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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Stagten.
— Nr. 8. —
(Nr. 2687.) Bestadtigungsurkunde für die Neisse-Brieger Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft. Vom
13. März 1846.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen rc. 7.
Nachdem Wir bereits durch Unsere Order vom 4. April 1845. zur Anlage einer
Eisenbahn von Brieg über Grottkau nach Neisse Unsere landesherrliche r-
mung ertheilt haben, wollen Wir die Gesellschaft, welche nach der Uns vorge-
legten notariellen Verhandlung vom 17. Dezember 1845. und dem darin ver-
einbarten, an demselben Tage notariell vollzogenen Statute unter der Benen-
nung: „Neisse-Brieger Eisenbahngesellschaft“, mit einem Grundkapitale von
1,100,000 Thalern zusammengetreten ist, unter Bewilligung der Rechte einer
Korporation hiermit bestätigen und das vorgedachte Statut hierdurch in allen
Punkten genehmigen.
Die gegenwärtige Bestätigung und Genehmigung soll in Verbindung mit
der vorerwahnten Order vom 4. April 1845., bei deren Bestimmungen es be-
wendet, nebst dem Statut durch die Gesetzsammlung bekannt gemacht werden.
Gegeben Berlin, den 13. März 1846.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Flottwell. Uhden.
Jabrgang iste. (N.. 2687—2688.) 19 (Nr. 2688.)
Ausgegeben zu Berlin den 10. April 1846.