Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

XII 
Chronologische Ubersicht des Jahrganges 1846. 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
In h al t. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1846. 
17. Juli. 
August. 
1846. 
19. Septbr. 
25. Juli. 
6. August. 
31. 
15. 
9. Septbr. 
27. Oktbr. 
  
  
Verordnung, betreffend die Unwendung der in den 
Städten geltenden feuer= und baupolizei- 
lichen Vorschriften bei Gebdäuden auf sol- 
chen zum platten Kande gehörigen Grundstücken, 
welche innerhalb der Städte oder im Gemenge 
mit städtischen bebauten Grundstücken liegen. 
Verordnung über das Verfahren in Civilpro- 
zessen. 
Deklaration über die Anwendung des §K. 395. Tit. 21. 
Thl. I. des Allgemeinen kandrechts, wegen der 
dem Vermiether und Verpächter beigelegten 
Rechte eines fandgläubigers auf die 
Sachen und Effekten des iethers oder 
aͤchters. · 
Gesetz, betreffend den Bau und die Unterhaltung 
der Schul= und Küsterhäuser. 
Ministerial-Bekanntmachung, den chausseemäßi- 
gen Ausbau der Landstraße von Niesky bis 
zur Königl. Sächsischen Grenze bei Meuselwitz 
betreffend. 
Verordnung, die Besteuerung des im Inlande 
erzeugten Rübenzuckere betreffend. 
Allerhöchste Deklaration, betreffend die Anwendung 
des §. 2. des Gesetzes vom 3. Januar 1845., 
über die Zertheilung von Grundstücken und 
die Gründung neuer Ansiedelungen, in Beziehung 
auf die vor den Gerichten, als Hypothekenbuch 
führenden Behörden, aufzunehmenden Kauf-, 
Erbzins-, Erbpacht= oder andere Verduße= 
rungsvertrüge bei dergleichen Zertheilungen. 
Allerhöchste Kabinetsorder, mit dem Tarif für das 
in Anklam zu erhebende städtische Bohl- 
werks-, Pfahl= und Brücken-Aufzugsgeld. 
Verordnung, die Gewerbegerichte in der Rhein- 
provinz betreffend. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Ausdeh- 
nung der über die Naturaltheilungen ge- 
meinpihaftüch benutzter und in ungetheiltem Besitze 
befindlicher Waldungen sprechenden Bestimmun- 
en des Art. 114. des Forst-Organisationsdekrets 
r das vormalige Growerzogtham Berg, vom 
22. Juni 1811., sowie der für alle Markenwal- 
dungen im ehemaligen Herzogthum Berg ergan- 
genen Allerhöchsten Kabinetsorder vom 13. April 
1842., auf den ganzen Umfang der Rhein- 
provinz, mit Ausschluß der Kreise Rees und 
Duisburg. · 
  
31. 
22. 
24. 
26. 
26. 
31. 
33. 
2748. 
2729. 
2733. 
2742. 
2736. 
2737. 
2745. 
2749. 
Cmit Anl.) 
2752. 
2755. 
  
291-302. 
326. 
392-393. 
335-342. 
395. 
400-402. 
403. 
431. 
 
	        
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