger, müssen sich über die erforderlichen
Kenntnisse und Fertigkeiten durch ein Befähigungszeugniß
der Regierung ausweisen. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45.
§S. 45.) 50. — Anordnungen seitens der Ministerien für
deren Prüfung. (ebend. §. 46.) 50. — Verfahren bei
verschuldeter Untersagung deren Gewerbebctriebes. (ebend.
Sd#t. 71—74.) 54. 55. — deren Kehrbezirke können nach
dem Ermessen der Regierungen nicht nur beibehalten und
eingeführt, sondern auch aufgehoben und verändert wer-
den. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 8. 56.) 562. — eine
solche Aufhebung und Beschränkung ist jedoch bei beste-
henden Zwangsrechten nur nach vorgängiger Ablösung
bieser zulässig. (ebend. §. 56.) 52. — Aufstellung von
Taxen für deren Gewerbebetrieb. (ebend. F. 92.) 58.
Schuhmacher, Befugniß und Befähigung ders. zur
Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung
und Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord.
v. 17. Janr. 45. Ss. 131—133. 162—107.) 65. 66.
72. 73. — in wiesern von letzterer entbunden werden
kann. (ebend. Ss. 108. 132.) 61. 66.
Schul-