Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Nr. 2683.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 20. Februar 1846. wegen Abänderung der Aller- 
höchsten Order vom 6. August 1841. zu 2. in Betreff des Zeitpunkts, 
von welchem ab die in Antrag gebrachte Versicherung von Gebäuden bei 
der Provinzial-Feuersozietct des Großherzogthums Posen beginnt. 
n Berücksichtigung des Wunsches der zum siebenten Provinziallandtage ver- 
sämmelt gewesenen Stände des Großherzogthums Posen, bestimme Ich unter 
Abänderung Meines Erlasses vom 6. August 1841. zu 2., daß die rechlliche 
Wirkung des Antrages auf Versicherung von Gebäuden, oder auf Erhöhung 
der bisherigen Versicherungssummen mit der Mittagsstunde desjenigen Tages, 
an welchem der Antrag bei dem Kreisdirektor prdsentirt worden ist, unter der 
Bedingung eintreten soll, daß der Antragende die über seinen Beitritt abgege- 
bene Erkl. rung oder die von ihm in Ankrag gebrachte Erhöhung der Versche- 
rungssumme gleichzeitig der Provinzialdirektion anzuzeigen und sich den späteren 
Beslimmungen der letzteren in Betreff des Versicherungswerthes zu unter- 
werfen hat. — Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu 
machen. 
Berlin, den 20. Februar 1846. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Ministerium des Innern. 
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(Nr. 2684.) Bekanntmachung über die am 8. Februar 1846. erfolgte Allerhoͤchste Bestaͤti- 
gung der Statuten des Aktienvereins für die Glatz-Neisser Chaussee. Vom 
28. Februar 1846. 
D. Königs Majestät haben die von dem Aktienverein für die Glatz-Neisser 
Chaussee unterm 19. Juni v. J. aufgestellten, gerichtlich vollsosenen taturen 
durch Allerhöchste Kabinetsorder vom 8. Februar 1840. zu bestätigen geruht. 
Berlin, den 28. Februar 1846. 
Der Finanzminister. 
Flottwell. 
 
	        
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