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Die Gesellschaft wird die Transporte auf dieser Bahn durch Dampf-
wagen oder andere Beförderungsmittel für ihre Rechnung betreiben.
Domizil und Gerichtsstand.
K. 2.
Das Domizil der Gesellschaft ist Breslau; ihren Gerichtsstand hat sie
bei dem dortigen Koniglichen Stadtgerichte.
Fondé.
g. 3.
Der zur Ausführung der Bahn, sowie zur Anschaffung des Inventarü
und der ersten Transportmitkel erforderliche Fonds wird auf
„Eine Million Ein Mal Hundert Tausend Thaler Preußisch Kurant“
fesigesetzt und durch Aktien zu Ein Hundert Thalern, mithin durch Ausgabe
von Eilf Tausend Stück Aktien aufgebracht.
Aktien und Aktionaire.
K. 4.
Die auf Hôhe von Ein Hundert Thalern lautenden Aktien werden auf
den Inhaber ausgestellt.
Jeder Zeichner einer Aktie ist Mitglied der Gesellschaft (Aktionair), un-
terwirft sich dem Statute derselben und nimmt an dem Gewinne und Verluste
nach Verhältniß seines Akrienkapicals Antheil. Er scheidet aus der Gesellschaft
aus durch die Veräußerung der Aktie oder Uebertragung der durch die Ein-
zahlung bedingten Rechte, soweit diese Uebertragung nach dem Gesellschafts-
Statute zulässig ist. G. 11.)
Jeder rechtmäßige Erwerber einer Aktie oder der Amechte aus den
Zeichnungen und Einzahlungen wird Mitglied der Gesellschafft.
Reservefonds.
g. 5.
Der Reservefonds isi sowohl für unvorhergesehene größere Ausgaben,
als auch zur Beschaffung der Mittel zur Erneuerung der Schienen, Schwellen,
der baulichen Anlagen und des Betriebsinventarii bestimmt. Die zu diesem
Behufe aus den jährlichen Betriebseinnahmen vorweg zu entnehmende und zum
Reservefonds zrückzulegende Summe darf nicht unter Einem und nicht über
Zwei Prozente des Anlagekapitals betragen, doch findet die Ansammlung des
Reservefonds nur in soweit statt, als derselbe nicht mehr als Zehn Progent des
gesammten Anlagekapitals betragt.
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