Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Schulabgaben und Zuschläge für dies. zu Staatssteuern, 
deren erekutivische Beitreibung in der Provinz Westpha- 
len. (V. v. 30. Juni 45. §S. 1. Nr. 1. u. 6.) 445. 
Schulbauten, deren Beförberung in der Mark Bran- 
denburg aus den lberschüssen der Kirchenvermögens- 
Verwaltung. (A. K. O. v. 11. Juli 45. Nr. 4.) 486. 
Schulden, deren Kontrahirung für Gemeinden in den 
Landestheilen des linken Rheinufers zur Deckung der 
Kosten für die kirchlichen Bedürfnisse der Pfurrgemeinden 
in dens. (G. v. 14. März 45. 8. 4.) 164. — Verzin- 
sung und Amortisirung ders. aus dem Gemeindevermö- 
gen. (ebend. §. 4.) 104. — (. auch Anleihen und Ge- 
meindeschulden. 
Schuldenmachen, ohne Konsens, dessen Bestrafung im 
Soldatenstande. (Milit.-Straf-G. Thl. I. §. 170.) 325. 
Schuldenwesen, aufgelöster Innungen, Regulirung 
desselben und Verwendung der verbleibenden Vermögens- 
Überschüsse. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 9F. 99. 
100.) 59. 
Schulen (Unterrichts-Anstalten), was nach den Festsetzun- 
gen der Staatsbehörde in deren Angelegenheiten erfordert 
wird, siud die Gemeinden zu leisten verpflichtet. (Rhei- 
nische Gemeinde-Ord. v. 23. Juli 45. S. 86.) 544.— 
bei Theilungen deren Grundstücke finden die Bestimmun- 
gen der §§. 2—4. des Gesetzes vom 3. HJanr. 45. 
über die Zertheilung von Grundstücken keine Anwen- 
dung. (ebend. §. 5. Nr. 1.) 26. — Regulirung und 
Vertheilung der an solche zu entrichtenden Abgoben 
und Leistungen bei Zertheilungen von Grundstücken. (G. 
v. 3. Janr. 45. 98. 7—24.) 26—30. — desgl. bei 
Gründung neuer Ansiedelungen. (ebend. §#§. 25. u. 26.) 
30. 31. — Miovat-, hinsichtlich der Unternehmer von 
solchen bewendet es bei den besonderen Vorschristen. (Gew.= 
Orb. v. 17. Janr. 45. F. 43.) 49. — Verfahren bei 
Zurücknahme der dens. ertheilten Konzessionen. (ebend. 
5 71—7·4.) 54. 55. — Untersagung oder bedingungs- 
weise Gestattung von Betriebsstätten solcher Gewerbe, 
deren Ausübung mit ungewöhnlichem Geräusche verbun- 
den ist, in der Nähe jener. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 
§. 40.) 49. — s. auch Besigztitel. 
Schulinspektoren, Ertheilung der Urlaubsbewilligun- 
gen für dies. wenn sie ei als Geistliche fungiren. 
(V. v. 27. Juni 45. §. 1. Nr. 4.) 441. — Disziplinar- 
Aufsicht über dies. 5 gbeich Eigenschaft. (ebend. 8. 1. 
Nr. 4. u. S. 4.) 4 
Schullehrer, t - und deren Dienstgrund- 
stücke von Gemeindeabgaben und Lasten. (Nheinische 
Gemeinde-Ord. v. 23. Juli 45. 86. 29. u. 31.) 529. 
530. — Übemahme von Stellen und Aufträgen bei 
der Gemeindeverwaltung in der Rheinprovinz seitens 
ders. (ebend. s. 43.) 533. 
Sachregister. 
1845. 
Schulunterricht, versäumter, bei Gesellen, Gehülsen 
und Lehrlingen, Vergönnung von Zeit zur Nachholung 
desselben. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. S§. 136. 148. 
150.) 67. 69. 
Schulverband, dessen Regulirung bei Zerstückelungen 
von Grundstücken, bei Gründung neuer Ansiedelungen und 
bei Anlegung von Kolomen. (G. v. 3. Janr. 45. Ss. 7. 
9. 25. 26. 31. u. 32.) 26. 27. 30. 31. 32. 
Schulzenamt, (. Dorsschulzenamt. 
Schwielochsee -Cottbus Eisenbahn, s. Eisen- 
bahnen. 
Seegefahr, Preußische National-Versicherungsgesellschaft 
gegen dieselbe zu Stettin, deren Errichtung auf Mtien. 
(A. K. O. v. 31. Oktbr. 45. nebst Statut v. õ. Apr. 
45.) 789—819. 
Seehandlung, Königliche, in Berlin, derselben verblei- 
ben nicht nur die Funktionen, welche ders. durch die Order 
v. 17. Janr. 1820. namentlich übertragen worden sind, 
sondern auch die ihr in dem Patente vom 4. März 1794. 
6. 23. beigelegte, durch die erwähnte Order nicht einge- 
schränkte Befugniß zum Betriebe kaufmännischer Geschäfte 
und industrieller Unternehmungen. (A. K. O. v. 14. Febr. 
45.) 98. — jedoch wird sie von der fernern ihr nach 
obiger Order obgelegenen Mitwirkung bei Beschaffung des 
überseeischen Salzes, sowie von der Einziehung der Salz- 
debitsüberschüsse in den Provinzen Preußen und Schle- 
sien entbunden. (ebend.) 98. 
Seeschiffer, müssen sich über die erforderlichen Kennt- 
nisse und Fertigkeiten durch ein Befähigungszeugniß der 
Regierung ausweisen. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 
§. 45.) 50. — Anordnungen seitens der Ministerien für 
deren Prüfung. (ebend. §. 46.) 50. — Verfahren bei 
Zurücknahme der dens. ertheilten Konzessionen. (ebend. 
88. 71—74.) 54. 55 
Seesteuerleute, müssen sich über die erforderlichen 
Kenntnisse und Fertigkeiten durch ein Befähigungszeugniß 
der Regierung ausweisen. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 
§. 45.) 30. — Anordnungen seitens der Ministerien für 
deren Prüfung. (ebend. §. 46.) 50. — Verfahren bei 
Zurücknahme der dens. ertheilten Konzessionen. (ebend. 
68. 71—77.) 54. 55. 
Seifensiedereien, zu deren Anlegung bedarf es einer 
besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ordb. v. 17. 
Janr. 45. §. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen um 
die Ertheilung der letz. (ebend. Ss. 28—356.) 46—48. 
— Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. 88. 
66—68.) 53. 54. — Untersagung der letz. (ebend. 
85. 69. 70.) 54. 
Seiler, Befugniß und Befähigung ders. zur Haltung von 
Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ablegung 
der vorgeschriehenen Prüfung. (Gew.-Ord. v. 17. Nu
	        
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