Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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auch alle sonst erforderlichen und dem Zweck entsprechenden Anlagen, sowie die 
Ausstarkung der Bahn mit allem nöthigen Transport= und Betriebsmaterial 
und Utensilien begriffen. 
Die Anlage von Zweigbahnen und sonsigen Kommumnikationswegen, so- 
wie die Vereinigung mit den Unternehmern anderer, mit ihrer eigenen Bahn 
in direkte Verbindung zu setzenden Eisenbahnstrecken, über deren Erwerbung, 
sowie über die gemänshasilcche Benutzung der beiderseitigen oder einer der 
Bahnen, und endlich die anderweitige Betheilung bei solchen Unternehmungen 
bleibt den Beschlüssen der Gesellschaft unter Genehmigung des Staats vorbe- 
halten, und soll nicht als eine Ueberschreitung oder Verälwerong des Zweckes 
der Gesellschaft angesehen werden. 
g. 4. 
Die Gesellschaft wird die Beförderung von Personen und den Trans- 
port aller auf Eisenbahnen zulässigen Gegenstände durch Dampfwagen oder 
andere Beförderungsmittel für eigene Rechnung übernehmen, auch wenn sie es 
ihrem Interesse gemäß findek, oder durch höhere Bestimmungen dazu veranlaßt 
werden sollte, Anderen die Benutzung der Bahn zu Personen= und Gutertrans-= 
porten gegen Entrichtung eines bestimmten Bahngeldes gestatten. 
ie Gesellschaft kann auch für ihre Rechnung die erforderlichen Einrich- 
tungen zum Transporte von Personen und Frachtgütern zwischen ihren Sta- 
tionsplätzen und nahe gelegenen Orten herstellen, jedoch nicht als ausschließ- 
liches Privilegium. 
g. 5. 
Die Benutzung neuer Erfindungen, bezuͤglich auf bewegende Kraft und 
dlhetelas mit anderem Belag, als Eisenschienen, wird der Gesellschaft 
vorbehalten. 
II. Fonds der Gesellschaft. 
Aktien-Quittungsbogen. Zinsen. Dividende. Reservefonds. 
S. 6. 
Der Fonds der Gesellschaft besteht in einem, auf Grund geschehener Er- 
mittelungen und darauf gegründeten Ueberschlages, vorläufig als genügend zum 
Bau der Bahn und zur Beschaffung des ersten Transports= und Betriebs- 
Materials angenommenen Kapital von Fünf Millionen Thalern Preußisch Ku- 
rant, welche bereits, unter Einzahlung von 10 Prozent dieser Summe, oder 
für deren Betrag deponirten Effekten, gezeichnet sind und, wie nachfolgend be- 
stimmt, sukzessipe nach dem Bedarf eingezahlt werden. 
K. 7. 
Ueber diese Summe werden stempelfrei 50,000 auf jeden Inhaber lau- 
tende Aktien, jede zu 100 Rehlr. mir fortlaufender Nummer, unter dem Namen 
der Gesellschaft von drei Mitgliedern des Direktoriums und dem Haupt- 
(Nr. 2665.) 14* Kassen-
	        
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